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Die juristische Presseschau vom 6. Dezember 2011: Sklavenhalter verurteilt – SS-Massaker aufgerollt – Chefinnen verhindert

06.12.2011

legal voices

Das "Sklavenhalter-Ehepaar" ist wegen Geiselnahme und Körperverletzung zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Es handelt sich um Wiederholungstäter. Außerdem in der Presseschau: Werkverträge als bessere Leiharbeit, nach 67 Jahren Ermittlungen wegen SS-Massaker und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man auch künftig bequem Frauen von Chefposten fernhalten kann.

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Haussklavin-Fall: Neben anderen Medien berichtet heute die FAZ (Rüdiger Soldt) über das Urteil des Landgerichts Mosbach im Haussklavin-Fall. Ein Ehepaar habe eine junge Frau über ein Jahr lang bei sich festgehalten und körperlich misshandelt. Ihr Peiniger sei nun wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe, seine Frau wegen Geiselnahme zu einer Strafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die beiden seien einschlägig vorbestraft gewesen.

spiegel.de (jbr) liefert einige nähere Details zur Beziehung zwischen Tätern und Opfer, eine eher reißerische Reportage findet sich auf bild.de.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Werkvertragsrecht: Die taz (Eva Völpel) beschäftigt sich heute mit der Tendenz von Unternehmen, statt der immer regulierteren Leiharbeit auf Werkverträge auszuweichen. Daraus resultierten Forderungen, das Werkvertragsrecht zu reformieren.

Alternative Streitbeilegung: In einem Gastbeitrag für lto.de stellt der Rechtsanwalt und Mediator Jürgen Klowait einen Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission zur alternativen Streitbeilegung vor. Der Plan sei, Verfahren der Mediation und Schlichtung sowie Ombudsstellen EU-weit zu fördern, die "schneller, einfacher und billiger" als gewöhnliche Gerichtsverfahren sein sollen.

Datenlecks: Nachlässigkeiten beim Datenschutz sollen teuer werden: Nach einem Bericht der FTD (Stanley Pignal) plant die EU-Kommission empfindliche Strafen für Unternehmen, die EU-Datenschutzbestimmungen verletzen. Bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes sollen bezahlt werden müssen.

Weitere Themen – Justiz

SS-Massaker: Um das nunmehr 67 Jahre zurückliegende SS-Massaker im französischen Dorf Oradour-sur-Glane aufzuklären, sind gestern in Nordrhein-Westfalen die Wohnungen sechs früherer Soldaten durchsucht worden, gegen die nun Mordermittlungen laufen. Das berichtet die SZ (Robert Probst) und erläutert, dass Informationen aus der Stasi-Unterlagenbehörde zu den neuen Ermittlungen geführt hätten.

Verfassungsgericht ohne Di Fabio: Wie die SZ (Wolfgang Janisch) exklusiv berichtet, werden die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm wohl ohne den bisherigen Berichterstatter Udo di Fabio fallen – dieser scheide zum 19. Dezember aus, bis dahin könne die Urteilsfindung aber nicht abgeschlossen werden. Die Aufgabe des Berichterstatters in den beiden Fällen übernehme der Richter Peter Michael Huber; wegen insgesamt zweier Wechsel werde der Senat nur mit sechs Richtern entscheiden.

Sal. Oppenheim: In der heutigen FR ist zu lesen, dass die Kölner Staatsanwaltschaft gegen die frühere Führungsriege der Privatbank Sal. Oppenheimer nun nach eineinhalb Jahren währenden Ermittlungen Anklage erhoben habe. Der Vorwurf laute auf Untreue in einem besonders schweren Fall im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften.

Kreditkarten: Der Rechtsanwalt Oliver Thiemann stellt heute in der FTD als "Urteil der Woche" eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur verschärften Haftung von Banken beim Verlust von Kreditkarten vor. Darin habe der BGH seine Rechtsprechung zum Beweis des ersten Anscheins beim Abheben von Geld an Automaten präzisiert.

Sitzungsöffentlichkeit: Der Strafverteidiger Klaus Volk setzt sich im heutigen Handelsblatt mit der Sitzungsöffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen auseinander. Praktisch sei diese heutzutage "suspendiert"; man finde sie nur noch "im Museum der Strafjustiz" – denn das "Selbstleseverfahren" greife immer weiter um sich.

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Weitere Themen – Recht in der Welt

Mazedonien: Mazedonien kann im "Namensstreit" gegen Griechenland einen Etappensieg davontragen. Wie die FAZ (Michael Martens) berichtet, hat der Internationale Gerichtshof Griechenland eine Verletzung des mazedonisch-griechischen Übergangsabkommens attestiert, weil es den Beitritt Mazedoniens zur Nato verhindert habe, obwohl es dort unter dem im Vertrag vereinbarten Akronym "FYROM" habe firmieren wollen.

Niels Kadritzke (taz) hofft, dass die beiden Länder nun "zur Besinnung" kommen und dem "absurden Treiben" rund um den Namensstreit ein Ende setzen.

Assange: Wie die SZ (Gunnar Herrmann) berichtet, darf der Wikileaks-Gründer Julian Assange zunächst nicht nach Schweden ausgeliefert werden. Als erstes müsse der Supreme Court Großbritanniens in London über seine Klage gegen die Auslieferung entscheiden. Diese Klage berühre eine Frage von "genereller Bedeutung", da fraglich sei, ob der von der schwedischen Staatsanwaltschaft unterzeichnete Auslieferungsantrag von einer "richtlicherlichen Instanz" stammt, wie es das europäische Auslieferungsabkommen vorsehe.

Im Feuilleton der FAZ beschäftigt sich Detlef Borchers anlässlich der erwarteten Entscheidung mit dem neuesten Projekt der Enthüllungsplattform Wikileaks: den "Spyfiles", einer "Sammlung von Materialien über Softwarefirmen, die Überwachungstechnik programmieren".

Skurril und Skandalös

"Beute" behalten: Trotz Betrug bei der Einstellung darf ein Arbeitnehmer nach fristloser Kündigung grundsätzlich den bis dahin erhaltenen Lohn behalten, so das Berliner Landesarbeitsgericht. Skandalös, meint jedenfalls der Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder.

Chefinnen verhindern: Die taz (Heide Oestreich) präsentiert heute eine bissige "Betriebsanleitung" zum "Chefinnen-Verhindern". Trotz gesetzlicher Quotenregelung aus dem Hause Schröder könnten Unternehmen auch in Zukunft ihre Quoten selbst machen und Frauen weiter von Chefposten fernhalten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

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Die juristische Presseschau vom 6. Dezember 2011: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4976 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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