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Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2011: Illegale Filme - bankrotte Staaten - abgebrochene Versteigerungen

10.06.2011

legal voices

Rund vier Millionen Nutzer soll die illegale Film-Börse kino.to gehabt haben. In den Medien wird jetzt diskutiert, ob bereits das bloße Ansehen von dort gestreamten Filmen strafbar war. Außerdem in der heutigen Presseschau: die bevorstehende Verhandlung des BVerfG zum Euro-Rettungsschirm, ein BGH-Urteil zu vorzeitig beendeten Ebay-Versteigerungen und vieles andere.

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Kino.to  Rund ein Dutzend Betreiber der Internetseite kino.to, die Streams von illegal kopierten Filmen und Serien verlinkt hatte, wurde verhaftet. Spiegel.de (Ole Reißmann) beschreibt, wie kino.to funktionierte und die Betreiber dabei Geld verdienten. LTO (Daniela Schulz, Kathleen Fangerow) erklärt, warum das Betreiben von kino.to illegal war. Außerdem hätten auch Nutzer, die Filme hochluden, rechtswidrig gehandelt. Dagegen liege das bloße Ansehen von Filmen auf solchen Seiten in einer Grauzone, sei aber letztlich legal. Zum gleichen Ergebnis kommt Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen Fragen-Antwort-Liste auf gulli.com dokumentiert wird.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Asylbewerberleistungsgesetz: Heute beginnen Aktionstage zur Abschaffung des 1993 eingeführten Aslybewerberleistungsgesetzes, das geringere Sozialleistungen für diese Gruppe vorsieht. Die taz (Christian Jakobs) berichtet über den Stand der Reform dieses Gesetzes, das auch nach Auffassung der Bundesregierung verfassungswidrig ist, da die Höhe der Leistungen nicht auf nachvollziehbare Weise berechnet wurde.

Weitere Themen – Justiz

Euro-Rettung: Am 5. Juli wird das Bundesverfassungsgericht über mehrere Klagen gegen den so genannten Euro-Rettungsschirm verhandeln. Das berichtet die SZ (Wolfgang Janisch). Nach ihrer Darstellung rügt einer der Kläger, MdB Peter Gauweiler (CSU), dass das Haushaltsrecht des Parlaments verletzt sei, wenn im worst case auf einmal 147 Milliarden Euro zur Rettung bankrotter EU-Staaten gezahlt werden müssten. Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass keine Blockadehaltung des Verfassungsgerichts zu erwarten sei, die Bundesregierung sich aber "warm anziehen" müsse.

Sicherungsverwahrung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zwei Beschwerden gegen die bereits im Strafurteil angeordnete Sicherungsverwahrung abgelehnt und dabei die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelobt. Das berichtet Lto.de (Pia Lorenz). Christian Rath (Badische Zeitung)  beschreibt in einem Kommentar, welche Fragen das Straßburger Urteil noch offen lässt, dass dabei aber mit einem Einschwenken auf die Karlsruher Linie (keine Pflicht zur sofortigen Entlassung bei rechtsstaatswidriger Sicherungsverwahrung) zu rechnen sei.

Patentrecht. Die FTD (Mark Schrörs/ Klaus Max Smolka) berichtet über einen Schlussantrag des EuGH-Generalanwalt Yves Bot. Er unterstützt die vom US-Pharma-Unternehmen Merck betriebene Klage, die eine Verlängerung von Patentlaufzeiten in Deutschland um bis zu sechs Monate verlangt, weil diese bisher in vielen Fällen falsch berechnet würden. Die SZ (Thomas Öchsner) vergleicht Reformen am Patentsystem in Europa und China.

Ebay: Der LawBlog (Udo Vetter) stellt ein aktuelles BGH-Urteil vor, demzufolge eine Ebay-Versteigerung abgebrochen werden kann, wenn dem Verkäufer die angebotene Ware zwischenzeitlich gestohlen wurde. Dies sei kein einfaches Schlupfloch für unbefriedigend verlaufende Versteigerungen, weil der Diebstahl im Zweifelsfall bewiesen werden müsse.

Ehec: Die spanische Firma Frunet will die Hamburger Gesundheitsbehörde verklagen, weil diese voreilig vor spanischen Gurken gewarnt und dabei den Namen der Firma genannt habe. Das berichtet die FAZ (Henrike Roßbach/caf). Später stellte sich heraus, dass spanische Gurken zwar mit einem anderen Ehec-Erreger belastet waren, aber nicht für die aktuellen Todesfälle in Norddeutschland verantwortlich sind.

RAF: Die taz (Christian Rath) berichtet über den Prozess gegen Verena Becker wegen des Buback-Mordes 1977. Am OLG Stuttgart sagte gestern Rainer Griesbaum, der Leiter der Terrorismus-Abteilung der Bundesanwaltschaft aus. Er versicherte, es habe keine "schützende Hand" des Staates über Becker gegeben.

Gorch Fock: Die Kieler Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nach dem Tod einer Kadettin auf dem Bundeswehr-Segelschulschiff Gorch Fock eingestellt. Das berichtet unter anderem die FR. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung habe sich nicht halten lassen, die Ermittler gehen von einem tragischen Unfall aus. Die 25-jährige war im November aus der Takelage auf das Deck gestürzt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels. Am Dienstag nach Pfingsten erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

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Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2011: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3485 (abgerufen am: 12.10.2026 )

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