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Die juristische Presseschau vom 25. Januar 2012: Abgeordnete im Visier – Wirtschaftskriminelle mild bestraft – Hauptversammlung im Chatroom

25.01.2012

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Die Beobachtung von Abgeordneten der Linkspartei durch den Verfassungsschutz wird kontrovers diskutiert, bis hin zum Vergleich mit der NPD. Außerdem in der Presseschau weniger AGB für Unternehmen, EU-Datenschutz, Fundi-Christ als Kindesentführer, mildere Strafen für "white-collar-crimes", Streit um Völkermordleugnung und wie man chattend ins Vereinsregister kommt.

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Abgeordneten-Beobachtung: Die FAZ (Mechthild Küpper) dokumentiert die Reaktionen der Regierung auf die öffentlich gewordene Beobachtung von 27 Abgeordneten der Linkspartei durch den Verfassungsschutz. Während Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) diese als "unerträglich" bezeichnet habe, halte Innenminister Friedrich (CSU) diese Kritik für "abwegig"; immerhin müsse man auch NPD-Abgeordnete beobachten dürfen. Unterdessen hat der niedersächsische Verfassungsschutz laut spiegel.de zugegeben, "punktuell" auch nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen.

Die FTD (Maike Rademaker/Friederike von Tiesenhausen) beantwortet "die wichtigsten Fragen" rund um die Beobachtungstätigkeit des Verfassungsschutzes. Beim Bundesverfassungsgericht sei eine Organklage der Linksfraktion zum Thema anhängig.

Jasper von Altenbockum (FAZ) rechtfertigt die Beobachtung: Die Linkspartei sei "in Teilen eine Partei, die verfassungsfeindlich ist"; ein pauschales Beobachtungsverbot für Abgeordnete verbiete sich. Kurt Kister (SZ) kritisiert das Vorgehen des Verfassungsschutzes dagegen scharf: Der Einsatz des Geheimdienstes im Meinungskampf verstoße gegen die Verfassung.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Vertragsfreiheit: Auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ schildert Joachim Jahn die Forderung verschiedener Industrieverbände, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zu lockern. Der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Juristentag hätten dazu jüngst eine gemeinsame Tagung in Berlin veranstaltet. Gegen eine Reform wende sich dagegen die Bauindustrie.

EU-Datenschutz: In zwei Leserbriefen wenden sich der Greifswalder Europarechtler Claus Dieter Classen und der ehemalige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Carl Otto Lenz auf der "Forum"-Seite der SZ mit recht scharfen Worten gegen die Kritik des Bundesverfassungsrichters Johannes Masing an der geplanten Datenschutz-Verordnung der EU. Als "erstaunliche Argumentation" greift Lenz dessen These an, es handele sich dabei um "den Abschied von den (deutschen) Grundrechten" und eine Ausschaltung der "Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts".

Unter anderem zu dem Verordnungsvorhaben interviewt die SZ (Caspar Busse/Hans-Jürgen Jakobs) die europäische Justizkommissarin Viviane Reding.

Kollektivklagen: blog.beck.de (Rolf Hempel) stellt die Pläne des Europäischen Parlaments zum Ausbau des kollektiven Rechtsschutzes vor. Dieser solle nicht mehr auf das Kartellrecht beschränkt bleiben.

Biopatente: Die Patentanwältin Ute Kilger warnt in der FTD vor einem "Angriff auf das geistige Eigentumsrecht". Der Bundestag wolle zur Beschränkung von Bio-Patenten "an den Grundfesten des Patentschutzes" rütteln, indem er Patenten auf tierisches und pflanzliches Leben den Schutz versage – dabei sei dies gar nicht notwendig.

Wandelnde Anleihen: Was "umgekehrte Wandelanleihen" sind und wie sie funktionieren, erklärt in einem Gastbeitrag für die "Recht und Steuern"-Seite der FAZ der Rechtsanwalt Manuel Nodoushani.

Haushaltsuntreue: Im Interview mit der FTD (Anke Stachow) fordert der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, einen neuen Straftatbestand für "Haushaltsuntreue". Bis zu fünf Jahren Haft sollten danach für Steuerverschwendung drohen.

Weitere Themen – Justiz

Terror-Prozess: Die taz (Wolf Schmidt) berichtet von dem heute vor dem Berliner Landgericht beginnenden Prozess gegen zwei mutmaßliche Al-Qaida-Terroristen. Einer der beiden habe durch ein 2009 an die Öffentlichkeit gelangtes Drohvideo für Aufsehen gesorgt. Beiden werde die Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen, unter anderem der "Deutschen Taliban Mudschahidin", vorgeworfen.

Kindesentführung in Gottes Namen: spiegel.de (Julia Jüttner) dokumentiert den Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen Kindesentführer Axel H., der seine vier Kinder nach Entziehung des Sorgerechts in den Sudan verschleppt haben soll – weil er sie streng christlich erziehen wollte.

Grosso-Prozess: Das Landgericht Köln hat angedeutet, dem klagenden Bauer-Verlag in seinem Prozess gegen den Verband der Presse-Grossisten Recht zu geben. Wie die FTD (Bernhard Hübner) berichtet, könnte eine entsprechende Entscheidung eine Neuaufteilung der Pressehandels-Einnahmen zur Folge haben. Die Grossisten dagegen wollten ihre Monopolstellung gesetzlich absichern: Das Wirtschaftsministerium bereite auf ihre Initiative einen Gesetzentwurf vor.

