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Die juristische Presseschau vom 20. März 2018: Straßburg vor Türkei-Urteil / Was über­lastet die Justiz? / Brexit mit 21 Monaten Zusatz­frist

20.03.2018

Legal Voices - die juristische Presseschau

Der Straßburger Gerichtshof urteilt über die Untersuchungshaft, die gegen türkische Journalisten verhängt wurde. Außerdem in der Presseschau: Die Überlastung der Berliner Justiz und eine Einigung von EU und Großbritannien beim Brexit.

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Thema des Tages

EGMR – türkische Journalisten: Am heutigen Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über die Vereinbarkeit der Untersuchungshaft der beiden türkischen Journalisten Mehmet Hasan Altan und Şahin Alpay mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das türkische Verfassungsgericht hatte schon im Januar die Freilassung der beiden Journalisten gefordert, die unteren Instanzen ignorierten dies. Inzwischen wurde Altan zu lebenslanger Haft verurteilt, Alpay vor wenigen Tagen aus der U-Haft entlassen. Die SZ (Wolfgang Janisch) macht auf ihrer Titelseite auf das Urteil aufmerksam. lto.de (Claudia Kornmeier) stellt auch die rechtlichen Hintergründe ausführlich dar. Beide Medien betonen, wie diplomatisch heikel das Verfahren sei. Es könnte die erste inhaltliche Auseinandersetzung des Straßburger Gerichtshofs mit den Maßnahmen der türkischen Regierung nach dem Putschversuch von 2016 sein. Bisher hatte der EGMR Klagen abgelehnt und nur auf den noch nicht ausgeschöpften Rechtsweg in der Türkei verwiesen.

Rechtspolitik

Grenzkontrollen: Die Welt (Marcel Leubecher/Ricarda Breyton) stellt die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ausgelöste Diskussion um verlängerte Grenzkontrollen dar. Kanzlerin Merkel habe einer Verlängerung der Kontrollen zugestimmt, nicht aber einer Intensivierung. Derzeit wird laut Welt an drei Grenzübergängen zwischen Bayern und Österreich kontrolliert. Jeder, der Asyl begehrt, werde ins Land gelassen, wie es die Dublin-Regeln vorsehen. Wenn Deutschland sich für unzuständig hält, muss es ein Übernahme-Ersuchen an den zuständigen Staat stellen.

Asylrecht: Die taz (Christian Jakob) hat Dominik Bartsch interviewt, den ständigen Vertreter des UN-Flüchtlingskommissars (UNHCR) in Deutschland, der einige Positionen des UNHCR erläutert. Auch künftig müsse es neben Kontingenten einen individuellen Zugang zum Asyl geben. Die illegale Einreise von berechtigten Flüchtlingen dürfe nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht bestraft werden. In Erstaufnahme-Einrichtungen müsse es eine unabhängige Asylberatung geben, bei Abschiebungen nach Afghanistan der Einzelfall geprüft werden, "statt das Land pauschal in vermeintlich sichere und vermeintlich unsichere Gebiete aufzuteilen".

Apotheken: Die CDU kündigte an, dass im Herbst ein Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels von rezeptpflichtigen Medikamenten vorliegen werde, meldet die FAZ. Damit sollen örtliche Apotheken geschützt werden. Die Maßnahme ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, aber verfassungsrechtlich umstritten.

Justiz

Überlastung der Justiz: Die FAZ (Alexander Haneke) stellt die Diskussion um die Überlastung der Justiz am Beispiel Berlin dar. Teilweise werde die Justiz nur schlechtgeredet. Es gebe aber auch reale Probleme: aufwendige Terror-Prozesse, Verfahren mit aufwendig zu übersetzender und einzuführender Telekommunikations-Überwachung, komplexe Bauprozesse mit vielen Subunternehmen, verschärfte Anforderungen des Bundesgerichtshofs. Auch wenn die Zahl der Richter gestiegen sei, spare der Berliner Senat an Wachtmeistern und Geschäftsstellenpersonal. Der im Koalitionsvertrag angekündigte "Pakt für den Rechtsstaat" binde die eigentlich zuständigen Bundesländer nicht.

BVerfG zu Kopftuch am Steuer: Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag einer Muslimin abgelehnt, die per einstweiliger Anordnung die Aussetzung des in der Straßenverkehrsverordnung enthaltenen Verhüllungsverbots gefordert hatte, meldet die SZ. Der Antrag sei nicht ausreichend begründet worden.

LG Tübingen zu umgestürztem Mülllaster:  Das Landgericht Tübingen hat den Fahrer eines Müllwagens wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Er war zu schnell in eine Kurve gefahren, dort stürzte der Mülllaster auf das Auto einer Familie, es starben fünf Menschen. focus.de beschreibt, welche Fehler der Müllwagen-Fahrer im Vorfeld machte, u.a. verwechselte er die Motorbremse und den Tempomat.

