Das Fernmeldegeheimnis gilt auch beim Abhören durch den BND im Ausland. Das Innenministerium sieht das aber anders. Außerdem in der Presseschau: Streichungen im NSU-Abschlussbericht, Internet kein rechtsfreier Raum, keine Integrationskurse für 62-jährige Türkin und das gefälschte Mollath-Fax.
GG auch im Ausland: In einem bald erscheinenden Beitrag für die Neue Juristische Wochenschrift kommt der Frankfurter Richter und Mitglied der G-10-Kommission Bertold Huber zu dem Ergebnis, dass Abhöraktivitäten des Bundesnachrichtendienstes etwa in Afghanistan verfassungswidrig sind. Die Montags-taz (Christian Rath) berichtet. Weder Erfassung noch Weitergabe von erhobenen Daten seien gesetzlich geregelt, auch eine Kontrolle finde nicht statt. Das grundgesetzliche Fernmeldegeheimnis gelte laut Huber aber auch bei der Abhörung von Ausländern im Ausland durch die deutsche Staatsgewalt oder von deutschem Boden aus. Laut taz habe das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mitteilen lassen, solche Sachverhalten unterfielen nicht dem fraglichen Art. 10 des Grundgesetzes. Damit, so die taz weiter, sei für den BND erlaubt, "was uns an den USA so stört". Huber sei nicht grundsätzlich gegen eine Abhörung, die Voraussetzungen aber müssten transparent gesetzlich geregelt und deren Einhaltung kontrolliert werden.
Weitere Themen – Rechtspolitik
NSU-Untersuchungsausschuss: Über die Vorstellung des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages berichtet der Spiegel (M. Baumgärtner/H. Gude/S. Röbel/J. Schindler, Zusammenfassung): Eine Akte kollektiven Staatsversagens. Im Vorfeld hätten nun Innenministerium und Kanzlerin versucht, Einfluss zu nehmen. Innenminister Friedrich (CSU) etwa habe in seiner Funktion als Dienstherr des Bundesamtes für Verfassungsschutz, 118 Textstellen im 2000-seitigen Bericht beanstandet, in 47 Fällen wolle er Passagen ganz gestrichen sehen. Ein Posten auf der "Streichliste": Ein Papier des Bundeskriminalamts, in welchem die Behörde u.a. bereits 1997 kritisiert habe, dass Neonazis, gegen die ermittelt worden sei, sich immer wieder als V-Leute herausgestellt hätten und viele politische Aktionen der Rechtsextremisten entscheidend von V-Leuten angetrieben würden. In Berlin werde, so der Spiegel, mit einem neuen Anlauf eines NSU-Untersuchungsausschusses in der kommenden Legislaturperiode gerechnet, 19 Monate hätten einfach nicht gereicht.
Rechtsaufsicht übers Internet: In einem Gastbeitrag für die Montags-SZ plädiert Thomas Giesen, ehemaliger sächsischer Datenschutzbeauftragter und Rechtsanwalt, für eine "Rechtsaufsicht des Staates" über das Internet. Zur Sicherung des rechtsstaatlichen Einflusses und zum Schutz des Persönlichkeitsrechts müsse dem staatlichen Gewaltmonopol auch ein "Wissensmonopol" beigeordnet werden. So sollten Polizei und Geheimdienste etwa erreichbare Informationen zum Zwecke der Gefahrenabwehr "regelmäßig elektronisch durchkämmen". Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollten keine Informationen ungenutzt bleiben, die zum Beispiel zur Verhinderung von Anschlägen gebraucht werden könnten.
Anti-Doping-Gesetz: Die Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses Dagmar Freitag (SPD) glaubt, so in einem Kurz-Interview mit dem Spiegel, dass der Wiederstand auch in der Koalition "bröckelt" und es bereits in der kommenden Legislaturperiode ein Anti-Doping-Gesetz geben wird.
"Drittes Geschlecht"/ Änderung Personenstandsgesetz: Ab dem 1. November gilt eine neue Regelung für intersexuelle Kinder im Personenstandsgesetz, so berichtet die Wochenend-taz (Christian Rath). Bei einem Kind mit nicht eindeutigen Geschlechtsorganen sei der Personenstandsfall ohne eine Angabe zum Geschlecht in das Geburtenregister einzutragen. Kritiker sprächen indes von einem "Zwangsouting".
