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Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Juni: Angriffslustige Stromkonzerne - Armes Griechenland - Ausgespähte Handydaten

20.06.2011

legal voices

Die Stromindustrie will den geplanten Atomausstieg mit rechtlichen Mitteln verhindern. In den Medien werden die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde diskutiert. Außerdem in der Presseschau: der nächste Versuch zur Rettung Griechenlands, zweckentfremdete Handydaten in Dresden und ein Anwalt als streunender Hund.

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Energiewende: Wie der Spiegel (Frank Dohmen, Dietmar Hipp) berichtet, erwägen die Stromkonzerne E.on und RWE eine Verfassungsbeschwerde gegen das Atomausstiegsgesetz. Sollten sie damit erfolgreich sein, könnten Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe folgen. Der Verwaltungsrechtler Christoph Moench und der CDU-Politiker und Staatsrechtler Rupert Scholz hätten für E.on bereits ein Gutachten erstellt, in dem sie von Verstößen gegen die Eigentumsfreiheit und die Berufsfreiheit ausgehen.

Auch die FAZ (Joachim Jahn) beruft sich auf das Gutachten.
Bei der Frage, ob es sich beim Atomausstieg um eine Enteignung handele, bewegten sich die Gutachter allerdings "auf unsicherem Terrain", heißt es in dem Artikel. In einem Kommentar hält es Joachim Jahn (FAZ) allerdings für möglich, dass die Karlsruher Richter "einen finanziellen Ausgleich für den Zickzackkurs der schwarz-gelben Bundesregierung" verlangen könnten.

Auch Andrea Seibel (Welt.de) meint in einem Kommentar, die Politik müsse die Atombetreiber entschädigen. Für den Atomausstieg habe es "keine rechtliche Handlungsnotwendigkeit" gegeben.

Die FTD (Nikolai Fichtner) zitiert hingegen CSU-Chef Horst Seehofer mit den Worten: "Wir handeln rechtsstaatlich einwandfrei und politisch unabhängig."

Weitere Themen – Rechtspolitik

Euro-Krise: Die Diskussionen um ein zweites Rettungspaket für Griechenland halten an. Die FAZ (Werner Mussler) stellt in ihrer heutigen Ausgabe die sechs Gesetzgebungsvorschläge der EU-Kommission vor. Die taz (Hannes Koch und Stefan Reinecke) führt ein Interview mit dem Europarechtler Christian Callies. Er ist der Meinung, "dass wir die europäische Einigung nicht dadurch an die Wand fahren sollten, dass wir Griechenland und anderen Staaten finanzielle Nothilfen verweigern." Cerstin Cammelin (SZ) schreibt in ihrem Kommentar: "Was Europa jetzt dringend braucht, ist eine ehrliche Geschäftsordnung für die Krise und danach."

Wahlrecht: Die FAS (Markus Wehner) erklärt, das Bundesverfassungsgericht zeige sich über die Verschleppung der Wahlrechtsreform verärgert. Gerichtssprecherin Judith Blohm sehe darin "eine unglückliche Situation", die Stellung des Verfassungsgerichts werde "nicht gerade gestärkt."

Kinderlärm: Der Bundesrat hat am Freitag einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zugestimmt, die Klagen gegen Kinderlärm künftig erschweren soll. LTO (Alfred Scheidler) schildert die Gesetzesänderung und die vorangegangene Rechtssprechung.

PID-Debatte: In einem Essay im Spiegel widmet sich der Verfassungsrechtler Bernhard Schlink der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik.

Weitere Themen - Justiz

Handydaten: Die Dresdener Polizei erfasste bei Protesten gegen Neonazis im Februar die Handyverbindungen tausender Demonstranten, das berichtet die taz (Paul Wrusch). Die Funkzellenauswertung sei ursprünglich zur Aufklärung von schwerem Landfriedensbruch gedacht gewesen. Die Daten seien dann aber auch verwendet worden, um gegen Personen zu ermitteln, denen nur die Störung der Nazidemonstration vorgeworfen wird. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Lorenz Haase soll das Vorgehen selbst kritisiert haben: "Wir halten das für nicht notwendig und nicht verwertbar". Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte in einem Interview mit der taz (Paul Wrusch): "Ich sehe hier die Demonstrationsfreiheit bedroht." Gereon Asmuth (taz) spricht in seinem Kommentar von einem Skandal: "Videoüberwachung ist dagegen ein olles Instrument."

Kino.to: Spiegel.de berichtet vom Fortgang der Ermittlungen gegen die Streamingseite Kino.to. Demnach bestätigte der Sprecher der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft, Wolfgang Klein, am Sonntag die Sicherstellung von rund 2,5 Millionen Euro auf spanischen Konten der Betreiber.

Kunstfälschung: Im größten deutschen Kunstfälscherskandal soll es bald zum Prozess kommen. Julia Voss und Niklas Maak widmen sich in der Samstags-Ausgabe der FAZ dem Fall der "Sammlung Jägers", die tatsächlich nie existierte.

Barschel: Welt.de (Dirk Banse und Lucas Wiegelmann) spekuliert weiter über den 24 Jahre zurück liegenden Tod des Politikers Uwe Barschel. Nach Informationen der Welt am Sonntag gebe es jedoch "starke Kräfte, die die Aktendeckel im Fall Barschel geschlossen halten wollen."

Weitere Themen – Recht in der Welt

Oracle vs. Google: Wie die Samstags-FAZ (Roland Lindner) berichtet, fordert der Software-Konzern Oracle vor einem kalifornischen Gericht "Milliarden von Dollar" Schadensersatz von Google.

Verurteilter Hund: Für Erheiterung sorgt eine Meldung auf Spiegel.de: ein ultra-orthodoxes israelisches Rabbiner-Gericht verurteilte einen Hund zum Tod durch Steinigung - es handele sich nämlich um die Reinkarnation eines missliebigen Anwalts. Es wird die Anwälte unter den Lesern freuen zu hören, dass der Hund entkommen konnte.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

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Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Juni: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3539 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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