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Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. September: Wahl­recht für Aus­länder – Wandel in Europa – Wider­stand gegen Sch­malzl

19.09.2011

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Die Wahl in Berlin wirft auch die Frage auf, wer eigentlich wählen darf. Außerdem in der Presseschau: ein Gespräch mit dem Verfassungsrichter Huber über Europa, scharfe Kritik an Johannes Schmalzl, das Scheitern des Kieler Landtages in Karlsruhe und vieles andere.

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Wahlrecht für Ausländer: Die Wahl in Berlin nimmt der Rechtswissenschaftler Felix Hanschmann auf lto.de zum Anlass, um sich mit dem kommunalen Wahlrecht für Ausländer zu befassen. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht 1990 entschieden, dass ein solches Wahlrecht verfassungswidrig sei. Nachdem jedoch Unionsbürger im Wege einer Änderung des Grundgesetzes das Kommunalwahlrecht erhalten haben, gebe es keinen Grund mehr, dies nicht auch auf Angehörige von Drittstaaten auszudehnen.

"Während konservative  Staatslehrer für den Ernstfall der Beteiligung von Nichtdeutschen an Wahlen immer wieder die 'demokratiewidrige Fremdbestimmung' heraufbeschworen haben, ist genau diese Mitbestimmung geltendes Verfassungsrecht geworden", schreibt Hanschmann.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Verschleppte Wahlrechtsreform: Der Streit um die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Wahlrechtsreform hält an. Wie die Welt am Sonntag (Daniel Friedrich Sturm) berichtet, droht nun die SPD mit einer Klage, wenn die Beratungen des Gesetzentwurfes nicht bald abgeschlossen würden.

Verfassungsrichter zu Europa: In der Montags-SZ sprechen Wolfgang Janisch und Heribert Prantl mit dem Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber über das kürzlich gefällte Urteil zur Euro-Rettung und die Möglichkeit eines europäischen Bundesstaates. Dazu sagt Huber: "Wenn, dann kommt das auf leisen Sohlen durch ganz unspektakuläre Schritte – wie etwa eine supranationale Wirtschaftsregierung, für die man das Grundgesetz entsprechend öffnen müsste." Eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs findet sich auf süddeutsche.de.

Weitere Themen - Justiz

Proteste gegen Schmalzl: Wie der Spiegel berichtet, hat sich der brandenburgische Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg in scharfer Form gegen die Berufung Johannes Schmalzls zum Generalbundesanwalt ausgesprochen. Er habe die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in einem Brief aufgefordert, einen neuen Personalvorschlag zu machen. Darin heiße es, Schmalzl verfüge nur "über Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts, die weit unter dem Niveau der wissenschaftlichen Mitarbeiter liegen, die aus den Bundesländern zur Bundesanwaltschaft abgeordnet werden".

Die taz (Christian Rath) fasst den Streit um die Besetzung des Postens zusammen. In einem gesonderten Kommentar schreibt Christian Rath (taz), die Kritik verkenne "die eigentliche Aufgabe des Generalbundesanwalts". Gefragt sei kein Spezialist, sondern ein"Allrounder mit Organisationstalent".

Schuldenbremse: Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage Schleswig-Holsteins gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz als unzulässig abgewiesen. Antragsbefugt sei lediglich die Landesregierung, nicht jedoch der Landtag, der den Antrag gestellt hatte. Das berichtet die Samstags-FAZ (Reinhard Müller). Max Steinbeis (verfassungsblog.de) kommentiert, das Gericht habe nicht erkennen lassen, dass es sich dem Budgetrecht der Landtage "so innig verbunden fühlt wie im europäischen Kontext dem des Bundestags".

Arbeitszimmer absetzen: Wann kann der Arbeitsplatz zu Hause von der Steuer abgesetzt werden? focus.de (Martina Simon) gibt eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.

Knie-OPs: Mit der Frage, wie viele Kniegelenkoperationen eine Klinik jährlich durchführen darf, muss sich das Bundessozialgericht beschäftigen. Die Samstags-taz (Heike Haarhoff) stellt den Fall vor und schreibt: "Nicht Medizinexperten, sondern Juristen entscheiden zunehmend über die Gesundheitspolitik in Deutschland."

Digitales Testament: Rechtsanwalt Alexander Knauss erklärt auf lto.de, welche Möglichkeiten es gibt, den Umgang mit Social-Media-Daten für den Todesfall zu regeln.

Kundenanwalt: Die Samstags-taz (Sebastian Heiser) befasst sich in der sonntaz mit einem Werbespot der Ergo-Versicherung, in der sich ein "Kundenanwalt" des Unternehmens als Vertreter der Kundeninteressen vorstellt. Dabei könne der Eindruck erweckt werden, der Kundenvertreter sei Rechtsanwalt – das sei jedoch falsch. Vielmehr habe Ergo ein Interesse daran, Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Gäfgen-Fall: Die FAS (Stefan Tomik) führt ein Interview mit dem Polizist Ortwin Ennigkeit. Er wurde wegen Nötigung verurteilt, weil er dem Kindesentführer Magnus Gäfgen im Verhör mit Gewalt drohte. Ennigkeit hat nun ein Buch zu dem Fall veröffentlicht.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Amanda Knox: Die Samstags-SZ (Marc Hoch) widmet die Seite Drei dem Fall der Studentin Amanda Knox, die in Italien zu 26 Jahren Haft verurteilt wurde, weil sie an dem Mord an einer Kommilitonin beteiligt gewesen sein soll. Den umstrittenen Fall muss nun das Berufungsgericht klären.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

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Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. September: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4325 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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