Wer entscheidet, ob eine Zuordnung bei Geburt nicht vorgenommen werden könne? Sind Betroffene dann geschlechtslos oder hat der Gesetzgeber ein drittes Geschlecht eingeführt? Diese und weitere Fragen wirft Hans-Otto Burschel (BeckBlog) auf.
Reform psychiatrischer Unterbringung: Die in den §§ 63 ff. Strafgesetzbuch geregelten Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sind im Zuge des Falles Gustl Mollath in die Kritik geraten. Hennig Ernst Müller (BeckBlog) befasst sich mit dem Reformvorschlägen aus dem Bundesjustizministerium. Strengere Anordnungsvoraussetzungen begrüße er, das Erledigungssystem sei auch im Vorschlag noch problematisch. Weiter sehe er ein Problem bei der bloßen Steigerung der Gutachtenfrequenz: Quantität heiße nicht Qualität. Auch sei die Gerichtsnähe vieler Gutachter ein Problem.
Obergrenze Managergehälter: Wie die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) informiert, wünscht sich der NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) eine gesetzliche Obergrenze für Managergehälter bei einer Millionen Euro. Laut Kutschaty wolle die SPD von einer entsprechenden Zusicherung ihre Zustimmung im Bundesrat zum bereits im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Aktiengesetz-Reform abhängig machen. Nach bisherigem Stand sei lediglich die Festlegung von Obergrenzen durch die Unternehmen vorgegeben und die Entscheidungen zum jeweiligen Vergütungssystem seien auf die Aktionäre übertragen.
Aufklärung NSA-Skandal: Im Gegensatz zu Innenminister Friedrich (CSU) sieht Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die NSA-Affäre als noch nicht ausgestanden an, sie sei noch immer skeptisch und fordere weiter Aufklärung seitens der USA, meldet zeit.de. Zwar habe die US-Regierung mit Blick auf die Snowden-Enthüllungen zugesichert, die Grundrechte in Deutschland zu achten, aber, so kommentiert Reinhard Müller (Samstags-FAZ), darauf ausruhen solle sich der Bundesinnenminister nicht.
Über die "Zukunft des NSA-Skandals" macht sich auch Christian Rath (taz) Gedanken: Es seien aus deutscher Sicht noch zu viele Fragen offen und es sei auch mit neuen Enthüllungen zu rechnen. Zwar regten sich die Leute nicht sehr über die exzessive Überwachung aus, aber vorbei sei der Skandal noch lange nicht.
Lockerung des Vertriebenengesetzes: Wie der Focus (Margarete von Ackeren) berichtet, "warnen Experten" wegen einer Lockerung im Bundesvertriebenengesetz vor "Aussiedlerwellen" aus Russland und Kasachstan. Es solle verhindert werden, so der Focus, "dass Aussiedlerfamilien nach Deutschland kommen, aber einzelne Familienmitglieder zurücklassen müssen", nun würde bereits auf russischen Webseiten für die Änderung geworben. Noch liege das Gesetz indes beim Bundespräsidenten und sei noch nicht in Kraft.
Blutspenden durch Homosexuelle: Mit dem Verbot der Blutspende für homosexuelle Männer wegen angeblicher hoher Gefahr von HIV-Infektionen befasst sich die Montags-taz (Paul Wrusch) im Titelthema. Das Verbot stamme aus den 1980er Jahren und werde heute vielfach kritisiert, eine Regelung die an das tatsächliche Sexualverhalten und nicht die sexuelle Identität von Spendern anknüpfe werde heute teilweise befürwortet. Die Bundesärztekammer wolle das generelle Verbot lockern.
Weitere Themen – Justiz
Porträt Leutheusser-Schnarrenberger: Das Porträt der "Bürgerrechtlerin" und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aus der Zeit (Heinrich Wefing) findet sich jetzt auch bei zeit.de.
BVerfG – bevorzugte Behandlung von Richterin im Krankenhaus?: In einem Beitrag im Ärzteblatt hatte Harald Proske, Notaufnahmeleiter im Klinikum Karlsruhe, schwere Vorwürfe gegen eine Richterin am Bundesverfassungsgericht erhoben: die Juristin, die sich nach einem Sturz einen Fingerbruch zugezogen hatte, habe unter Ausnutzung ihrer Stellung die stundenlange Wartezeit umgehen und sich über einen befreundeten Arzt eine bevorzugte Behandlung verschaffen wollen. Inzwischen habe Proske sich entschuldigt, so taz.de (Christian Rath). Der eigentliche Missstand in diesem Fall liegt aus Sicht der taz aber ohnehin woanders: Unmenschliche Zustände in den Notaufnahmen und die Zwei-Klassen-Medizin.
