Das LG München II hat die Anklage gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung zugelassen und die Hauptverhandlung für März 2014 anberaumt. Außerdem in der Presseschau: Koalitionsverhandlungen zu Netzpolitik, Ermittlungen gegen von Klaeden und Debeka, und was passiert, wenn Juristen Teil einer Jugendbewegung sein wollen.
Thema des Tages
Anklage gegen Hoeneß zugelassen: Das Landgericht München II hat die Anklage gegen Uli Hoeneß zugelassen. Dem Präsidenten des FC Bayern München und Vorsitzenden des Aufsichtsrats der aus dem Verein ausgegliederten AG wird die Hinterziehung von Steuern in Höhe von 3,2 Millionen Euro zur Last gelegt. Das Gericht hat die im Januar 2013 erstattete Selbstanzeige als für nicht wirksam erklärt. Verhandelt werden soll an vier Tagen ab dem 10. März 2014.
Dazu berichten SZ (Hans Leyendecker/Klaus Ott) und die FAZ (Henning Peitsmeier /Joachim Jahn/Johannes Ritter). Weitere Berichte finden sich in den Sportteilen: Die SZ (Hans Leyendecker) meint, bei den Regionalgerichten habe sich die harte Linie des Bundesgerichtshofs, der Gefängnis ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro vorsehe noch nicht gänzlich durchgesetzt. Die FAZ (Christian Eichler) spekuliert auf den "womöglich aufsehenerregendsten Steuerstrafprozess der deutschen Justizhistorie". Die Welt (Lars Wallrodt/Andre Tauber/Sven Oliver Clausen) zitiert Hoeneß, der nicht glaube, dass seine Arbeit unter seinen privaten Verhaltensweisen gelitten habe.
Heribert Prantl (SZ) kommentiert, sollte es zu einem Deal kommen, der Hoeneß eine Haftstrafe erspare, müsse er den Aufsichtsratsvorsitz aufgeben. Reinhard Müller (FAZ) meint, das Steuerrecht sei "zu wirr", um heutzutage fehlerfrei Selbstanzeige zu erstatten. Christian Bommarius (FR) meint, "Uli und seine Freunde" im Aufsichtsrat hätten die Tragweite des Vorgangs nicht begriffen. Anno Hecker (FAZ Sport) meint, Hoeneß' Verhalten habe eine fatale Wirkung auf Ehrenamt und Vereinskultur.
spiegel.de (Michael Kröger) stellt die Regeln vor, die die Sponsorenfirmen des FC Bayern für ihre leitenden Angestellten aufgestellt haben.
Rechtspolitik
Koalitionsverhandlungen zu Netzpolitik: In dieser Woche stehen die Eckpfeiler der Netzpolitik auf dem Programm der Koalitionsverhandlungen. zeit.de (Kai Biermann) und netzpolitik.org (Markus Beckedahl) geben einen Überblick. Ein Ende der Störerhaftung für Provider zeichne sich ab, allerdings stehe auch die Option umfassender Datenerfassungen unter anderem an Mautkontrollpunkten auf der Agenda.
Keine Europa-GmbH: Die Europäische Kommission hat ihre Pläne für die Einführung einer Europa-GmbH oder Europäische Privatgesellschaft (SPE/EPG) offiziell aufgegeben. Darüber berichtet im Handelsblatt-Rechtsboard der Juraprofessor Ulrich Noack. Bereits 2011 war das Vorhaben auch auf Betreiben von Deutschland im Rat gescheitert.
Justiz
BVerfG zu ZDF-Staatsvertrag: Die Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz halten den ZDF-Staatsvertrag wegen zu großer Staatsnähe für verfassungswidrig und haben eine Normenkontrollklage eingereicht. Am heutigen Dienstag wird darüber vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Vorberichte bringen auf ihren Medienseiten die taz (Christian Rath) und die SZ (Claudia Tieschky) sowie das Handelsblatt (Kai Hinrich Renner). 2009 war auf Betreiben des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch der Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender nicht verlängert worden.
BVerfG und BGH zu Verfall: In der Rubrik Votum im Handelsblatt untersucht der Juraprofessor Klaus Volk die höchstrichterliche Rechtsprechung die den gerichtlich angeordneten Vermögensverfall nicht als Strafe, sondern als Präventionsmaßnahme einstuft. Diese bedeute eine Umgehung des strafrechtlichen Schuldprinzips und führe bei den geringen Anforderungen für die Beweisführung bei Wirtschaftskriminalität regelmäßig zur Pleite von Unternehmen.
