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Die juristische Presseschau vom 20. April 2012: Schweigender Arbeitgeber – ärztlicher Samenraub – angezeigtes Netzwerk

20.04.2012

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Rechtsicherheit sieht anders aus. Das EuGH-Urteil zum Schweigerecht von Arbeitgebern gegenüber Stellenbewerbern wird noch für viel Diskussionen sorgen. Außerdem in der Presseschau: der Beschluss über die EGMR-Reform, ein Unterhaltsurteil gegen Reproduktionsmediziner, Strafanzeigen gegen Facebook und der kuriose Prozess um eine Domina-Auktion am Stuttgarter Amtsgericht.

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EuGH zu Anti-Diskriminierung: Abgelehnte Stellenbewerber haben keinen Auskunftsanspruch darüber, wer die Stelle letztlich aus welchem Grund bekommen hat. Allerdings kann eine Auskunftsverweigerung des Arbeitgebers zusammen mit anderen Aspekten als Indiz für eine Diskriminierung  angesehen werden und damit eine Beweislastumkehr auslösen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren aus Deutschland und folgte dabei dem umstrittenen Schlussantrag des Generalanwaltes. Es berichten unter anderem die SZ (Daniela Kuhr), FTD (Mark Schrörs/Maike Rademaker) und taz (Christian Rath). 

sueddeutsche.de (Verena Wolff) spricht mit der Arbeitsrechtlerin Valentine Reckow über die Folgen des Urteils. 

Joachim Jahn (FAZ) kritisiert die Entscheidung als hinterlistig: "Machen Arbeitgeber von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch, gelten sie der Diskriminierung schon als halbwegs überführt. Erläutern sie ihre Personalentscheidung, entblößen sie persönliche Daten der Konkurrenten – und liefern womöglich neue Angriffspunkte für Schadensersatzklagen."

Weitere Themen – Rechtspolitik

EGMR-Reform: Die FAZ (Johannes Leithäuser) informiert exklusiv über die Beschlüsse einer Ministerkonferenz des Europarats in Brighton. So soll die Frist, binnen der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen ein nationales Gerichtsurteil angerufen werden kann, von sechs auf vier Monate verkürzt werden. Fälle ohne wesentliche Benachteiligung sollen in Straßburg leichter abgewiesen werden können. In der Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention sollen die Prinzipien der Subsidiarität und des nationalen Ermessensspielraums erwähnt werden. 

Fluggastdaten: Das Europäische Parlament hat das Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten an die USA gebilligt. Darüber berichten das Handelsblatt (Thomas Ludwig) und die taz (Ruth Reichstein). Die FTD kommentiert, das Abkommen sei besser als der Vorgänger von 2007, der Datenschutz aber immer noch zu schwach und schwammig. 

Schengen: Laut SZ und focus.de drängen Deutschland und Frankreich darauf, dass die Nationalstaaten in eigener Verantwortung bis zu 30 Tage lang Grenzkontrollen einführen können. Am kommenden Donnerstag werden die EU-Innenminister über den Vorschlag und die Reform des Schengen-Systems beraten. Heribert Prantl (SZ) kritisiert den Vorschlag. Wenn die bisherigen Ausnahmen zur neuen Regel werden, wäre der Schaden "unermeßlich".

Vorratsdatenspeicherung: spiegel.de (Ole Reißmann) erläutert den Gesetzentwurf von Innenminister Hans-Peter Friedrich. Die taz (Christian Rath)  prüft, welche Kompromissmöglichkeiten zwischen Union und FDP bestehen.

Tachobetrug: Der ADAC fordert höhere Strafen für die Manipulation von Kfz-Tachos, berichtet die FAZ (Karin Truscheit). Sie schildert dabei auch Technik und Ausmaß der Betrügereien.

Abgeordnetenrechte: Die FAZ (Günter Bannas) zeichnet detailliert den Verlauf des Streits um das Rederecht von Fraktions-Abweichlern nach. 

Weitere Themen – Justiz

EuGH zu Vorratsdaten: Der Klawtext-Blog (Sebastian Dosch) stellt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Bonnier Audio dar. Danach können EU-Mitgliedsstaaten bestimmen, dass Daten aus der Vorratsdatenspeicherung auch für urheberrechtliche Zwecke verwendet werden können. 

BVerwG zum IHH-Verbot: Die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) wurde vom Bundesinnenministerium zurecht verboten, weil sie soziale Projekte im Umfeld der terroristischen Hamas unterstützte. Über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts berichten SZ (Jan Bielicki) und taz.de (Christian Rath). 

BVerwG zu Aufenthaltsrecht: Eine Türkin, die in Deutschland langjährig geringfügig beschäftigt war, hat ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EU-Türkei. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fasst lto.de zusammen.

