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Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Oktober 2011: di Fabio unbefangen – Wege zur Verfassungsreform – Piratenflagge erlaubt

24.10.2011

Legal Voices

Ein Richter ist nicht allein deswegen befangen, weil er sich zum Verfahrensthema öffentlich äußert. Das hat die 2. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Außerdem in der Presseschau: Wege zur Grundgesetz-Reform, Rechtsgrundlage für Trojaner-Einsatz, Piratenflagge im Fenster, Ermittlungen gegen Heckler&Koch, die "h.M." und vieles andere.

 

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Keine Befangenheit: Das Bundesverfassungsgericht hat den Befangenheitsantrag gegen seinen Richter Udo di Fabio im Zusammenhang mit dem Euro-Rettungsschirm-Verfahren abgelehnt, so unter anderem spiegel.de. Dem Richter war von den Klägern vorgeworfen worden, sich vor der Entscheidung Anfang September bei mehreren Vorträgen und auch in Veröffentlichungen zur Euro-Rettung geäußert zu haben. In den Augen des Gerichts begründe das Vertreten einer "bestimmte[n] wissenschaftliche[n] Meinung, Rechtsauffassung oder politische[n] Überzeugung [...] für sich genommen noch keine berechtigten Zweifel an seiner Unparteilichkeit". Die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) ergänzt, dass hierzu weitere Umstände hinzutreten müssten, die Anlass zu der Befürchtung gäben, "der Richter sei bei der Entscheidungsfindung einem offenen rechtlichen Diskurs […] nicht mehr zugänglich".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Verfassungsreform: Georg Paul Hefty beschäftigt sich in der Montags-FAZ angesichts der europapolitischen Diskussion mit den Grenzen des Grundgesetzes für eine weitere Abgabe von Hoheitsrechten an Europa. Diese könnten nur mit einer neuen deutschen Verfassung überwunden werden. Dabei wirft er verschiedene Verfahrensfragen auf: Wer müsste einem neuen Verfassungsentwurf zustimmen? Wie müsste eine verfassungsgebende Versammlung zusammengesetzt sein? Und wer dürfte eine solche überhaupt einberufen? Inhaltlich plädiert er für weitgehende Kontinuität und die Einarbeitung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, schlägt aber auch die Diskussion über einige staatsorganisationsrechtliche Neuerungen wie zum Beispiel die Reduktion der Zahl der Bundesländer vor. Zweifel hat der Autor allerdings, ob sich hinsichtlich der europäischen Integration tatsächlich eine "entschiedenere Formulierung" als die aktuell in Artikel 23 vorgesehene finden ließe, die gleichzeitig integrationsoffener und noch mehrheitsfähig sei.

Der Text des Staatsrechtlers Horst Dreier zur Verfassungsreform aus der aktuellen Zeit ist nun auch auf zeit.de verfügbar.

Europäischer Vertrag: Wie das Handelsblatt (Thomas Ludwig) berichtet, treibt die Bundesregierung auf europäischer Ebene die Reform des Lissabon-Vertrags voran. So fordere die Bundeskanzlerin Änderungen des Vertrags, um Verstöße gegen den Stabilitätspakt besser sanktionieren zu können. In einem Strategiepapier sei die Rede von automatisierten Strafmechanismen, einem Klagerecht der Europäischen Kommission zum Europäischen Gerichtshof sowie Eingriffsrechten der Euro-Zone in die Haushaltsrechte der Euro-Mitgliedstaaten.

Trojaner: Laut FAS (Stefan Tomik) fordert Ex-Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier eine besondere rechtliche Grundlage für die sogenannte Quellen Telekommunikationsüberwachung per Spähsoftware. Wie focus.de zu berichten weiß, erwägt auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine entsprechende Gesetzesänderung.

Die FAS (Christiane Hoffmann/Stefan Tomik/Markus Wehner) beschäftigt sich in einem weiteren Artikel mit der Frage, wie der Staat sicherstellen kann, dass die von ihm eingesetzte Software nur das kann, was sie auch darf. Dazu sei die Kenntnis des Software-Quellcodes unerlässlich.

Dass die Polizei Trojaner brauche, ist sich Michael Jürgs in einem weiteren Artikel in der FAS sicher. Die Ermittler müssten "auf dem Stand derer sein, die sie jagen".

Drogenlegalisierung: Unter anderem sueddeutsche.de (Michael König) beschäftigt sich mit der Forderung der Partei "Die Linke", langfristig alle Drogen zu legalisieren. Der Text stellt insbesondere die Argumente des Kripo-Beamten und Bundestagsabgeordneten Frank Tempel, Sprecher der parteieigenen Bundesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik vor. "Die Umstände durch die Kriminalisierung verursachen viel größere Schäden als der Konsum selbst", ist er sich sicher.

