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Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2019: AfDler zu Recht aus­ge­schlos­sen / BGH zur Ersit­zung / Klage wegen pädo­philem Pfle­ge­vater

23.07.2019

Legal Voices - die juristische Presseschau

Ordnungsmaßnahmen gegen zwei baden-württembergische AfD-Abgeordnete waren nicht verfassungswidrig. Außerdem in der Presseschau: Der BGH definiert den Schutz des Besitzers eines gestohlenen Bildes, Opfer von Pflegevater klagen gegen Berlin.

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Thema des Tages

VerfGH BW zum Ausschluss von AfD-Abgeordneten: Der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat die Organklagen der zwei AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon gegen Ordnungsmaßnahmen der Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) für unbegründet erklärt. Sowohl Ordnungsrufe als auch der jeweilige Sitzungsausschluss für die laufende und drei weitere Sitzungen seien nicht zu beanstanden. Unter anderem hatte Räpple die SPD als "rote Terroristen" bezeichnet und Gedeon der Präsidentin Aras eine Sitzungleitung wie in "Anatolien" vorgeworfen. Die Richter räumten der Landtagspräsidentin einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum ein. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Rüdiger Soldt), taz (Benno Stieber) und lto.de.

Rechtspolitik

Polizeikosten: Die Länder Bremen und Rheinland-Pfalz wollen die anderen Länder weiter davon überzeugen, bei Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga die zusätzlichen Polizeikosten auf die Vereine oder die Deutsche Fußball-Liga (DFL) abzuwälzen, berichtet lto.de. Entweder die Länder schafften entsprechende Gebührenordnungen im Landesrecht oder es werde ein bundesweiter Fonds eingerichtet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine entsprechende Bremer Regelung akzeptiert.

EU-Polizeizusammenarbeit: Der Vertrag von Prüm, der technische Polizeizusammenarbeit regelt und inzwischen in EU-Recht überführt wurde, soll weiterentwickelt werden (Prüm next generation). Unter anderem soll auch Gesichtserkennung einbezogen werden. Eine Polizei könnte dann ein Foto an alle Polizeipartner senden, damit diese das Foto mit ihren Datenbanken abgleichen. Einzelheiten schildert netzpolitik.org (Matthias Monroy).

Justiz

BVerfG – NPD-Parteifinanzierung: Nun berichtet auch die SZ (Wolfgang Janisch) über den Antrag, die NPD aus der staatlichen Parteienfinanziering auszuschließen. In einem separaten Kommentar sieht Wolfgang Janisch (SZ) die eigentliche Bedeutung des Verfahrens in der Schaffung von "Maßstäben, nach denen der Staat gegen extremistische Parteien vorgehen kann".

BGH zur Ersitzung: Wer ein Bild zehn Jahre im Besitz hatte, erwirbt damit Eigentum, auch wenn das Bild zuvor gestohlen worden war. Nur wenn der Besitzer beim Erwerb oder später bösgläubig war, ist die Ersitzung ausgeschlossen. Die Bösgläubigkeit muss aber derjenige beweisen, der als (Alt-)Eigentümer die Herausgabe verlangt. Dies gilt dem Bundesgerichtshof zufolge auch bei gestohlenen Bildern. Wenn der Besitzer jedoch falsche Angaben zum Erwerb des Bildes macht, gilt er laut BGH als bösgläubig und ist eine Ersitzung ausgeschlossen. Es berichten lto.de und Rechtsanwalt Winfried Bullinger im FAZ-Einspruch.

BFH – Gewerbesteuer bei Pauschalreisen: Am morgigen Mittwoch wird der Bundesfinanzhof darüber verhandeln, ob für die Berechnung der Gewerbesteuer von Pauschalreise-Veranstaltern auch die Miete für die Hotelzimmer relevant ist. Es komme darauf an, ob der Reiseveranstalter über Hotelzimmer "verfügt" oder sie nur "vermittelt", berichtet das Hbl (Donata Riedel). Die Finanzgerichte entschieden bisher uneinheitlich.

OLG Frankfurt/M. zu Fixierung von Psychiatriepatientin: Das Land Hessen muss einer Frau 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie ohne richterliche Anordnung in einer psychiatrischen Klinik im Bett fixiert wurde, meldet die FAZ. Die richterliche Einweisung in eine geschlossene Einrichtung schließe eine spätere Fixierung nicht mit ein. 

OLG Celle zu Architektenhonoraren: Die Honorar-Untergrenzen der Honorarordnung für Architekten (HOAI) sind nicht mehr anzuwenden. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht Celle und folgte damit dem Europäischen Gerichtshof, meldet community.beck.de (Michael Selk).