Dazu auch Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog).
Rundfunkbeitrag – Klagewellen: Über Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof München und dem Bundesverfassungsgericht berichtet der Focus (Robert Vernier). In dieser Woche wolle der Steuerfachanwalt Thomas Koblenzer eine Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen: Die Zustimmung des Landtages zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei unzulässig gewesen und der Vertrag enthalte verfassungswidrige Passagen, wie etwa die doppelte Belastung von Wohn- und Betriebsstätten. Bereits in einem Gutachten aus diesem Frühjahr habe Koblenzer den Beitrag als verfassungswidrig qualifiziert: Es handele sich eigentlich um eine Steuer, woraus sich die formelle Verfassungswidrigkeit ergebe. Weiter geht es um ein Pilotverfahren vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Ein Hauptsache-Termin sei noch nicht absehbar, aber erst dann werde über die Annahme weiterer Klagen entschieden. Beim Bundesverfassungsgericht seien von den bislang gut 50 eingegangenen Beschwerden etwa 25 zur Entscheidung angenommen worden.
VGH Baden-Württemberg zu Integration: Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg muss eine heute 62-jährige Türkin, die seit 1981 mit ihrer Familie in Deutschland lebt, keinen 1.200-stündigen Alphabetisierungskurs besuchen. Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) erläutert: Zum einem sei die Frau krank, wodurch der Kurs zwei Jahre in Anspruch genommen hätte, zum anderen gäbe es einen Ermessensspielraum bei der Einzelfallentscheidung, ob die seit 2005 gesetzlich vorgeschriebenen "Integrationskurse" besucht werden müssten. 2010 hatte das Landratsamt Karlsruhe die Frau zwangsweise zu einem Integrationskurs schicken wollen, wegen ihres Analphabetismus habe das Regierungspräsidium dann auf den Alphabetisierungskurs verwiesen, so die SZ. Dazu auch lto.de.
OVG Münster zu Altpapiersammlung: Die Wochenend-taz (hol) informiert über ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus der vergangenen Woche, wonach künftig die gewerbliche Sammlung von Altpapier in drei Städten des Rhein-Kreises Neuss zulässig sei. Stünden keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen, müsse die gewerbliche Sammlung erlaubt werden. Eine gewerbefreundliche Auslegung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hätten auch andere Gerichte in ähnlichen Fällen bereits befürwortet.
LG Göttingen - Transplantationsskandal: Am Montag beginnt vor dem Landgericht Göttingen der Prozess gegen einen ehemaligen Transplantationschirurgen des Universitätsklinikums Göttingen. Die Staatsanwaltschaft werfe dem Angeklagten versuchten Totschlag in elf Fällen sowie Körperverletzung mit Todesfolge in drei weiteren Fällen vor, berichtet die Samstags-SZ (Christina Berndt). Um für seine Patienten schneller an Spenderlebern zu gelangen, habe er gegenüber Eurotransplant bewusst falsche Angaben über den Gesundheitszustand der späteren Empfänger gemacht und so "billigend in Kauf genommen", dass andere "lebensbedrohlich erkrankte Patienten" nicht mehr rechtzeitig eine Spende erhielten. In drei Fällen habe der Arzt eine Leber verpflanzt, ohne dass dies mit Blick auf den Krankheitsgrad bereits angezeigt gewesen wäre; die Patienten seien an den Folgen verstorben. Juristisch sei der Fall, so die SZ, höchst umstritten. Einige Juristen sähen in dem Verhalten lediglich einen Verstoß gegen das Transplantationsgesetz und damit nur eine Ordnungswidrigkeit.
Die Wochenend-taz (Heike Haarhoff) weist darauf hin, dass der Vorsitzende Richter Ralf Günther 42 Verhandlungstage angesetzt habe und die Vorwürfe der Bestechlichkeit und des Organhandels sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt hätten. Im Gespräch mit der taz (gleicher Beitrag) äußert sich der Strafrechtswissenschaftler Bijan Fathe-Moghadam dahingehend, dass Verstöße gegen Organverteilungsregeln rechtswissenschaftlich "weitgehend ungeklärt" seien: Mit der "eigenmächtigen Umverteilung von Lebenschancen in einem komplexen Verteilungssystem" tue sich das Strafrecht schwer, auch bei versuchtem Totschlag genüge zur Verurteilung nicht ein in Kauf nehmen einer "diffusen Risikoerhöhung". Weiter kritisiert Fathe-Moghadams die aus seiner Sicht rechtswidrige Diskriminierung alkoholkranker Patienten, die eine Abstinenzzeit vor einer Transplantation einhalten müssten. Einen neuen Straftatbestand zur Erfassung unrichtiger Angaben bei der Meldung zur Warteliste hält er für "eine kriminalpolitische Verlegenheitslösung". Mit dem Focus (Zusammenfassung) spricht Steffen Stern, Verteidiger des angeklagten Arztes. Sein Mandant bestreite die Manipulationsvorwürfe.