BGH zur Einwilligung in Telefonwerbung: Der Blog www.karief.com (Kai Riefenstahl) bespricht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Februar. Der Blog lobt die Klarstellung, dass eine Einwilligung sich auch auf unterschiedliche Kommunikationskanäle beziehen könne. Im Übrigen kritisiert er das Urteil des 3. BGH-Zivilsenats, das von Vorgaben des 1. BGH-Zivilsenats abweiche, ohne dass dies offengelegt oder begründet werde. Er empfiehlt, weiter die Rechtsprechung des 1. Zivilsenats anzuwenden.

BFH zur Privatnutzung von Dienst-Pkw: Als "Steuerthema der Woche" stellt Marko Wieczorek, Chefredakteur von "Der Betrieb", im Hbl ein Urteil des Bundesfinanzhofs von November 2017 vor. Bei der Berechnung des Privatanteils an der Nutzung eines Firmenwagens ist bei Anwendung der Ein-Prozent-Methode (Nutzungswert pro Monat = ein Prozent des Listenpreises) im Falle eines ausländischen Pkw ohne inländischen Listenpreis der Listenpreis durch einen Sachverständigen zu schätzen.

LG Berlin – BND-Whistleblower: Vor dem Landgericht Berlin wird gegen einen BND-Whistleblower verhandelt, der den CDU-Abgeordneten Roderich Kiesewetter warnte, dass in seinem Umfeld zwei BND-Spitzel arbeiteten. Wie die taz (Martin Kaul u.a.) berichtet, wurde im Prozess deutlich, dass Kiesewetter dem BND den Namen des Mannes mitteilte, der ihn gewarnt hatte.

Recht in der Welt

EU/Großbritannien – Brexit: Die EU und Großbritannien haben sich auf eine 21-monatige Übergangsfrist nach dem Brexit im März 2019 geeinigt. Bis Ende 2020 soll sich für Unternehmen und Bürger nichts ändern, auch nicht für EU-Bürger, die erst in der Übergangszeit nach Großbritannien ziehen. Es berichtet u.a. die SZ (Alexander Mühlauer).

Großbritannien – Protest gegen Abschiebungen: In Chelmsford bei London hat der Prozess gegen 15 Aktivisten begonnen, die im März 2017 auf dem Flughofen Stansford durch eine Sitzblockade die Abschiebung von 53 Personen nach Westafrika verhindert haben. Nach Darstellung der taz (Daniel Zylbersztayn) kommt dabei auch ein Anti-Terror-Gesetz zur Anwendung, das lebenslange Strafen ermöglicht.

USA – Drogen: US-Präsident Donald Trump setzt neue Akzente in der Drogenpolitik, die die taz (Bernd Pickert) vorstellt: "engere Regeln zur Verschreibung harter Schmerzstiller, leichterer Zugang zu vom Gesundheitsprogramm Medicaid finanzierten Behandlungen und vor allem Härte in der Strafverfolgung". Öffentlich wahrgenommen und kritisiert wurde vor allem die Forderung nach der Todesstrafe für Drogenhändler und nach höheren Gefängnisstrafen auch bei geringeren Vergehen.

Türkei/Syrien – Intervention: spiegel.de (Claudia Niesen) stellt aus Anlass der türkischen Einnahme der von Kurden beherrschten syrischen Stadt Afrin das Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta vor. Die Intervention wird dabei aber nicht bewertet.

Sonstiges

Entsperren von Mobiltelefonen: lawblog.de (Udo Vetter) macht darauf aufmerksam, dass die Polizei einen Beschuldigten nicht zwingen könne, an der Entsperrung seines Mobiltelefons mitzuwirken. Insbesondere dürfe sie nicht mit unmittelbarem Zwang den Finger des Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor des Mobiltelefons pressen.

Lkw-Maut und Vergabe: Das Hbl (Heike Anger) berichtet, dass vor der Neuvergabe des staatlichen Auftrags, die Lkw-Maut einzuziehen, schwierige gesellschaftsrechtliche Probleme zu lösen sind. Der bisherige Betreiber, das Konsortium Toll Collect, führe zwei Schiedsverfahren mit der Bundesrepublik, in denen um gegenseitige Milliarden-Ansprüche gestritten wird. Die Neuvergabe des Auftrags müsse deshalb so konstruiert werden, dass der neue Auftragnehmer nicht mit den Risiken und Altlasten behelligt werde.

Korruption im Gesundheitswesen: Das Hbl (Jan Keuchel u.a.) stellt die Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) vor. Darin haben sich 56 Unternehmen zusammengeschlossen, um einen unzulässigen Einfluss der FSA-Mitglieder auf Ärzte und Kliniken zu unterbinden. Jeder kann sich mit Hinweisen an die Einrichtung wenden, die jedoch als zahnlos beschrieben wird, weil die Kontrolleure aus den Unternehmen kommen, die sie kontrollieren sollen. Zudem sei die Mitteilung von Ärzten, ob sie (legale) Gelder von der Pharmaindustrie erhalten haben, nur freiwillig.

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lto/chr

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Die juristische Presseschau vom 20. März 2018: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27605 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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