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Die juristische Presseschau vom 15. November 2011: Verstrickter Verfassungsschutz – Angegriffener Ausstieg – Betrogener Prozess

15.11.2011

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Die Enthüllungen rund um den "Nationalsozialistischen Untergrund" beschäftigen weiter die Presse. Dabei stehen Forderungen nach einem NPD-Verbot und die Verstrickungen des Verfassungsschutzes im Vordergrund. Außerdem in der Presseschau: Regeln für Körperscanner, Eons Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg, Prozessbetrug-Vorwürfe gegen Ackermann und vieles andere.

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Rechtsterrorismus: Die Enthüllungen um die rechtsterroristische Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" lassen wieder Forderungen nach einem Parteiverbot der NPD laut werden. Von entsprechenden Tönen aus dem Kanzleramt berichtet zeit.de. Für den falschen Weg hält das Christian Bommarius (FR): "Die Debatte über ein Verbot der NPD ist die falsche Reaktion auf das bedrückende Versagen von Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften und Polizei". Markus Horeld (zeit.de) sieht gar das Vertrauen in den Rechtsstaat "erschüttert".

Die FAZ widmet den Vorgängen rund um die Gruppierung heute eine Themenseite. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Rolle und die möglichen Verstrickungen des Verfassungsschutzes. Mit diesen beschäftigt sich auch Johannes Radke auf zeit.de – im abgebrannten Haus der Gruppe sollen so genannte legale illegale Papiere aufgefunden worden sein. Wie Die Welt unter Berufung auf die Bild-Zeitung berichtet, soll ein Verfassungsschutzmitarbeiter sogar in die Morde verwickelt sein.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Körperscanner: Wie die FAZ (Nikolas Busse) berichtet, hat die EU-Kommission am Montag einen Rechtsrahmen für den Einsatz von Körperscannern an Flughäfen verabschiedet. So müsse der Bildauswerter in einem anderen Raum als der Scanner stehen, die Bilder dürften nicht gespeichert und die Identität der abgebildeten Person müsse anonymisiert werden. Auch müssten Fluggäste den Scannereinsatz ablehnen und auf herkömmliche Untersuchungsmethoden bestehen dürfen; ebenfalls ausgeschlossen sei der Einsatz von Röntgenstrahlen.

Mindestlohn: Die FAZ (Henrike Roßbach) stellt heute drei bereits bestehende "Wege zum Mindestlohn" vor. So könnten tarifvertraglich vereinbarte Lohnuntergrenzen über das Entsendegesetz oder das Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden. Für Branchen, in denen weniger als die Hälfte der Beschäftigten unter einen Tarifvertrag fallen, sehe das Mindestarbeitsbedingungengesetz die Aushandlung eines Mindestlohns durch eine Kommission, den "Hauptausschuss", vor. Worin sich dieser von der nun von der CDU geforderten Mindestlohnkommission unterscheidet, sei noch unklar.

Wirtschaftskriminalität: Die Justizminister der Länder wollen Wirtschaftskriminalität stärker bekämpfen. In einem Interview mit der FTD (Anke Stachow) stellt die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek die Forderungen der Länder an die Bundesjustizministerin vor. Unter anderem solle die Gewinnabschöpfung in Wirtschaftsstrafverfahren vereinfacht werden.

Weitere Themen – Justiz

Atomausstieg: Der Energiekonzern Eon wird gegen den Atomausstieg vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das meldet unter anderem die SZ (Michael Buchmüller). Nach Auffassung des Konzerns handelt es sich um einen Eingriff in das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit, der ohne Entschädigung verfassungswidrig sei. Der Schaden des Konzerns liege im "hohen einstelligen Milliardenbereich".

Daniel Wetzel (Die Welt) hält die "Schadensersatzklage" für "legitim": Von Enteignungen betroffene müssten laut Grundgesetz entschädigt werden. Die "plötzliche Stilllegung" von acht Atomkraftwerken "ohne erkennbare Gesetzesgrundlage" sei jedenfalls ein " enteignungsgleicher Eingriff".

Prozessbetrug: Wie das Handelsblatt (N. Bastian/A. Höpner/P. Köhler/W. Reuter) berichtet, wird gegen Josef Ackermann und weitere Führungskräfte der Deutschen Bank von der Staatsanwaltschaft wegen Prozessbetrugs im Kirch-Prozess ermittelt. Es bestehe der Verdacht, dass sie als Zeugen die Unwahrheit gesagt haben. Die Anwälte der Deutschen Bank wiederum hätten dies zum Anlass genommen, gegen den Richter Guido Kotschy wegen seiner Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag zu stellen.

Anlässlich dieser Vorwürfe gibt die FTD (Andreas Kurz) einen Überblick die Strafbarkeit und (seltene) Verfolgung des "Prozessbetrugs".

Adoptivvater verurteilt: Der Adoptivvater und Ex-Manager der Ulmer Profiboxerin Rola El-Halabi ist wegen gefährlicher und versuchter schwerer Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, so die FR (Julia Haak). Der Mann hatte der Boxerin gezielt in Hand, Knie und Füße geschossen, um sie an der weiteren Ausübung des Boxsports zu hindern. Zuvor hatte er zwei Sicherheitsleute niedergeschossen.

Kommentare im Staatsexamen: In einem Gastbeitrag auf lto.de berichtet der Rechtsanwalt Martin W. Huff über den Rechtsstreit des Verlags Wolters Kluwer Deutschland, zu dem auch lto.de gehört, mit diversen Landesjustizprüfungsämtern über die Zulassung des einbändigen BGB-Kommentars "Prütting/Wegen/Weinreich" als Hilfsmittel im Zweiten Juristischen Staatsexamen. Bislang ist in allen Bundesländern nur der im Beck-Verlag erscheinende "Palandt" zugelassen. Zu Gerichtsentscheidungen sei es bereits in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gekommen; dort sei die alleinige Zulassung des Marktführers Palandt akzeptiert worden. Die Auswahlentscheidung stelle keine "grundrechtsspezifische" Maßnahme dar und berühre deswegen die Berufsfreiheit des Verlages nicht. Zudem dürften sich die Landesjustizprüfungsämter aufgrund der überragenden Marktstellung für den "Palandt" entscheiden. Der Autor sieht darin einen Zirkelschluss.

Selbstbehalte bei Krankenkassen: Der Rechtsanwalt Ralf Wickert stellt heute in der FTD als "Urteil der Woche" eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Selbstbehalten bei Krankenkassen vor. Diese dürften solche Selbstbehalte, bei denen Versicherte gegen Prämienzahlungen einen Teil ihrer Krankenkosten selbst übernehmen, nur dann einführen, wenn diese sich aus sich heraus tragen. Eine Quersubventionierung unter den Mitgliedern der Krankenkasse mit und ohne Selbstbehalte sei ausgeschlossen.

Weitere Themen – Recht in der Welt

US-Gesundheitsreform: Der US-amerikanische Supreme Court hat den Rechtsstreit um die Obama'sche Gesundheitsreform wie erwartet zur Verhandlung zugelassen, so die FAZ (Matthias Rüb). Einige Instanzgerichte hatten deren Vereinbarkeit mit der Verfassung bezweifelt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

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Die juristische Presseschau vom 15. November 2011: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4798 (abgerufen am: 14.01.2026 )

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