OVG Münster zu Fluglärm: Mehrere Klagen gegen eine ab 2015 geltende Nachtflugregelung am Flughafen Köln/Bonn wurden vom Oberverwaltungsgericht Münster zurückgewiesen. Die unterschiedlichen Begründungen werden bei lto.de dargestellt.

OLG Hamburg zu Impressumspflichten: Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte zur Haftung schlecht lesbarer Hinweise auf das Impressum einer Webseite. Näher dazu der Blog von Martin Bahr.

OLG München zur Tierhaftung: Ein Mann, der von einem Schaf angegriffen wurde, kann alle in Frage kommenden Schafseigentümer in Haftung nehmen. Das Urteil des Oberlandesgerichts München vermeldet lto.de.

OLG Düsseldorf zum Rundfunk-Kartellrecht: ProSiebenSat1 und RTL dürfen kein gemeinsames Internet-Portal betreiben, weil sie damit auf dem Werbemarkt zu mächtig würden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte einen Beschluss des Bundeskartellamts, so spiegel.de.

LG Dortmund zu unerlaubter Befruchtung: Zwei Frauenärzte, die eingefrorenes Sperma gegen den Willen des Mannes und nach Ablauf eines Lagerungsvertrages zur künstlichen Befruchtung nutzten, müssen für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Das Urteil des Landgerichts Dortmund wird bei spiegel.de dargestellt. 

Grundsteuer vorläufig: Die Grundsteuer wird bis auf weiteres nur noch vorläufig erhoben, berichtet das Handelsblatt. Darauf hätten sich Bund und Länder geeinigt, nachdem der Bundesfinanzhof wegen der veralteten Einheitswerte das Bundesverfassungsgericht um Klärung gebeten hat.

GEMA vor Schiedsgericht: Die neuen GEMA-Tarife, die insbesondere von Diskotheken kritisiert werden, sind bereits Gegenstand eines Schiedsgerichtsverfahrens. Darauf weist Rechtsprofessor Rolf Schwartmann in einem Beitrag für lto.de hin. 

Ermittlungsverfahren gegen Burschenschafter: Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" gegen einen Burschenschafter, der die Tötung des Widerständlers Dietrich Bonhoeffer durch die Nazis verteidigt hatte. Das berichtet spiegel.de.

Strafanzeigen gegen Facebook: Die SZ (Julia Prummer) berichtet ausführlich über die 22 Strafanzeigen des österreichischen Studenten Max Schrems und ihre Vorgeschichte. Schrems moniert, dass gelöschte Daten bei Facebook immer noch vorhanden sind. 

Strafanzeige gegen Bundesbank: Nun berichtet auch die SZ (Markus Zydra) über die Strafanzeige des Strafrechtlers Bernd Schünemann gegen die Vorstände der Bundesbank wegen Untreue. Es geht um die Gefährdung von 600 Milliarden Euro durch das target2-Zahlungssystem.

Gleiss Lutz kämpft: Heute werden Anwälte der Kanzlei Gleiss Lutz vor dem Untersuchungsausschuss des Stuttgarter Landtags auftreten. Die FTD (Heimo Fischer/Andreas Kurz) stellt dar, was für und gegen eine Schlechtberatung im Zusammenhang mit dem EdF-Kauf durch das Land Baden-Württemberg spricht. Geschildert wird auch, wie einst die Kanzlei Haarmann Hemmelrath unter einer drohenden Schadensersatzforderung zerbrach. 

Weitere Themen – Recht in der Welt

Ukraine – neuer Prozess gegen Timoschenko: Gegen die ukrainische Politikerin Julia Timoschenko hat ein zweiter Prozess begonnen, diesmal wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung von Geldern. Hierüber berichtet unter anderem Die Welt (Gerhard Gnauck). Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, ob Timoschenko haft- und prozessfähig ist.

Norwegen – Breivik-Prozess: spiegel.de (Gerald Traufetter) schildert ausführlich wie der ermittlungsführende Polizist im Prozess gegen den Attentäter Anders Breivik die Staatsanwaltschaft unterstützt.

Das Letzte zum Schluss

Teurer Verzicht auf Domina: Ein Frankfurter Jurist ersteigerte bei einer Online-Auktion die Dienste von zwei Dominas, trat dann aber von dem Geschäft zurück. Die Vermittlungsgebühren muss er trotzdem bezahlen, entschied jetzt das Amtsgericht Stuttgart. Der Fall sei rechtlich kompliziert gewesen, wird auf faz.net ein Gerichtssprecher zitiert. Der Jurist muss neben 13 Euro Vermittlungsgebühr nun auch für die Gerichtskosten aufkommen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)   

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. April 2012: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6038 (abgerufen am: 17.05.2025 )

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