Die sich häufenden juristischen Probleme der Deutschen Bank stehen übers Wochenende im Zentrum der Berichterstattung. Außerdem in der Presseschau: Fingerabdrücke von Asylbewerbern, neues Wahlrecht verabschiedet, Arbeitsrecht zur Weihnachtszeit, Waffenrecht und die US-Verfassung, Personalstreit beim BGH und warum Cannabis nicht im Badezimmer angebaut werden darf.
Deutsche Bank in der Krise: Sowohl der juristische Erfolg der Kirch-Anwälte vor dem Oberlandesgericht München als auch die Razzia im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung finden ein breites Echo in den Medien, der Spiegel widmet dem "Niedergang" der Bank seine Titelgeschichte.
Das OLG München hat entschieden, dass öffentlich geäußerte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Unternehmens durch den damaligen Chef der Deutschen Bank, Rolf Breuer, im Jahr 2002 zur Insolvenz der Kirch-Gruppe mit beigetragen hätten. Die Äußerungen seien kein Unfall gewesen. Dazu berichtet die Samstags-SZ (Klaus Ott / Andrea Rexer) auf ihrer Titelseite. Jetzt drohten Schadensersatzzahlungen zwischen 150 Millionen und 1,5 Miliarden Euro.
Wie die Samstags-FAZ (Henning Peitsmeier) berichtet, hat die Bank am Freitag Vollstreckungsaussetzung beantragt. Weitere rechtliche Mittel sollten die Schadensersatzzahlungen verhindern.
Das Handelsblatt (Joachim Hofer / Axel Höpner) bringt ein Porträt der beiden Kirch-Anwälte Peter Gauweiler und Wolf-Rüdiger Bub. Ulrike Herrmann (Montags-taz) spricht vom "Geschäftsmodell Plünderei" und kritisiert, dass der jetzige Bankchef Jürgen Fitschen beim hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier versucht habe, sich über die Razzia wegen des Verdachts des Steuerbetruges zu beschweren. Nicole Bastian (Handelsblatt) befürchtet eine weitere Beschädigung des Ansehens, sollte das neue Führungsduo Fitschen/Jain die Aufklärung der zahlreichen Vorwürfe bis hin zu Libor-Manipulationen verschleppen. Gerald Braunberger (Montags-FAZ) sieht im Leitartikel die Bank in der schwersten Krise ihrer Geschichte.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Eurodac für Polizei: Die Montags-SZ (Heribert Prantl) berichtet über den umstrittenen Plan der EU-Kommission, die in der zentralen Datenbank Eurodac gespeicherten Fingerabdrücke von Asylbewerbern den nationalen Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Heute soll das EU-Parlament dazu eine Vorentscheidung treffen.
Bundesrat will NPD-Verbot: Wie die Samstags-taz (Wolf Schmidt) meldet, hat sich auch der Bundesrat für ein NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe ausgesprochen. Das zusammengetragene Material zeige zwar die martialischen Positionen der NPD, es sei aber zweifelhaft, ob es gerichtsfest sei.
Ulrich Schulte (Samstags-taz) kritisiert, dass Bundeskanzlerin Merkel bis heute keine klare Position zu einem möglichen NPD-Verbot bezogen habe.
Neues Wahlrecht: Der Bundestag hat erstmals über das neue Wahlrecht beraten, mit dem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Überhangmandaten übererfüllt würden, berichtet die Samstags-taz (Christian Rath).
Jasper von Altenbockum (Samstags-FAZ) sieht durch das neue Wahlrecht den direkt gewählten Abgeordneten "eklatant entwertet".
Steuerabkommen Schweiz: Andreas Zumach (Samstags-taz) fordert verstärkten Druck auf die "kriminelle Schweiz" und nennt als Beispiel die Position der USA.
Tierschutzgesetz: Die Samstags-FAZ (Jan Grossarth) stellt das neue Tierschutzgesetz vor, Jan Grossarth (Samstags-FAZ) kritisiert, dass die Namen der Abgeordneten, die dem Gesetz zugestimmt hätten, an 700 Tierschutzvereine weitergeleitet würden.
Basel III - Bankenregulierung: Über die neuen Bilanzierungsrichtlinien Basel III, die jetzt auch von der US-Regierung aufgegriffen würden, berichtet spiegel.de. Damit seien unter anderem strengere Eigenkapitalregeln verbunden.
BMJ gegen mehr Videoüberwachung: Wie spiegel.de (Florian Gathmann) berichtet, lehnt das Bundesjustizministerium eine Ausweitung der Videoüberwachung als Reaktion auf den Bombenfund in Bonn ab. Bundesinnenminister Friedrich befürwortet eine Ausweitung der Überwachung.