BGH zu Erbschein: Das Handelsblatt (Catrin Gesellensetter) berichtet über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, derzufolge Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sparkassen, die einen Erbschein auch dann verlangen, wenn die Rechtsstellung des Erben testamentarisch oder erbvertraglich abgesichert ist, für nichtig erklärt hat. Derartige Klauseln führten zu einer "vermeidbaren Verzögerung der Nachlassregulierung".
Adressankauf der Debeka: Nach den Berichten Ende letzter Woche über den möglichen Ankauf von Adressen von Beamtenanwärtern durch den Versicherungskonzern Debeka widmet das Handelsblatt (Sönke Iwersen) dem Thema einen weiteren Schwerpunkt.
Für den hessischen Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner steht im Interview mit dem Handelsblatt (Sönke Iwersen) "das ganze System der Kundenanwerbung auf dem Prüfstand".
Die SZ (Herbert Fromme) bringt in ihrem Wirtschaftsteil ein Porträt von Debeka-Chef Uwe Laue. Der 56-Jährige ist seit mehr als 40 Jahren im Unternehmen tätig und arbeite aktiv an der Aufklärung der Vorwürfe mit.
Ermittlungen gegen von Klaeden: Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den ehemaligen Staatsminister im Kanzleramt und heutigen Daimler-Lobbyisten Eckhard von Klaeden, stellt die FAZ (Henrike Roßbach/Joachim Jahn) die Haltung der Bundesregierung dar, die von Klaeden in Schutz nimmt.
Die SZ (Thomas Fromm) befasst sich in ihrem Wirtschaftsteil mit dem ganz besonderen Verhältnis von Daimler und Politik seit den Zeiten des "Adenauer-Mercedes".
Ausland
Ägypten – Mursi: Bei seinem Auftritt vor Gericht hat sich Mohammed Mursi als rechtmäßig gewählter Präsident Ägyptens bezeichnet. Nach Tumulten wurde der Prozess auf Januar 2014 vertagt. Es berichten unter anderem die taz (Karim El-Gawhary) und die FR (Julia Gerlach).
Jacques Schuster (Die Welt) spricht von "Richtern eines Regimes, das sich widerrechtlich an die Macht putschte" und hält das Verfahren für "absurdes Theater".
Sonstiges
Nürnberger Nachfolgeprozesse: Norbert Frei (SZ) rezensiert im Feuilleton den von Alexa Stiller und Kim C. Priemel herausgegebenen Sammelband zu den US-amerikanischen Nürnberger Nachfolgeprozessen 1946 bis 1949. "NMT - Die Nürnberger Militärtribunale zwischen Geschichte, Gerechtigkeit und Rechtsschöpfung" sei der "dichteste auf Deutsch vorliegende Überblick". Die Bedeutung der Prozesse sei hierzulande noch zu entdecken.
Schwabinger Bilderfund: Im Zusammenhang mit dem Schwabinger Bilderfund kommen zwei Anwältinnen zu Wort, die auf Restitutionsfragen spezialisiert sind. Die FAZ (Julia Voss) spricht mit Imke Gielen, zeit.de (Wenke Husmann) mit Claudia von Selle.
Whistleblower: Evin Dalkilic (verfassungsblog.de), wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Münster, fragt sich, warum die Aufregung über Edward Snowdens Enthüllungen so gering ausfällt. Dabei stellten Spionage und Datenüberwachung in diesem Ausmaß gravierende Grund- und Menschenrechtsverletzungen dar.
Das Letzte zum Schluss
Deutschlands erster JuraSlam: Wenn Juristen Teil einer Jugendbewegung sein wollen, veranstalten sie keinen PoetrySlam, sondern einen JuraSlam. Ein Slam ist ein Wettbewerb, bei dem zum Sieger gekürt wird, wer den mitreißendsten Bühnenvortrag abliefert. Wie lto.de (Jens Kahrmann) berichtet, ging es beim ersten deutschen JuraSlam am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht anlässlich der "Langen Nacht der Wissenschaften" in Hamburg nicht um das beste Gedicht. Es konkurrierten fünf Juristen mit zehnminütigen Kurzvorträgen. Prämiert wurde ein Doktorand mit seinem Slam über die Durchsetzung ausländischer Schiedssprüche.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ro
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 5. November 2013: Prozess gegen Uli Hoeneß – Verfassungsklage gegen ZDF-Staatsvertrag – Mursi kritisiert Gericht . In: Legal Tribune Online, 05.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9955/ (abgerufen am: 17.05.2024 )
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