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Die juristische Presseschau vom 19. August 2015: Uni ohne Tran­s­pa­renz – Thomas Fischer zu Prosti­tu­tion – Neues in der CDU-Spen­den­af­färe?

19.08.2015

Legal Voices - die juristische Presseschau

Die Uni Köln muss einen Kooperationsvertrag mit Bayer nicht offenlegen. Außerdem in der Presseschau: Thomas Fischer zur Legalisierung von Prostitution, keine Vaterschaftsfeststellung an Embryonen und übervorsichtige Drohnen-Eltern.

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OVG Münster zu Offenlegungspflicht: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Universität Köln einen Kooperationsvertrag mit der Bayer Pharma AG nicht offenlegen muss und damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Ein Recht auf Einsicht in die Vereinbarung ergebe sich weder aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) noch aus dem Hochschulgesetz des Landes NRW. Der Kläger vom Verein "Coordination gegen Bayer-Gefahren" kritisiert den wachsenden Einfluss der Wirtschaft auf Wissenschaft und Forschung. Über die Entscheidung berichten SZ (Hinnerk Feldwisch-Drentrup) und taz (Thomas Krämer).

In einem Hintergrundbericht erläutert lto.de (Hermann Horstkotte) die Argumentation des Gerichts. Danach gelte eine völlige Informationsfreiheit nicht für den Bereich "Forschung und Lehre". Dieser Begriff sei ebenso weit gefasst wie die Wissenschaftsfreiheit im Grundgesetz und schließe sowohl die wissenschaftliche Erkenntnisgewinnung als auch unmittelbar wissenschaftsrelevante Angelegenheiten, wie Drittmittelverträge und ähnliche organisatorische Vorkehrungen für Forschungsvorhaben ein. Letztlich seien die Richter damit der Vorstellung vom "Großbetrieb der Wissenschaft" gefolgt, von dem der Hochschulpolitiker Adolf von Harnack schon 1905 gesprochen habe.

Rechtspolitik

Prostitution: In seiner zeit.de-Kolumne widmet sich nun auch Bundesrichter Thomas Fischer der Forderung von Amnesty International, Prostitution weltweit zu legalisieren. Die deutsche Moralgemeinde sei darüber verwirrt, weil sie mit der Planung eines "Prostituiertenschutzgesetzes" – darin vorgesehen eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Kondompflicht für Freier – gerade die Gegenrichtung eingeschlagen habe. In dieselbe Richtung gehe die für das Strafgesetzbuch geplante Strafbarkeit der Freier von Menschenhandelsopfern. Strafrecht sei jedoch "kein Mittel der Sozialhygiene". Die "moralisch" legitimierte Verfolgung der Prostitution führe nicht zu ihrer Abschaffung, sondern zur Rechtlosigkeit von Prostituierten. Demgegenüber sei der Ansatz von Amnesty International "rational" und "an den Menschenrechten der Betroffenen orientiert."

Immobiliendarlehenswiderruf: Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Höchstfrist für den Widerruf von Darlehen kritisiert der Anwalt Roland Erne in der FAZ als zu kurz gegriffen. Die Höchsfrist soll nur für Darlehen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes im März 2016 abgeschlossen werden. Damit verfehle sie das Ziel, Spekulationen auf eine günstige Veränderung der Darlehenszinsen zu unterbinden. In Zeiten gleichbleibender oder steigender Zinsen, wie sie gegenwärtig gegeben seien, werde nämlich kein Darlehensnehmer einen Gedanken an dieses Widerrufsrecht verschwenden.

Spezialisierung für Richter: Berlin hat im Bundesrat einen Gesetzesantrag eingereicht, mit dem Reformvorschläge des Deutschen Juristentages für eine stärkere Spezialisierung von Richtern aufgegriffen wurden, meldet die FAZ (Joachim Jahn). Zusätzlich zu den bereits bestehenden Spezialkammern sollen regionale Schwerpunkte gebildet werden können und Kammern für Bau- und Architektensachen eingerichtet werden.

Schutzgesetz für "Whistleblower": Auf zeit.de (Patrick Beuth) werden sieben Stimmen für ein Schutzgesetz für "Whistleblower" wiedergegeben. Zu Wort kommen u.a. Matthias Spielkamp von "Reporter ohne Grenzen" und der ehemalige Bundesrichter und parlamentarische Geheimdienstkontrolleur, Wolfgang Nešković.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: OVG Münster verneint Offenlegungspflicht, Legalisierung von Prostitution, Spezialisierung von Richtern

  • Seite 2:

    Justiz: Keine Vaterschaftsfeststellung an Embryonen, Abgelehnte Kassenvorstandsgehälter, Neues in der CDU-Spendenaffäre?

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Neues Abhörgesetz in Frankreich, Kostenbescheid an DFL verschickt, Keine Rundfunkgebühr für die AfD

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Die juristische Presseschau vom 19. August 2015: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16648 (abgerufen am: 16.11.2025 )

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