Weitere Themen – Justiz
BGH Personalstreit: Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet auf ihrer Titelseite über die zunehmenden Komplikationen, die aus dem Streit zwischen dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, und dem Richter des zweiten Strafsenats Thomas Fischer drohten. Würde das Bundesjustizministerium der Justiz nicht einschreiten, seien in absehbarer Zeit drei Senate ohne regulären Vorsitzenden, da Fischer seine Strategie der Konkurrentenklagen nicht aufgeben werde.
LG München – Ottfried Fischer vs. Bild: Wie die Montags-SZ (Hans Leyendecker) auf ihrer Medienseite berichtet, geht der Streit zwischen dem Kabarettisten Ottfried Fischer und der Bild-Zeitung vor dem Landgericht München in die nächste, mittlerweile vierte Runde. Als Gutachter bietet die Axel Springer AG zur Unterstützung eines Bild-Redakteurs, gegen den unter anderem der Vorwurf der Nötigung erhoben wird, den ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Winfried Hassemer, auf.
BGH zu Musik-Sampling: Auch die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über die strengen urheberrechtlichen Regeln, die der Bundesgerichtshof für das Sampeln von Musiksequenzen festgelegt hat.
GStA Dresden – Reiseportale: Über die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen die Firma Unister, welche die Reiseportale fluege.de und hotelreservierung.de betreibt, berichtet die Samstags-SZ (Daniela Kuhr).
Terrorverdächtige Bonn: Der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) setzt sich kritisch mit der Berichterstattung zum Bombenfund in Bonn auseinander. Da es gesetzliche Voraussetzung einer terroristische Vereinigung sei, dass diese mindestens drei Mitglieder habe, entspreche die Mitteilung, "nach Informationen des SPIEGEL" werde gegen "mindestens drei Tatverdächtige ermittelt", in etwa der Schlagzeile, dass die Fußballnationalmannschaft "nach Informationen des SPIEGEL" voraussichtlich im nächsten Spiel mit 11 Spielern auflaufen werde.
Arbeitsrecht und Weihnachten: In einem Gastbeitrag für lto.de nennt der Rechtsanwalt Christian Oberwetter die gefährlichsten juristischen Fußangeln in der Vorweihnachtszeit. Vor allem falsches Verhalten vor und auf der betrieblichen Weihnachtsfeier stelle ein gewisses Karriererisiko dar.
Weitere Themen – Recht in der Welt
USA – Waffenrecht und Verfassung: Die Montags-FAZ (Patrick Bahners) wirft die Frage auf, ob das Recht, Waffen zu tragen, in den USA wirklich Verfassungsrang habe. Bahners führt auch ein Interview mit dem US-Verfassungsjuristen Adam Winkler, der meint, nach der Mordserie von Newton seien die Chancen für eine strengere Waffenregulierung besser geworden.
Ägypten – Verfassungsreferendum: Die Samstags-taz (Karim Al-Gawhary) stellt die wesentlichen Punkte des Verfassungsentwurfs vor. Die Montags-SZ (Thomas Avenarius) berichtet vom Ausgang des Referendums, bei dem die Mehrheit für den von den Muslimbrüdern vorgelegten Entwurf geringer ausfiel als erwartet.
Martin Gehlen (zeit.de) kommentiert, mit der Scharia sei kein Staat mehr zu machen.
Sonstiges
Karriere in der Großkanzlei: Die Samstags-FAZ (Corinna Budras) bringt in ihrer Karriere-Sektion ein Interview mit den Anwält/inn/en Stephan Spehl, Daniela Weber-Rey und Jörg Risse, die zu Partnern in großen Wirtschaftskanzleien wurden.
Porträt Peter Müller: Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) bringt ein Porträt von Peter Müller. Der frühere saarländische Ministerpräsident und CDU-Politiker ist jetzt Richter am Bundesverfassungsgericht.
SRP-Verbot: Im Zusammenhang mit der Diskussion um die NPD blickt Jan Bielicki (Samstags-SZ, Wochenendbeilage) auf das Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 zurück.
Das Letzte zum Schluss
Cannabis im Badezimmer: Wie blog.beck.de (Staatsanwalt Jörn Patzak) berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Münster einem am multipler Sklerose erkrankten Mann den Anbau von Cannabis im privaten, besonders gesicherten Badezimmer untersagt, da ihm mit dem Medikament Dronabinol eine geeignete Alternative zur Verfügung stehe. Der Mann hatte eine Genehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt, welche dieses ablehnte. Das VG Köln hatte dem Mann in der Vorinstanz Recht gegeben.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)
lto/ro
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Dezember 2012: Deutsche Bank in der Krise – Waffenrecht in den USA – BGH-Besetzung im Dauerstreit . In: Legal Tribune Online, 17.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7804/ (abgerufen am: 29.04.2024 )
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