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Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2012: Krailinger Doppelmord – Kettenarbeitsverträge – Kleinwort Bensons Boni

31.01.2012

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Im Verfahren um den Doppelmord von Krailing steht die Aussage der Mutter der getöteten Mädchen im Mittelpunkt. Außerdem: Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz, eine weitere erfolgreiche Klage gegen die Deutsche Bank, Bankerboni in London, Kettenarbeitsverträge vor dem EuGH, Zero Tolerance in New York und warum es beim Pudding um die Wurst geht.

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Doppelmord von Krailing: Die SZ (Annette Ramelsperger) schreibt auf Seite Drei über die dreieinhalbstündige Aussage von Anette S., der Mutter der beiden Mädchen. Da die Frau schwerst traumatisiert sei, habe das Gericht auf Empfehlung des bestellten Psychologen Günther Lauber den angeklagten Onkel der Mädchen aus dem Gerichtssaal entfernt. Dieser habe die Vernehmung dann per Video verfolgt.

Auch die Öffentlichkeit, so die FAZ (Karin Truscheit), sei ausgeschlossen gewesen. Die übergroße Medienöffentlichkeit führe nach Einschätzung des Psychologen bei der Mutter zu vergleichbaren Stresssituationen, wie eine Konfrontation mit dem Ereignis. Die Gefahr einer Retraumatisierung sei groß. Auch während der Aussage des ebenfalls traumatisierten Lebensgefährten von Anette S., der die beiden Mädchen entdeckt hatte, seien die Öffentlichkeit und der Angeklagte ausgeschlossen gewesen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz: Seit zehn Jahren ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Aus diesem Anlass interviewt die taz (Simone Schmollack) die Erste Kriminalhauptkommissarin Heike Lütgert. Diese meint, es  gebe inzwischen viele wehrhafte Frauen - ökonomisch unabhängig, gut ausgebildet und zwischen 30 und 40 Jahre alt – die sexuelle Übergriffe rigoros anzeigten. Nicht die Zahl der Gewalttaten, sondern die Anzeigebereitschaft habe drastisch zugenommen.

Pauschale für NSU-Opfer: Wie focus.de (mk) berichtet, plant das Bundesjustizministerium, den Angehörigen der Opfer der Zwickauer Terrorzelle Beträge zwischen 5.000 und 10.000 Euro zukommen zu lassen. Das Geld komme aus einem Fonds des Ministeriums, der in Höhe von einer Million Euro für die Opfer rechter Gewalt eingerichtet worden sei. Der Behörde zufolge handele es sich nicht um "eine Entschädigung im klassischen Sinn", sondern um eine unbürokratisch zu bewilligende Pauschalzahlung. Vielversprechende Anträge lägen bereits vor.

Weitere Themen – Justiz

Hyperlinks nicht verfassungswidrig: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) betreffend die Links in einem Online-Artikel des Heise-Verlags nicht zur Entscheidung angenommen. Wie der IT-Fachanwalt Thomas Stadler (internet-law.de) erläutert, hatte der BGH eine Entscheidung des Oberlandesgericht München aufgehoben. Die bayerischen Richter hätten dem auf Computer- und IT-Themen spezialisierten Verlag untersagt, in einem redaktionellen Beitrag Websites zu verlinken, auf denen Software angeboten wird, die den Kopierschutz umgeht. Es sei nicht zu beanstanden, so das Bundesverfassungsgericht, wenn der BGH derartige Links nicht nur der Presse-, sondern auch der Meinungsfreiheit unterstellt.

Deutsche Bank verliert: Das Handelsblatt (Peter Köhler) berichtet über eine Entscheidung des Landgerichts Wuppertal. Das Gericht habe einem Privatanleger rund 36.000 Euro Schadensersatz zuerkannt, der Verluste aus einem Long Short Momentum (LSM) Swap der Deutschen Bank erlitten habe. Bei diesem Produkt handele es sich um eine Wette auf die Entwicklung von Indizes für Anleihen, Aktien und Rohstoffe. Das Urteil beziehe sich auf die Entscheidung des BGH aus dem letzten Jahr. Weitere Verfahren seien zu erwarten, die Deutsche Bank erwäge Berufung.

EuGH bestätigt Kettenarbeitsverträge: Die beiden Rechtsanwälte Daniel Krannich und Martin Kliewe (FTD) analysieren eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Januar 2012. Demnach ist es zulässig, befristete Arbeitsverträge auch dann mehrfach zu verlängern, wenn der Arbeitgeber dauerhaft Bedarf an Vertretungskräften hat. Eine Justizbedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen hatte über elf Jahre auf der Grundlage von 13 verschiedenen Arbeitsverträgen verschiedene Aufgaben inne, meist als Vertretung. Der EuGH sah in der Nichtverlängerung des letzten Vertrages keinen Verstoß gegen Unionsrecht. Sofern ein sachlicher Grund vorliege, seien Kettenverträge zulässig. Dabei kann der sachliche Grund nach Ansicht der Europarichter auch wechseln.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Bankerboni vor dem High Court: Vor dem Royal Court of Justice in London läuft ein Verfahren, bei dem Commerzbank-Chef Martin Blessing als Zeuge gehört wird. Wie unter anderem das Handelsblatt (Michael Maisch) berichtet, haben 104 ehemalige Investment-Banker die Commerzbank auf 52 Millionen Euro Bonizahlungen verklagt. Die Boni seien den Bankern von der Dresdner Kleinwort Benson zunächst schriftlich zugesichert worden. Ende 2008 dann habe der neue Eigentümer Commerzbank von einer Klausel Gebrauch gemacht, die im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten Kürzungen ermöglichte.

Die FAZ (Bettina Schulz) stellt die Auseinandersetzungen der Klägeranwälte der Kanzlei Mischon de Reya  mit Blessing und die aufgeheizte Diskussion in der britischen Öffentlichkeit in den Mittelpunkt. Letztere habe den Sanierer der Royal Bank of Scotland, ebenfalls Banker, zum Verzicht auf Boni bewegt.

Mythos Zero Tolerance: Kurt-Martin Mayer (SZ) geht im Feuilleton der Frage nach, was in den 1990er Jahren zur drastischen Absenkung der Kriminalität in New York geführt hat. Zero Tolerance, so der Jurist Franklin Zimring von der Universität Berkeley, sei vor allem ein Slogan gewesen. Entscheidend seien mehr Polizeibeamte und die Konzentration auf räumliche Schwerpunkte von Kriminalität gewesen. Den Kampf gegen den Drogenhandel habe New York verloren.

Das Letzte zum Schluss

Puddingschlacht in Düsseldorf: Vor dem Landgericht Düsseldorf strebt Dr. Oetker eine einstweilige Verfügung gegen Aldi an. Laut Rechtsanwalt Fabian Reinholz (beck.blog.de) beansprucht der Lebensmittelhersteller für seinen mit hellen Stückchen durchsetzten Fleckenpudding "Paula" Geschmacksmusterschutz für das ähnlich gestaltete Konkurrenzprodukt "Flecki" des Discounters. Da sich der eng gefasste Schutzbereich nur die zufällige Form der auf der Abbildung des Musters zu sehenden Puddingflecken beziehe, soll die Klägerseite in der mündlichen Verhandlung mehrere Paletten der beiden Puddingsorten mitgebracht und zur Veranschaulichung der Ähnlichkeit auch geöffnet haben. Trotzdem sei das Gericht skeptisch, ob eine Rechtsverletzung vorliegt.

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lto/ro

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Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2012: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5445 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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