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Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2011: Fischer nicht genötigt - Bleiberecht nicht human - NPD nicht transparent

24.05.2011

legal voices

Das mit Spannung erwartete Urteil im Prozess um eine mögliche Nötigung Ottfried Fischers durch einen ehemaligen "Bild"-Redakteur fiel gestern. Darüber berichten heute viele Medien. Außerdem in der Presseschau: Eine Ex-Verfassungsrichterin findet das deutsche Bleiberecht nicht human genug, die NDP muss eine Strafe in Millionenhöhe zahlen und vieles andere.

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Ottfried-Fischer-Prozess: Ein in erster Instanz wegen Nötigung und Verletzung des "höchstpersönlichen Lebensbereiches" verurteilter ehemaliger Bild-Reporter wurde am Montag vom Landgericht München in zweiter Instanz freigesprochen. Wie Spiegel.de informiert, habe es keine Beweise dafür gegeben, dass Ottfried Fischer durch den Journalisten mit einem "kompromittierenden" Videoband unter Druck gesetzt wurde, um so ein Exklusiv-Interview zu bekommen. Spiegel.de zitiert Fischer, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, mit den Worten: "Pressefreiheit bedeutet nicht Erpresserfreiheit."

Die FAZ (David Klaubert) gibt noch einmal die Hintergründe des Prozesses wieder und berichtet über die Reaktion des Axel-Springer-Verlag-Justiziars, Claas-Hendrik Soehring, der das Urteil als Sieg für die Pressefreiheit werte. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Fischer wollen laut FAZ in Revision gehen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Grundrechte-Report: Seit nunmehr 15 Jahren geben jährlich neun Bürgerrechtsorganisationen einen Grundrechtereport heraus, in welchem anhand von Fallbeispielen Grundrechtsverletzungen durch alle drei Staatsgewalten aufgezeigt werden. Über die Vorstellung des "alternativen Verfassungsschutzberichts" am Montag und die anlässlich des Berichts von der ehemaligen Verfassungs- und EGMR-Richterin Renate Jaeger geäußerte Kritik am deutschen Bleiberecht berichtet die taz (Christian Rath). Laut Jaeger müsse der Blick im Bleiberecht auch "auf andere legitime Fluchtgründe" als lediglich politische Motive gerichtet werden, so etwa auf Hunger oder Armut.

Unter der Überschrift "Survival of the Fittest" kommentiert Christian Rath (taz): "Je großzügiger die Bleiberechtsregeln, desto verbissener die Abschottung der Außengrenzen."

Wahlrechtsreform: Bis zum 25. Mai dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Gesetzgeber Zeit gegeben, das Recht zur Wahl des Deutschen Bundestages zu reformieren, insbesondere im Hinblick auf das so genannte negative Stimmgewicht. Den aktuellen Stand der Gesetzentwürfe und den Hintergrund der Vorgaben des BVerfG zeigt die FAZ (Stephan Löwenstein) auf.

Kommentiert werden die Bemühungen zur Bekämpfung des negativen Stimmgewichts – "ein Mehr an Stimmen [kann] zu weniger Mandaten (...) führen und umgekehrt" - von Reinhard Müller (FAZ).

Weitere Themen – Justiz

NPD: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied gestern in zweiter Instanz, dass die NPD eine Zahlung in Höhe von 2,5 Millionen Euro an den Bundestag zu leisten habe. Wie die SZ (Jan Bielicki) ausführt, habe die Partei Transparenzpflichten für die Offenlegung staatlicher Zuwendungen aus dem Parteiengesetz in ihrem Rechenschaftsbericht 2007 verletzt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht, welche die NDP bereits angekündigt habe, sei in der Entscheidung zugelassen worden und werde sogar durch den Gerichtspräsidenten, Jürgen Kipp, begrüßt: Über die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen solle nun "höchstrichterlich entschieden werden".

Dass die NPD zu großen Teilen in einer finanziellen Abhängigkeit von dem Staat steht, den sie "beschimpft und bekämpft", müsse transparent bleiben, so ein Kommentar in der SZ (jbb).

Schlechte Pflege: Legal Tribune Online (Dominique Hopfenzitz) stellt ausführlich ein Urteil des Landessozialgerichts NRW sowie dessen Hintergründe und Folgen zur Handhabe der Risikobewertung einer Pflegeeinrichtung durch die AOK im Internet vor. Die Versicherung habe Transparenzberichte über Pflegeheime in unzulässiger Weise mit "Such- und Sortierfunktionen" versehen, was gegen eine zwischen den Pflegekassen und den Heimbetreibern geschlossene "Pflegetransparenzvereinbarung" verstoße. Diese sehe eine bestimmte Art der Ergebnisveröffentlichung vor.

Benzinpreise: Eine für Donnerstag erwartete Studie des Bundeskartellamtes zu Benzinpreisen wurde bereits am Sonntag in Teilen bekannt. So werde etwa der Benzinmarkt von fünf großen Mineralölkonzernen weitgehend beherrscht. Nun berichtet Spiegel.de (Christian Teevs) über einen im Hintergrund "schwelenden Rechtsstreit" beim Bundesgerichtshof (BGH): Das Kartellamt habe für das Verfahren "ein paar Belege sammeln" wollen. Konkret gehe es vor dem BGH um die Übernahme von Tankstellen in Deutschland durch den französischen Konzern Total, welche das Bundeskartellamt untersagt hatte. Weiterhin erläutert Spiegel.de die Möglichkeiten auf Seiten des Gesetzgebers, gegen Preistreibereien an der Tankstelle vorzugehen.

Das Bundeskartellamt prüfe derzeit die Aussichten von Wettbewerbsverfahren gegen deutsche Mineralölkonzerne, so die FAZ (Helmut Bünder und Manfred Schäfers). Ein Verfahren sei bereits eingeleitet worden, allerdings nicht wegen Preisabsprachen, diese könnten den wettbewerbsbeherrschenden Konzernen nicht nachgewiesen werden. Vielmehr gehe es um die Behinderung von Wettbewerbern "außerhalb des eigenen Oligopols", beispielweise durch überteuerte Belieferungen kleiner Mineralölhändler.

EGMR-BVerfG: In einem Interview mit der SZ (Wolfgang Janisch und Heribert Prantl) äußert sich die deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Angelika Nußberger, unter anderem zum Verhältnis von nationalen Verfassungsgerichten zum EGMR sowie - vor dem Hintergrund des bevorstehenden Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention - zum Europäischen Gerichtshof: Es gebe "kein Oben und kein Unten in Europa", denn es gehe nicht um die Frage, wer das letzte Wort habe, vielmehr werde "[a]us vielen letzten Wörtern (...) auch ein Dialog". Im Zusammenhang mit der Kritik am Urteil zur deutschen Sicherungsverwahrung erläutert Nußberger die Rolle des EGMR als Hilfe für diejenigen, die "in einer Mehrheitsdemokratie sonst nicht zu Wort kommen".

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau. (Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.)

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

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Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2011: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3345 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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