LG Berlin zu taz-Berichterstattung: Wie spiegel.de berichtet, hat das Landgericht Berlin die taz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 20.000 Euro an den Autor Thilo Sarrazin verurteilt. In der Kolumne des taz-Redakteurs Deniz Yücel habe dieser irrtümlich behauptet, Sarrazin habe in Folge eines Schlaganfalles eine halbseitige Gesichtslähmung, weiter habe Yücel "eine Formulierung verwendet, die nahelegt, er wünsche Sarrazin einen weiteren und schwerwiegenderen Schlaganfall".
Mollath-Gutachter: Klaus Leipziger, Gutachter von Gustl Mollath und Chefarzt der Maßregelvollzugsklinik, in welcher Mollath untergebracht war, spricht mit dem Focus (Petra Hollweg, Zusammenfassung) über den Fall. "Psychiatrisch" sei alles vollkommen korrekt verlaufen, so Leipziger. Weiter geht es um Ferngutachten, "Gutachten nach Aktenlage", Mollaths Weigerung zur Zusammenarbeit, die mediale Kampagne gegen die Arbeit der Anstalt und den Polizeischutz für Leipziger.
LG Hannover – Korruptionsaffäre Glaeseker: Wie der Focus knapp meldet, hat sich Manfred Schmidt, Eventmanger und Veranstalter der sogenannten Nord-Süd-Dialoge, gegenüber dem Landgericht Hannover in einem 27-seitigen Schreiben zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert, Olaf Glaeseker mit Gratistrips für Sponsorenanwerbungen "belohnt" zu haben: Er weise den Betrugsverdacht zurück und widerspreche der Aussage des ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU), nichts von den Gratis-Urlauben seines damaligen Sprechers Glaeseker gewusst zu haben.
LG Darmstadt zu Freiheitsberaubung: Zu dem Fall der wegen schwerer Freiheitsberaubung angeklagten Heidi K., die vor mehr als 10 Jahren mutmaßlich vorgab, Opfer einer Vergewaltigung durch einen Lehrerkollegen geworden zu sein, findet sich im Leben-Teil der FAS (David Klaubert) ein ausführlicher Beitrag. Im Verfahren stehe "die ganze Lebensgeschichte der Biologie- und Deutschlehrerin K. auf dem Prüfstand". Die FAS zeichnet das wechselvolle Privat- und Berufsleben der Angeklagten nach. Auch geht es um den Prozess gegen Horst Arnold, den verurteilten Kollegen, der nach Absitzen einer fünfjährigen Haftstrafe freigesprochen wurde.
OLG München - HRE-Prozess: Im Prozess ehemaliger Aktionäre der Hypo Real Estate (HRE) gegen die "ehemalige Führungsspitze" vor dem Oberlandesgericht München fordere das Gericht die Vorlage eines vollständigen Protokolls einer Vorstandssitzung aus der Zeit der Finanzkrise. Das berichtet die Samstags-FAZ (Joachim Jahn). Die Beklagte lehne dies ab, es sei ein unzulässiger "Ausforschungsbeweis". Die FAZ rechnet für Dezember mit dem Beginn der mündlichen Hauptverhandlung.
LG Köln – Sal. Oppenheim-Prozess: Über die Aussage des als Zeuge geladenen Nicolaus Freiherr von Oppenheim im Prozess um die Bank Sal. Oppenheim und die Hintergründe sowie Beteiligten des Verfahrens informiert die Samstags-FAZ (Caspar Dohmen). Der Zeuge führe den Niedergang der Bank auf "Arroganz, Überheblichkeit und Eigennutz" in der Führung der Bank zurück.
Zweiter Zschäpe-Brief: Über den in Teilen bekannt gewordenen zweiten Brief der im NSU-Prozess Angeklagten Beate Zschäpe an den inhaftierten Rechtsextremisten Robin S. berichtet die Samstags-Welt (Per Hinrichs). Im Schreiben äußere sie sich etwa zu den Mitangeklagten Holger G. und Carsten S. sowie zum Mittagessen.