Weitere Themen – Justiz

Steuerberater-Nebentätigkeit: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs darf der Beruf des Steuerberaters auch als Nebentätigkeit ausgeübt werden, so die Samstags-FAZ (Joachim Jahn). Von Bedeutung sei das Urteil vor allem für sogenannte Syndikus-Steuerberater, die hauptberuflich als Angestellte von Unternehmen oder Verbänden arbeiteten.

Hausverbot für NPD-Chef: Die Samstags-SZ (Helmut Kerscher) stellt den Prozess des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt gegen ein Hotel in Bad Saarow vor. Dieses hatte ihm ein Hausverbot erteilt, über dessen Zulässigkeit nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat. Es sei ein Grundsatzurteil zu erwarten.

Piratenflagge: Der Streit um die Piratenflagge im Mietwohnungs-Fenster ist entschieden. Wie der Rechtsanwalt Dominik Schüller in einem Gastbeitrag für lto.de berichtet, hat das Langgericht Chemnitz zugunsten des Mieters entschieden. Das Aufhängen der Fahne sei keine Verunstaltung der Mietsache.

Kennzeichenerfassung: In einem weiteren Beitrag für lto.de beschäftigt sich der Verkehrsrechtler Dieter Müller mit der automatischen Kennzeichenerfassung durch die Polizei, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf die Klage eines Pendlers zu entscheiden hat. Er stellt dabei die verfassungsrechtlichen Grenzen und die kriminalistischen Möglichkeiten der Fahndungsmethode dar.

Heckler&Koch: Wie unter anderem die Montags-taz berichtet, hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den deutschen Waffenproduzenten Heckler&Koch wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet. Gewehre des Herstellers waren bei libyschen Regierungstruppen aufgefunden worden, die einem Waffenembargo unterlagen.

Fernseh-Lotterie: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nach einem Bericht des Handelsblatts (Joachim Hofer) Zweifel an der Zulässigkeit der Ausstrahlung des Ziehens der Lottozahlen. Dieses stelle eine unzulässige Anreizwirkung dar und fördere das Glücksspiel, das der Staat eigentlich eindämmen solle.

Patentierbarkeit: Im Wissenschafts-Teil der FAS beschäftigt sich Jörg Albrecht mit der Frage von Grenzen der Patentierbarkeit und ist sich sicher, dass den Patentanwälten nie die Arbeit ausgehen werde.

Drohneneinsatz: Im Feuilleton der Samstags-FAZ spürt Fabian Granzeuer dem zivilen Drohnen-Einsatz in Deutschland nach. Dabei berichtet er von einer Vorführung eines unbemannten Überwachungs-Fliegers durch die niedersächsische Polizei und die einschlägigen Rechtsgrundlagen des Drohnen-Einsatzes bei Versammlungen.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Internationale Strafverfolgung: Reinhard Müller kommentiert in der Samstags-FAZ auf den Tod des libyschen Diktators Gaddafi hin die Bedeutung der Drohung mit internationaler Strafverfolgung in der Menschenrechtspolitik. Jedenfalls sei klar: "Freies Geleit für müde Machthaber kann es nicht mehr geben".

Kalinka-Prozess: Die Montags-FAZ (Michaela Wiegel/Reinhard Müller) stellt ausführlich den Prozess und das Urteil gegen den deutschen Arzt Dieter K. in Paris vor. Der Angeklagte sei der Körperverletzung mit Todesfolge an der damals 14jährige Kalinka für schuldig befunden worden. Mit dem Prozess ende ein deutsch-französischer Gerichtskrimi. Das Urteil sei erst durch die Entführung des Angeklagten nach Frankreich ermöglicht worden, die Unbekannte verübt hatten.

Militärische Selbstverteidigung: Anlässlich des kenianischen Einmarschs in Somalia beschäftigt sich Przemyslaw Nick Roguski in einem Gastbeitrag für lto.de mit der völkerrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Vorgehens, das sich nicht gegen die somalische Regierung, sondern gegen Rebellentruppen richte.

Sonstiges

Die herrschende Meinung: In einem "nicht ganz ironiefrei[en]" Artikel beschäftigt sich Martin Rath (lto.de) mit dem juristischen Phänomen der "herrschenden Meinung", dem "Schluss der Debatte mit zwei Buchstaben".

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

 

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Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Oktober 2011: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4634 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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