Informationszugang: In einem Interview mit der taz (Bernd Kramer) erklärt der Freiburger Informationsrechtler Friedrich Schoch, warum auch gegenüber einer Universität kein unbegrenzter Auskunftsanspruch besteht. Hintergrund ist ein Prozess gegen die Universität Köln, die einen Kooperationsvertrag mit dem Bayer-Konzern nicht offenlegen will.

NSU-Ermittlungsausschuss: Wie die SZ (Susanne Höll) berichtet, haben sich alle fünf Bundestagsfraktionen auf ein Mandat für einen Untersuchungsausschuss zur politischen Verantwortlichkeit für die Versäumnisse im Zusammenhang mit der Mordserie des rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen Untergrunds" geeinigt. Dieser solle am Donnerstag eingesetzt werden.

Mild bestrafte Wirtschaftskriminelle: Wirtschaftskriminelle werden milder bestraft als andere Straftäter. Diese These äußerte nach einem Bericht auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ (Joachim Jahn) der Vorsitzende Richter am Landgericht Osnabrück, Dieter Temming, auf der Tagung der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung. Zwar seien die vorhandenen Zahlen "nicht wirklich belastbar"; die "gefühlte Annahme" werde jedoch durch konkrete Fälle bestätigt. Die Strafzumessungspraxis wirke dabei nur vordergründig "willkürlich und unberechenbar"; dahinter stecke jedoch das in diesen Strafprozessen durchgängige Phänomen von Prozessabsprachen. Strafrichter seien in Steuersachen oft wenig bewandert und "flüchteten" in Deals. Dazu komme eine "psychologische Komponente": Ein größeres Verständnis der Richter für Angehörige der eigenen gesellschaftlichen Schicht.

"Mein Kampf"-Veröffentlichung: Laut SZ hat das bayerische Finanzministerium beim Landgericht München einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die auszugsweise Veröffentlichung von Adolf Hitlers "Mein Kampf" in der Zeitschrift "Zeitungszeugen" gestellt. Der Freistaat Bayern halte die Urheberrechte an dem Buch.

Anwaltliche Beratungsstellen: Wie lto.de berichtet, sollen die als Pilotprojekte gestarteten "Anwaltlichen Beratungsstellen" in verschiedenen sächsischen Städten dauerhaft weitergeführt werden. Ziel sei es, "finanziell bedürftige Personen auf unkomplizierte Weise professionell mit rechtlichem Rat zu unterstützen".

Weitere Themen – Recht in der Welt

Strafbarkeit der Völkermord-Leugnung: Als "Massaker an der Meinungsfreiheit" hat der türkische Ministerpräsident Erdogan nach Angaben der FAZ (Michael Martens/Michaela Wiegel) das französische Gesetz zur Strafbarkeit der Leugnung des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich bezeichnet.

Günther Nonnenmacher (FAZ) meint, gegen solche Gesetze würden "mit Recht prinzipielle Bedenken vorgebracht": Urteile über die Geschichte sollten Historikern vorbehalten bleiben. Scharf kritisiert das Gesetz auch Jürgen Gottschlich (taz): Es diene allein dem Wahlkampf Sarkozys, der geschichtlichen Aufarbeitung werde ein Bärendienst erwiesen. Christiane Schlötzer (SZ) hält dagegen die Reaktion Erdogans für "töricht". Auch verschweige er, dass der wahre Hintergrund für die türkische Empörung die Furcht vor Entschädigungszahlungen sei.

Dink-Anwältin in Berlin: Wie im Feuilleton der FAZ (Karen Krüger) zu lesen ist, hat die Anwältin des ermordeten armenisch-türkischen Journalisten anlässlich einer Lesung aus ihrem autobiographischen Buch "Anneannem" auch über den jüngst entschiedenen Mordprozess in der Türkei berichtet. Die Justiz sei wie bei "politischen Morden üblich" verfahren und habe sich für die Hintermänner nicht interessiert. Hoffnungsvoll stimme sie aber die kritischer werdende Öffentlichkeit.

Mild bestrafte US-Marines: Wegen des "Blutbads" im irakischen Haditah im November 2005 drohen dem Patrouillenführer nach einem Bericht der SZ (cwe) nur drei Monate Haft und eine Degradierung. Er habe eine "Pflichtverletzung" eingeräumt, weil er nach dem Tod eines Soldaten den Befehl "Erst schießen, dann fragen" gegeben hätte.

US-Autoüberwachung: verfassungsblog.de (Max Steinbeis) weist auf ein Grundsatzurteil des US-Supreme Court hin, das der Polizei die wochenlange Verfolgung eines Wagens per GPS-Tracker ohne richterlichen Beschluss untersagt.

Das Letzte zum Schluss

Mitgliederversammlung im Chatroom: Mitgliederversammlungen von Vereinen gehen auch virtuell: Die Bedenken der Vorinstanz zu "eingeschmuggelten" nicht- oder geschäftsunfähigen Mitgliedern vor dem Bildschirm wischte das Oberlandesgericht Hamm laut lawblog.de (Udo Vetter) beiseite – Vereine könnten ihre Organisation selbst bestimmen. Dazu gehöre auch die Hauptversammlung im Chatroom.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

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Die juristische Presseschau vom 25. Januar 2012: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5389 (abgerufen am: 05.03.2026 )

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