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Die juristische Presseschau vom 29. November 2011: Auf Englisch vor Gericht – Auf Deutsch gegen Ratings – Auf Arabisch in der Schule

29.11.2011

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Deutsch, Englisch oder Fachchinesisch? Im Tagesthema geht es um die Sprache vor Gericht und die Attraktivität der deutschen Justiz. Außerdem in der Presseschau: Lehmann-Geschädigte können nun auch in Deutschland gegen Ratingagenturen klagen, die EU patentiert Gene, das BVerwG befasst sich mit Gebeten in der Schule, und warum ein Mord kein Arbeitsunfall ist.

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Gerichtssprache Englisch: Wird vor deutschen Gerichten bald Englisch gesprochen? Ein Gesetzentwurf soll englischsprachige Prozesse bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten ermöglichen – und so den Gerichtsstandort Deutschland attraktiv machen. In Nordrhein-Westfalen hat das Landgericht Köln schon mal geübt. Ob man dann mehr oder weniger versteht, als wenn Juristen Deutsch reden, fragt sich Wolfgang Janisch (SZ).

Weitere Themen – Rechtspolitik

Sexualstraftaten: Die Rechtsanwälte Marco Gercke und Gunhild Scheer stellen auf lto.de die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie umfassend dar. Mit der kürzlich vom Rat verabschiedeten Richtlinie zeige die EU, dass sie "ihre neuen Kompetenzen im Bereich des Strafrechts ernst nimmt".

Patentrecht: Mit den Folgen des europäischen Patentrechts beschäftigt sich die taz (Jost Maurin). Demnach rügten Kritiker insbesondere Patente auf menschliches Sperma, Schimpansen und Gene von Krebskranken.

Unternehmensnachfolge: Nachdem der Bundesfinanzhof Bedenken gegen die erbschaftssteuerlichen Vergünstigungen bei der Unternehmensnachfolge angemeldet hat, rechnen die Rechtsanwälte Hans Flick und Frank Hannes in der FAZ mit einer Neuregelung seitens des Gesetzgebers. Der bis dahin bestehenden Unsicherheit könne man mit verschiedenen vertraglichen Gestaltungen bei der Nachfolgeregelung entgegenwirken.

Weitere Themen - Justiz

Klage gegen Ratingagentur: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Montag entschieden, dass die Klage eines Lehmann-Geschädigten gegen die US-amerikanische Rating-Agentur Standard & Poor's vor deutschen Gerichten zulässig ist. Die FAZ (Caroline Freisfeld) berichtet.

BVerfG zu Bundestagsrechten: Angesichts der heute bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen bezüglich des Euro-Rettungsschirms schreibt die SZ (Wolfgang Janisch): "Was derzeit in demokratietheoretischen Diskursen behandelt wird, lässt sich bei zwei Anhörungen des Bundesverfassungsgerichts am praktischen Beispiel besichtigen." Max Steinbeis (verfassungsblog.de) nimmt an, dass der Senat den Bundestags-Abgeordneten "zu verstehen geben wird, für was für Flaschen er sie hält".

Justizskandal um Holocaust-Renten: Auf ihrer Recht-Seite spricht die FTD (Alice Belzinger) mit dem Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Essen, Hans-Peter Jung. Er wehrt sich gegen die Vorwürfe, das Gericht habe einen Richter bei seinen Ermittlungen zu Rentenansprüchen von Holocaust-Überlebenden behindert.

AGG und Geschäftsführer: Ulrich Noack diskutiert im Handelsblatt Rechtsboard die Frage, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch bei der Bestellung eines Geschäftsführers Anwendung findet.

EZB-Anleiheaufkäufe: Ist der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank legal? Die FTD (Wolfgang Proissl) schildert die Bedenken deutscher Juristen und die Möglichkeit einer Klage.

Millionenstrafe für FDP: Wie unter anderem FR.de meldet, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt, dass die FDP wegen der Spendenaffäre um Jürgen Möllemann eine Strafe in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro zahlen muss.

Gebet in der Schule: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch über den Fall eines muslimischen Schülers, der während der Schulpausen beten möchte. Der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) erläutert die Hintergründe des Streits.

Mord kein Arbeitsunfall: Markus Stoffels (blog.beck.de) weist auf ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hin. Demnach hat eine Frau keinen Anspruch auf Witwenrente, nachdem ihr Ehemann auf dem Weg vom Steuerberater von dem gemeinsamen Sohn ermordet wurde. Die Frau betrieb gemeinsam mit dem Ermordeten zwei Pizzerien und argumentierte deshalb, auf der Rückfahrt vom Steuerberater habe Unfallversicherungsschutz bestanden. Das Gericht befand hingegen, der Mord habe keinerlei Bezug zur Berufstätigkeit des Mannes - bei der Tat sei es um einen privaten Vater-Sohn-Konflikt gegangen.

Inzest-Fall: Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Prozess gegen Adolf B. begonnen, der seine Tochter über Jahrzehnte vergewaltigt haben soll. spiegel.de berichtet.

Menschenwürde: Mit der "Menschenwürde-Müdigkeit" der Juristen, wie sie letzte Woche auf dem Berliner Wissenschaftskolleg diskutiert wurde, befasst sich Max Steinbeis (verfassungsblog.de). Der Artikel erschien zuvor in der FAZ.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Aum-Prozesse: zeit.de (Fabio Ghelli) wirft einen Blick auf den langjährigen Prozess um die japanische Aum-Sekte, der nun zu Ende ging. Der Sektenführer hatte 1995 einen Massenmord in der U-Bahn in Tokyo befohlen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

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Die juristische Presseschau vom 29. November 2011: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4922 (abgerufen am: 12.07.2026 )

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