VG Stuttgart zu Kunstrasen-Sportplatz: Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte die Klage eines Landwirts gegen den Bau eines Kunstrasten-Sportplatzes in seiner Nachbarschaft ab, so lto.de. Der Mann hatte sich auf eine EU-Verordnung berufen, die derzeit erst im Entstehen sei. 

LG Ansbach verurteilt Polizist wegen Sexualdelikten: Das Landgericht Ansbach hat einen Polizisten wegen schweren sexuellen Übergriffs und sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren acht Monaten verurteilt, so spiegel.de. Der Polizist wird deshalb seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche verlieren. Der Polizist hatte zwei älteren Frauen unversehens an die Brust gefasst. Dabei war er im Dienst und teilweise auch bewaffnet. 

LG Berlin – pädophiler Pflegevater: Zwei Männer wollen das Land Berlin auf Schmerzensgeld verklagen, weil sie in den 1980er-Jahren gezielt zu einem pädophilen Pflegevater gegeben wurden, der sie dann regelmäßig sexuell missbraucht und vergewaltigt hat. Beide sind heute arbeitsunfähig. Das Land Berlin verweigert die Zahlung, weil das Jugendamt keinen Fehler gemacht habe und der Fall außerdem verjährt sei. Derzeit prüft das Landgericht Berlin die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Die FAZ (Hannah Bethke) schildert den Fall ausführlich. 

StA Hamburg – toter Psychiatriepatient: Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge gegen drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und eine Ärztin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Ein aus Kamerun stammender Mann, der an einer psychischen Erkrankung litt, war bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs an Herzversagen gestorben. Die Gruppe "Black Community Hamburg" sieht Rassismus als möglichen Grund für den tödlichen Security-Einsatz. Die taz (Marthe Ruddat/Philipp Effenberger) schildert den Fall ausführlich. 

OStA Knispel im Interview: Die Welt (Cornelia Karin Hendrich) interviewt Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, Chef der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, der jüngst bekannt wurde, weil ihn ein Clan-Boss im Gerichtssaal angeschrien hatte. Knispel kritisiert den Sittenverfall vor Gericht, die hohe Zahl offener Haftbefehle, Berliner "no-go-areas", die Entlassung Verdächtiger aus der U-Haft, verzögerte DNA-Analysen, die Arbeitsbedingungen von Staatsanwälten und den Offenen Vollzug.

Recht in der Welt

Dänemark – Scheidung: Ein neues Gesetz sieht laut taz (Helena Werhahn) vor, dass scheidungswillige Paare, die minderjährige Kinder haben, zunächst einen Kurs "Kooperation nach der Scheidung" absolvieren und drei Monate Bedenkzeit verstreichen lassen müssen. Seit 2013 sind in Dänemark grundsätzlich unbürokratische Online-Scheidungen möglich. 

USA – Cristiano Ronaldo: Die Staatsanwaltschaft des Clark County im US-Bundestaat Nevada will keine Anklage wegen Vergewaltigung gegen den portugiesischen Fußballer Cristiano Ronaldo erheben, berichtet spiegel.de. Eine Frau hatte ihn 2017 wegen eines Vorfalls im Jahr 2009 angezeigt. Ronaldo bezeichnete den damaligen Sex jedoch als einvernehmlich. 

Sonstiges

Regenbogen-Flagge: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn vor Berliner Behörden zu besonderen Anlässen wie dem Christopher Street Day die Regenbogenflagge gehisst wird. Der Staat verletze damit nicht seine Neutralitätspflicht, weil es hier um einen Aufruf zur Toleranz und nicht um eine Stellungnahme gegen bestimmte Parteien geht, analysiert lto.de (Annelie Kaufmann).

Haftung an Badeseen: Kommunen bauen an Badeseen ohne Badeaufsicht zunehmend Rutschen, Bänke und Toiletten ab, um eine Haftung für Badeunfälle zu verhindern, berichtet lto.de. Grund ist ein BGH-Urteil von 2017, das Kommunen an Seen mit "bädertypischem Ausbau" in der Pflicht sieht. 

Das Letzte zum Schluss

Körperverletzung durch Martinshorn? In Mettmann bei Düsseldorf haben Anwohner der örtlichen Feuerwehr mit einer Anzeige wegen Körperverletzung gedroht, weil das Martinshorn der ausrückenden Löschfahrzeuge zu laut sei, meldet die SZ. Die Feuerwehr veröffentlichte das anonyme Schreiben, um die Anwohner der allgemeinen Empörung auszusetzen. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)   

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Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2019: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36631 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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