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Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2011: Verspätung bei Vorratsdaten – Hygiene zu Hause – Engel vor Gericht

28.12.2011

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Die Bundesregierung hat die Frist der EU-Kommission verpasst und noch immer kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Nun könnte eine Klage vor dem EuGH folgen. Unterdessen werden Tagesmütter zu Unternehmerinnen, Internetnutzer zu Straftätern und eine Beklagte verschwindet. Aber was tut ein Gericht, wenn einem Engel die Flügel gestutzt werden sollen?

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Vorratsdatenspeicherung: Am Dienstag lief eine Frist der Europäischen Kommission zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ab. Die Bundesregierung hat noch kein neues Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie vorgelegt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bis März 2010 geltende Regelung gekippt hatte. Wie die SZ (wir) berichtet, erwartet EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström nun eine schriftliche Antwort. Werde kein zufriedenstellender Plan vorgelegt, drohe eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und möglicherweise eine Millionenstrafe.

Die FTD (Thomas Steinmann) stellt Fragen und Antworten zum Streit um die Vorratsdatenspeicherung zusammen. Demnach plane die EU-Kommission zwar, die Richtlinie wegen der Bedenken mehrerer nationaler Verfassungsgerichte zu überarbeiten, poche zunächst jedoch auf die Einhaltung des EU-Rechts.

Im Leitartikel der FTD heißt es, die Bundesregierung habe wegen der geplanten Überarbeitung einen "Grund, mit der Umsetzung zu zögern", nutze dies jedoch "als Vorwand, um ihre Unentschlossenheit zu kaschieren".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Hygienevorschriften: Die Berliner Behörden verlangen von Tagesmüttern, die zu Hause Kinder betreuen, die Einhaltung der Vorschriften für Lebensmittelunternehmerinnen. Der Rechtsanwalt Daniel Schneider schildert die Rechtslage auf lto.de und kommt zu dem Schluss: "Es scheint, als hätten die Berliner Behörden den Willen des europäischen Gesetzgebers falsch gedeutet und folgten nun im blinden Gehorsam den Vorgaben des Verbraucherschutzministeriums."

Volksbegehren: Die taz (Svenja Bergt) gibt im Berlin-Teil einen Überblick, zu welchen Themen im kommenden Jahr Volksbegehren statt finden sollen.

Töten im Krieg: Der Völkerrechtler Albin Eser fragt im Feuilleton der FAZ: "Dürfen Soldaten überhaupt töten?". Er kritisiert die Annahme, dass im Krieg "alles als erlaubt gilt, was nicht verboten ist" und fordert eine Gesetzesgrundlage für Tötungshandlungen von Soldaten.

Weitere Themen - Justiz

Berliner Justizsenator: Werner van Bebber (Tagesspiegel) kommentiert die Suche nach einem neuen Berliner Justizsenator. Das werde nicht einfach: "In Berlin wollen Leute, die einen Ruf zu verlieren haben, nicht unbedingt Senator werden."

Zschäpe-Verteidiger: spiegel.de (Jörg Diehl) spricht mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Heer, der die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe als Pflichtverteidiger vertritt. Heer erklärt im Interview, er habe "nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass Frau Zschäpe an Tötungsverbrechen in irgendeiner Weise beteiligt war".

Staatsrechtler zu Wulff: Wie die Hannoversche Allgemeine (Klaus Wallbaum) weiß, rät der hannoversche Staatsrechtlehrer Jörg-Detlef Kühne dem Bundespräsidenten Christian Wulff zu einer Selbstanzeige beim Staatsgerichtshof. Die Landesverfassung sehe vor, dass Vorwürfe auf diesem Wege überprüft werden könnten.

Internet Streaming: Wie süddeutsche.de berichtet, hat das Amtsgericht Leipzig einen ehemaligen Mitarbeiter des Streaming-Portals kino.to wegen der Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Amtsrichter habe anlässlich dessen erklärt, dass sich auch die Nutzer des Portals strafbar gemacht haben könnten, indem sie auf den Stream zugriffen. Carsten R. Hoenig (kanzlei-hoenig.de) widerspricht dieser Rechtsauffassung und fügt hinzu: "Ich freue mich auf die 4 Millionen neue Mandanten und die Freispruchverteidigungen."

Unberechtigte Überweisung: Nachdem die Hacker-Gruppe Anonymous angeblich Gelder von Bankkunden umverteilt hat, erklärt die FAZ (Joachim Jahn), welche rechtlichen Folgen eine unberechtigte Überweisung hat.

Beklagte verschwunden: Oliver Tolmein (blog.menschenundrechte.de) rätselt, wie der Prozess gegen eine geschlossene Krankenkasse weitergeführt werden wird.

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Weitere Themen – Recht in der Welt

Justiz in Serbien: Der SZ (Martin Winter) liegt ein vertraulicher Bericht von Prozessbeobachtern der Europäischen Kommission vor, in dem der serbischen Justiz "Verhöhnung des Rechts" vorgeworfen werde. Offiziell habe die EU-Kommission die Verfahren hingegen als "zufriedenstellend" bewertet.

Neue ICC-Schiedsordnung: Auf der "Recht und Steuern" - Seite der FAZ erläutert Rechtsanwalt Michael W. Bühler die überarbeitete Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC). Wesentliche Änderungen seien neue Verfahrensrichtlinien, die Einführung eines Eilschiedsrichters und Regelungen für Verfahren mit mehreren Parteien.

Das Letzte für heute

Engel bekommt Recht: Eine steinerne Engelfigur auf einem Grabstein hat das Verwaltungsgericht Saarlouis beschäftigt. Wie kanzlei-blaufelder.com (Thorsten Blaufelder) berichtet, hatte die Friedhofsverwaltung von den Hinterbliebenen verlangt, den Engel zu stutzen, weil er die zulässige Grabsteinhöhe um fünf Zentimeter überschreite. Das Gericht befand jedoch, der Engel sei nicht Teil des Grabsteines, sondern "Grabschmuck" – und beeinträchtige als solcher nicht die "Würde des Friedhofs".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

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Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2011: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5182 (abgerufen am: 09.05.2026 )

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