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Heil kündigt Weiterbildungsgesetz an: Beschäf­tigte sollen in Bil­dungs­zeit gehen können

16.01.2023

Eine Gruppe Personen diskutiert im Stuhlkreis

Weiterbildungen können oft spannende neue berufliche Perspektiven ermöglichen. Foto: Studio Romantic/stock.adobe.com

Angesichts des Fachkräftemangels plant Arbeitsminister Hubertus Heil das sogenannte Weiterbildungsgesetz. Unter anderem sollen sich Beschäftigte bis zu zwölf Monate bezahlt weiterbilden können.

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Mit einer neuen Bildungszeit und anderen Angeboten will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Beschäftigte in Deutschland fit für den Wandel in den Unternehmen machen. "Wir werden nach österreichischem Vorbild eine Bildungszeit in Deutschland ermöglichen", sagte Heil der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Für Bildungszeit, eine Ausbildungsgarantie und weitere Schritte solle in den nächsten Wochen ein Weiterbildungsgesetz im Bundeskabinett beschlossen werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte stärkere Hilfen für Geringverdienende als geplant.

In Österreich können Beschäftigte für maximal ein Jahr eine berufliche Auszeit für eine Aus- oder Weiterbildung nehmen - oder eine Bildungsteilzeit für bis zu zwei Jahre. Wer so eine "Bildungskarenz" nimmt, kann ein Weiterbildungsgeld bekommen.

Auch in Deutschland sollen sich Beschäftigte laut Heil künftig ein Jahr bezahlt weiterbilden können. Voraussetzung solle eine Verständigung von Arbeitgeber und -nehmer sein. "Das lässt sich auch als Bildungsteilzeit in zwei Jahren organisieren", so Heil. Die Bundesagentur für Arbeit solle Unterhalt zahlen wie Arbeitslosengeld (Alleinstehende: 60 Prozent, mit Kind: 67 Prozent des Einkommens). DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kritisierte die Dauer der Bildungszeit und -teilzeit als "leider zu kurz". Umstiege und Neuorientierungen würden so nicht wirklich möglich.

Arbeitsrechtler begrüßt geplantes Gesetz

Arbeitsrechtler Alexander Greth von Simmons & Simmons teilt diese Kritik nicht und begrüßt das angekündigte Gesetz. Er hebt insbesondere hervor, dass durch die Möglichkeit der Bildungszeit Arbeitnehmer:innen gerade auch innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Möglichkeiten zur Weiterbildung eröffnet würden - eine Neuerung, die er sehr positiv sehe.

Auch aus Sicht der Arbeitgeber:innen erwartet er Zuspruch für die Regelungen. "Arbeitgeber werden begrüßen, dass die Finanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt und die Freistellung von der Arbeitszeit einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bedarf. Arbeitnehmer können daher Bildungszeit nicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen", prognostiziert der Rechtsanwalt.

ast/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa

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Heil kündigt Weiterbildungsgesetz an: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50772 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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