Öffentlichkeitswirksame Verfahren: Mit der Grenze zwischen der Wahrnehmung der Aufgabe der Presse zur Information der Öffentlichkeit und der möglichen Beeinflussung bzw. Vorwegnahme gerichtlicher Entscheidungen befasst sich die Rechtsanwältin Mélanie Scheuermann für lto.de. Dabei geht es auch um die Justiz als Informationsgeber. Anlass ist die Berichterstattung im Vorfeld des Haftprüfungstermins von Dieter Degowski am vergangenen Mittwoch.
Weitere Themen – Recht im Ausland
USA - Unautorisierte NSA-Überwachung: Bei der Überwachung von US-Bürgern und Ausländern in den USA soll die NSA nach einem Bericht der Washington Post, zurückgehend auf Enthüllungen Edward Snowdens, tausendfach gegen Datenschutzvorschriften verstoßen haben. Die meisten Verstöße gingen nach eigenen Angaben auf Anwenderfehler, Tippfehler, Programmierfehler und andere technische Probleme zurück. Die Samstags-FAZ (Stefan Tomik) berichtet. So seien etwa durch die Verwechselung der Ländervorwahl Ägyptens (20) mit der Ortsvorwahl Washingtons (202) viele Gespräche unautorisiert abgehört worden. Laut Wochenend-taz (Antje Passenheim) seien die Fehlerberichte bei Weitergabe an die entsprechenden Kontrollstellen geschönt worden.
USA- "Stop & Frisk"-Entscheidung: Nach der Entscheidung der US-Bundesrichterin Shira Scheindlin, die die "Stop and Frisk"-Taktik der New Yorker Polizei – die verdachtsunabhängige Kontrolle und Durchsuchung von Passanten – für verfassungswidrig erklärt hatte und diesbezügliche Kontrollen und Auflagen ankündigte, berichtet die Montags-SZ (Nicolas Richter) ausführlich über die Hintergründe. Scheindlin habe kritisiert, dass die Taktik vornehmlich gegenüber dunkelhäutigen Bürgern angewandt würde.
Großbritannien – Interview Michael Mansfield: Mit der Montags-taz (Daniel Zylbersztajn) spricht der Anwalt Michael Mansfield über einen der größten Fälle der britischen Rechtsgeschichte, den Fall des 1993 erstochenen Stephen Lawrence, dessen rechtspolitische Folgen, Rassismus in den britischen Institutionen, Edward Snowden und staatliche Willkür.
"Anwalt des Teufels": Wie bild.de (Ansgar Haase) und zeit.de informieren, ist der als "Anwalt des Teufels" bekannte Franzose Jacques Vergès am vergangenen Donnerstag verstorben. In seiner Karriere als Rechtsanwalt habe er unter anderem den ehemaligen irakischen Staatspräsidenten Saddam Hussein und den jugoslawischen Ex-Präsidenten Slobodan Milosevic. Auch die Wochenend-taz (Rudolf Balmer) berichtet über den Terroristenanwalt, der einmal gesagt habe, er hätte auch Adolf Hitler verteidigt.
Sonstiges
Wechsel Telefonanbieter: Mit dem (zögerlichen) Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen Telekommunikationsanbieter wegen Problemen beim Anbieterwechsel befasst sich lto.de (Constantin Baron van Lijnden). Nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes im vergangenen Jahr sollten Anschlusswechsel innerhalb eines Tages laufen.
Know your Meme- juristisch: Für lto.de befasst sich Rechtsanwalt Markus Kompa mit den juristischen Implikationen von sogenannten "Mems". So könne etwa das Urheberrecht, das zum Bedauern Kompas noch kein "Recht auf Remix" kenne, für Mem-Bastler ebenso problematisch sein wie Persönlichkeitsrechte.
Das letzte zum Schluss
Gefälschtes Mollath-Fax: Das gefälschte Fax, welches im Juni dieses Jahres fast zu einer Entlassung Gustl Mollaths geführt hatte, stammt laut Samstags-Welt aus einer Wiesbadener Anwaltskanzlei. Ein Mandant der Kanzlei habe das Fax unter falschen Angaben gesendet. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittle wegen Gefangenenbefreiung, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. August 2013: Fernmeldegeheimnis im Ausland – BMI-Streichliste für NSU-Bericht – Gefälschtes Mollath-Fax . In: Legal Tribune Online, 19.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9381/ (abgerufen am: 26.04.2024 )
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