Druckversion
Dienstag, 11.08.2026, 04:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-koeln-1l25318-telekom-angebot-streamon-verstoss-netzneutralitaet-roaming
Fenster schließen
Artikel drucken
32223

VG Köln zur Netzneutralität: Erst einmal Strea­mOff bei der Telekom?

20.11.2018

Mobiles Streaming (Symbol)

© georgejmclittle - stock.adobe.com

Das "StreamOn"-Angebot der Telekom verspricht Mobilfunkkunden unbegrenztes Audio- und Videostreaming, unabhängig vom zur Verfügung stehenden Datenvolumen. In der derzeitigen Ausgestaltung ist es aber rechtswidrig, so das VG Köln.

Anzeige

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat entschieden, dass das StreamOn-Angebot der Telekom rechtswidrig ist, und damit eine Anordnung der Bundesnetzagentur im Eilverfahren bestätigt (Beschl. v. 20.11.2018, Az. 1 L 253/18).

StreamOn ist ein kostenlos buchbares Zusatzangebot für Mobilfunkkunden der Telekom. Dabei werden die Datenmengen, die beim mobilen Video- und Audiostreaming von sogenannten "Content-Partnern" übertragen werden, nicht auf das nach dem jeweiligen Tarif zur Verfügung stehende Datenvolumen angerechnet. Mit dabei sind unter anderem die Musikstreaming-Dienste Apple Music und Spotify, aber auch Videostreaming-Dienste wie Netflix oder YouTube. 

Klingt erstmal gut, hat aber auch einen Haken: Bei der Buchung des Produkts willigt der Kunde in bestimmten Tarifen ein, dass die Bandbreite für Streamingdienste reduziert wird. Wer das Paket also bucht, streamt zwar unabhängig vom Datenvolumen, aber langsamer. Die Bandbreite von 1,7 Mbit/s ermöglicht laut Telekom Streaming in "mobil-optimierter Übertragungsqualität". Dies sei mit DVD-Qualität vergleichbar, für HD-Streaming reicht das aber nicht. Zudem gilt das Angebot nur bei Streaming im Inland. Wer im Ausland streamt, verbraucht weiter sein regulär gebuchtes Datenvolumen.

VG: Verstoß gegen Netzneutralität und Roaming-Regelungen

Die Bundesnetzagentur befand, dass das Angebot der Telekom gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstoße, und untersagte die Fortführung von StreamOn in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung. Der hiergegen erhobene Eilantrag der Telekom blieb vor dem VG nun erfolglos.

Der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte Anbieter von Internetzugangsdiensten dazu, den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich zu behandeln, so das Gericht zur Begründung. Hiergegen werde durch die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit für Streaming-Dienste verstoßen. Unerheblich sei, dass der Kunde die Drosselung durch den Vertragsabschluss "freiwillig" hinnehme, da sie nicht zu seiner Disposition stehe.

Zudem stehe der Dienst nicht im Einklang mit den europäischen Roaming-Regelungen. Beim Surfen und Streamen im EU-Ausland dürften keine zusätzlichen Entgelte im Vergleich mit den inländischen Endkundenpreisen verlangt werden. Die Telekom werde aber auch diesen Anforderungen durch die Beschränkung auf die Inlandsnutzung nicht gerecht, entschied das VG.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Köln zur Netzneutralität: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32223 (abgerufen am: 11.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Deutsche Telekom
    • Mobilfunk
    • Netzneutralität
    • Smartphones
    • Streaming
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Köln
Apps verschiedener Streaminganbieter auf einem Smartphone 09.07.2026
Widerrufsrecht

Klage gegen "Sky" in Österreich:

EuGH stärkt Wider­rufs­recht von Strea­ming-Kunden

Der EuGH setzt Streaming-Anbietern Grenzen: Bei personalisierten Abos bleibt das Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen. Wer den Vertrag widerruft, muss für die bereits genutzte Leistung allerdings zahlen.

Artikel lesen
Eine Frau sitzt auf einem Sofa und benutzt ein Smartphone. Neben ihr sitzt ein Mann, der ebenfalls am Handy tippt. 15.06.2026
Mobilfunk

OVG NRW stoppt Bundesnetzagentur vorläufig:

Mobil­fun­k­an­bieter dürfen Viel­surfer dros­seln

Viele Anbieter verkaufen zwar "unbegrenztes" Datenvolumen, doch meist regelt eine Klausel, dass der Datenstrom gedrosselt wird, wenn ein Nutzer zu viel surft. Die Bundesnetzagentur geht gegen solche Klauseln vor, jetzt entschied das OVG.

Artikel lesen
Ein Mann mit Fernbedienung klickt sich durch Netflix 17.04.2026
Streaming

Verbraucherschützer gewinnen vorm BGH:

Net­flix-Klausel zur Kün­di­gung bei Rest­gut­haben unwirksam

Netflix will Kunden so lange halten, bis die ihr Guthaben verbraucht haben. Doch der Vertrag zwischen Seriengucker und Streaming-Anbieter ist laut BGH ein Dienstvertrag. Damit bewertet er die Sache anders als noch das Kammergericht.

Artikel lesen
Fahrradfahrer in der Dunkelheit 23.01.2026
Verkehrsgerichtstag

Themen des 64. Verkehrsgerichtstags:

Handy-Blitzer und eine neue Pro­mil­le­g­renze für Rad­fahrer

Am Mittwoch beginnt in Goslar der 64. Verkehrsgerichtstag. Themen sind unter anderem die Handynutzung am Steuer, Trunkenheitsfahrten mit Pedelec und Fahrrad sowie die erweiterte Vollstreckung von EU-Bußgeldern.

Artikel lesen
Frau mit Kopftuch in einem Gerichtssaal 22.01.2026
Neutralitätsgebot

Staatliche Neutralität:

Warum die Justiz beim Kopf­tuch im Gerichts­saal streng sein sollte

Kopftuchverbote für Richterinnen beschäftigen erneut die Gerichte. Warum das Neutralitätsgebot in der Justiz enger zu verstehen ist als in der Schule– und warum damit keine "Laizität durch die Hintertür" einhergeht, dazu Jonas von Zons.

Artikel lesen
Das Bild zeigt verschiedene App-Symbole auf einem iPhone, einschließlich des App Stores, der im Kontext des DMA wichtig ist. 25.09.2025
Apple

Mehr Pornografie und Malware auf iPhone und iPad?:

Apple stört sich am DMA, EU-Kom­mis­sion bleibt gelassen

Apple sieht sich durch den Digital Markets Act benachteiligt. Der sorge nicht für mehr Wettbewerb, sondern für schlechtere Geräte. Die EU-Kommission gibt Kontra.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Mün­chen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Nürn­berg

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von PwC Legal AG
Syn­di­kus­rechts­an­walt - Ver­trags­ver­hand­lung und IT (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

23. Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt 2026

28.08.2026, Merseburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

11.08.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH