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Die juristische Presseschau vom 26. Oktober 2011: Grundrechtseingriffe durch Private – Schäuble schlechter Verlierer – Haftung für Links

26.10.2011

Legal Voices

Gestern wurde vor dem Bundesverfassungsgericht über die Privatisierung des Maßregelvollzugs verhandelt. Dabei stellt sich die Frage, welche Eingriffsbefugnisse der Staat Beamten überlassen muss. Außerdem in der Presseschau: Absetzbarkeit von Erstausbildungskosten, Persönlichkeitsrechte überall einklagen, Verlinkungen auf rechtwidrige Inhalte zulässig und vieles andere.

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Maßregelvollzug privat: Über die mündliche Verhandlung einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Privatisierung des Maßregelvollzugs in Hessen berichtet lto.de (Diana Niedernhöfer) und schildert den konkreten Sachverhalt. Problematisch sei die Privatisierung, da die mit dem "Vollzug zwangsläufig verbundenen Grundrechtseingriffe" nicht von Beamten ausgeübt würden. Nachdenklich habe sich eingangs Gerichtspräsident Voßkuhle gezeigt: Die Betroffenen fänden sich in einer "Situation außerordentlicher hoher Abhängigkeit".

Die taz (Christian Rath) spricht dem Fall "in doppelter Hinsicht grundsätzliche Bedeutung" zu. Nicht nur seien Kliniken für psychisch kranke Straftäter in den meisten Bundesländern privatisiert; das Gericht werde wohl auch "generell bestimmen, wann der Staat Beamte einsetzen" müsse. Weiter berichtet die taz, Vertreter aus Hessen hätten in der Verhandlung "viele Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der Konstruktion vom privaten Klinikbetreiber unter staatlicher Kontrolle "zerstreuen" können.

In der SZ (Wolfgang Janisch) wird ebenfalls ausführlich berichtet und auf Artikel 33 des Grundgesetzes hingewiesen, wonach die "Ausübung hoheitlicher Befugnisse (..) in der Regel auf Beamten zu übertragen" sei.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Facebook, Google und Co.: Unter dem Titel "Informationelle Fremdbestimmung im Netz" fordert Matthias Thieme (FR) ein neues Datenschutzrecht, um "soziale Netzwerke und Suchmaschinen" den "hiesigen Gesetzen [zu unterwerfen]".

Kosten für Erstausbildung: Die aufsehenerregende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten als "Werbungskosten" vom August werde wohl alsbald gesetzlich eingefangen, berichtet die FAZ (Joachim Jahn). Lediglich die Möglichkeit der Absetzung der Kosten als "Sonderausgabe" werde erweitert: Die Obergrenze werde um 2000 Euro auf 6000 Euro jährlich erhöht.

Gegenüber der FTD (Jens Tartler) äußerte sich Michael Wendt, Sprecher des BFH, dahingehend, dass er von der Überprüfung der geplanten Neuregelung durch das Bundesverfassungsgericht ausgehe. Entweder mittels einer Vorlage durch den BFH selbst oder einer Verfassungsbeschwerde.

Im Leitartikel nennt die FTD Finanzminister Schäuble einen "[s]chlechte[n] Verlierer", er müsse "auch mit teuren Urteilen leben können".

Weitere Themen – Justiz

Persönlichkeitsrechte im Netz: Lawblog.de (Udo Vetter) befasst sich mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Dienstag zu Fragen der Provider-Haftung bei Persönlichkeitsrechtsverstößen in Blogs oder Foren. Der Bericht erläutert, wann eine unmittelbare Haftung eines Providers für Äußerungen in Blogs in Frage komme. Weiter wird ein vom BGH eingeführtes "Prozedere" vorgestellt, womit die Frage der "Berechtigung der Beanstandung" eines Betroffenen geklärt werden solle. Danach hätten Provider etwa die Möglichkeit, "Blogbetreiber zu einer Stellungnahme aufzufordern", wenn eine Beanstandung eingehe. Unklar sei indes, da bislang nur eine Pressemitteilung zum Urteil vorliege, ob der Provider "eindeutige (…) Rechtsverstöße" unverzüglich und "von sich aus löschen" müsse. Die Praxistauglich müsse sich noch zeigen, so lawblog.de.

In einem Kommentar zum Urteil weist Jaspher von Altenbockum (FAZ) darauf hin, dass die Beweislast beim möglichen Betroffenen liege. Nicht jeder Blogger sei ein "Störer" sobald eine Beschwerde eingehe.

Die Entscheidung habe auch klargestellt, so die FAZ (Reinhard Müller), dass bei solchen Rechtsverstößen im Netz deutsche Gericht zuständig seien, unabhängig vom Sitz des Providers. Ähnliches habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) ebenfalls gestern entschieden.

Schadenersatz "wegen Ehrverletzung im Netz" könnten Betroffene laut EuGH, wie es die SZ (Hans Leyendecker) darstellt, nun im heimatlichen oder jedem anderen EU-Mitgliedstaat einklagen. Über den "Gesamtschaden", der durch eine Veröffentlichung im Netz entstehen könne, könne indes nur in dem Mitgliedstaat geurteilt werden, in welchem "der Herausgeber einer Publikation ansässig war".

Rechtsanwalt David Ziegelmayer befasst sich für lto.de mit den Entscheidungen. Der EuGH habe im Prinzip geurteilt: "Freie Gerichtswahl für freie EU-Bürger". Bezüglich des BGH-Urteils hält Ziegelmayer die Vorstellung einer "verlässlichen Prüfung" von Rechtsverletzungen durch den Blog-Verantwortlichen für "romantisch".

Haftung für Links: Die FAZ (Joachim Jahn) informiert über ein Urteil des Landgerichts Braunschweig zur Haftung für Links mit rechtswidrigem Inhalt. Das Gericht habe den Verweis in einem "Spiegel Online"-Beitrag auf eine Seite erlaubt, wo "mutmaßlich Persönlichkeitsrechte (…) verletzt wurden". Die Richter hätten sich dabei an einer "Grundsatzentscheidung" des BGH aus dem Jahr 2010 zu Verlinkungen, die eine Urheberrechtsverletzung erleichterten, orientiert.

Brennelemente-Steuer: In einem Eilverfahren vor dem Finanzgericht München war RWE mit seiner Klage auf Rückzahlung der Brennelemente-Steuer erfolgreich, so die taz (Bernward Janzing). Das Hauptsacheverfahren stehe aber noch aus. So auch im Fall von Eon, die in Hamburg ebenfalls mit einem Eilantrag erfolgreich gewesen seien. Laut taz argumentierten die Gerichte vergleichbar und hätten verfassungsrechtliche Bedenken erhoben; damit sei es wahrscheinlich, dass "die Steuer (..) in letzter Instanz gekippt" werde.

Pischetsrieder-Verfahren: Die Verfahrenseinstellung im Prozess gegen Bernd Pischetsrieder, der eine Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro zahlen muss, kommentiert Helmut Bünder (SZ): Ein "unrühmliches Ende" – nicht nur, weil an Pischetsrieder "etwas (…) kleben" bleibe. Auch sei der Prozess durch die Staatsanwälte "nicht gut genug vorbereitet" worden.

Whistleblower-Urteil: Wie Rechtsprofessor Christian Rolfs auf blog.beck.de meldet, ist das so genannte Whistleblower-Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) nun rechtskräftig. Die deutsche Bundesregierung habe die Möglichkeit, die große Kammer des EGMR anzurufen, verstreichen lassen.

Weitere Themen – Sonstiges

Compliance: Auf einer Tagung des C.H. Beck Verlags zur "Rechtstreue in Unternehmen" haben sich Juristen mit der "strenger gewordenen Rechtslage" bei der Managerhaftung befasst. In der Rubrik "Recht und Steuern" in der FAZ (Joachim Jahn) wird darüber ausführlich informiert.

Hans Kelsen: Über eine Tagung zum "Umgang der deutschen Staatsrechtslehre mit Hans Kelsen" berichtet die FAZ (Alexandra Kemmerer) in der Beilage "Natur und Wissenschaft" und fasst den Austausch zwischen deutschen und österreichischen Staatsrechtslehrern zusammen.

 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau. Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

lto/dc

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Die juristische Presseschau vom 26. Oktober 2011: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4655 (abgerufen am: 14.12.2025 )

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