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Die juristische Presseschau vom 22. Juli 2011: Whistleblower geschützt – Solidaritätszuschlag bestätigt – Altersgrenzen gerechtfertigt

22.07.2011

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Schon wieder korrigierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Justiz. Diesmal ging es um die Kündigung einer Whistleblowerin aus Berlin. Die Medien besprachen das Urteil überwiegend positiv. Außerdem in der heutigen Presseschau: Urteile zum Solidaritätszuschlag sowie zur Altersgrenze von Beamten.

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Whistleblower: Eine Berliner Altenpflegerin hatte Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Sie war fristlos gekündigt worden, nachdem sie ihren Arbeitgeber bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hielt die Kündigung für gerechtfertigt. Der EGMR rügte dies jedoch als Eingriff in die Meinungsfreiheit. Darüber berichtet u.a. lto.de (Steffen Scheuer). Die taz (Christian Rath) stellt ergänzend die bisherige Rechtslage in Deutschland dar.

Heribert Prantl (SZ) begrüßt das Urteil. Der EGMR entwickele sich zum "Gebrechlichkeitspfleger" für die deutsche Justiz. Christian Bommarius (FR) betont: "Zivilcourage kann nur der Einzelne zeigen. Aber der Staat darf ihm die Unterstützung dabei nicht versagen." Für Christian Rath (taz) zeigt der Fall: "Unternehmen sollten mit interner Kritik konstruktiv umgehen, statt zu mauern und zu mobben." Reinhard Müller (FAZ) meint: Die Entscheidung solle "nicht als Ermunterung zur Diffamierung im Arbeitsverhältnis missverstanden werden, das gegenseitiges Vertrauen voraussetzt."

Weitere Themen – Rechtspolitik

Mindestlöhne im Vergaberecht: Die taz (Eva Völpel) stellt dar, wie immer mehr Bundesländer "vergabespezifische Mindestlöhne" einführen. Dies erlaube auch nach dem Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofs entsprechende Vorgaben bei öffentlichen Aufträgen, zum Beispiel an die Bauwirtschaft.

Weitere Themen – Justiz

Solidaritätszuschlag: Der Bundesfinanzhof hat zwei Klagen gegen den Solidaritätszuschlag abgelehnt. Er sei noch vom Grundgesetz gedeckt, berichtet u.a. die FAZ (Joachim Jahn).  In einem ergänzenden Kommentar fordert Jahn die sofortige Streichung der Ergänzungsabgabe, die nur noch chronische Finanzierungslücken stopfe. Markus Balser (SZ) meint, der Bund solle spätestens 2019, wenn der Solidarpakt II ablaufe, auf den Solidaritätszuschlag verzichten.

Altersgrenzen: Der Europäische Gerichtshof hält es für mit Europarecht vereinbar, dass Beamte in der Regel mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Dies berichtet die FAZ (Reinhard Müller). Der Gesetzgeber dürfe auf eine ausgewogene Altersstruktur seiner Beamten achten.

Geräteabgabe und Urheberrecht: Der Bundesgerichtshof (BGH) musste erneut über die Frage entscheiden, ob auch die Hersteller von PCs und Druckern eine Geräteabgabe nach dem Urheberrecht bezahlen mussten. Er hat dies in einem früheren Urteil verneint, was aber 2010 vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war. Jetzt legte der BGH den Fall erst einmal dem Europäischen Gerichtshof vor. lto.de (André Niedostadek) stellt den Beschluss ausführlich dar.

Bettensteuer: Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage gegen die so genannte Bettensteuer für Hoteliers in Köln (offiziell: Kulturförderabgabe) abgelehnt, berichtet die FAZ (Christine Scharrenbroch). Es handele sich um eine zumutbare örtliche Aufwandssteuer.

Atomwaffen: Wie lto.de (Jana Hertwig) nun ausführlich darstellt, hatte das Verwaltungsgericht Köln Anfang der Woche eine Klage gegen die US-Atomwaffen auf dem Stützpunkt Büchel (Rheinland-Pfalz) abgelehnt.

Zeitarbeit: In einem sehr umfangreichen Beitrag stellen die Professoren Volker Rieble und Richard Giesen in der FAZ den Konflikt um die Entlohnung von Zeitarbeitern dar. Ausgangspunkt ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2010, das einem Dachverband christlicher Gewerkschaften die Tariffähigkeit absprach.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Internationale Strafgerichte: Reinhard Müller (FAZ) zieht in einem Leitartikel eine positive Bilanz der bisherigen Arbeit des Jugoslawien-Tribunals und des Internationalen Strafgerichtshofs, beide in Den Haag.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

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Die juristische Presseschau vom 22. Juli 2011: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3830 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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