Das VG Chemnitz hat die Bürgermeisterin von Hartmannsdorf (Mittelsachsen), zugleich auch CDU-Landtagsabgeordnete, wegen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit Fluthilfegeldern zur Zahlung von rund 79.000 Euro an ihre Gemeinde verurteilt.
Das Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz begründete die Entscheidung mit einer "mindestens grob fahrlässigen Dienstpflichtverletzung" und wies damit eine Klage der 50-Jährigen gegen ihre eigene Gemeinde zurück, wie "Freie Presse" und Chemnitzer "Morgenpost" am Freitag berichteten.
Nach der Jahrhundertflut 2002 soll die Landtagsabgeordnete in ihrer Funktion als Bürgermeisterin einen privaten Feldweg an ihrem Haus zur kommunalen Straße erklärt haben. Der Weg wurde später auf Staatskosten zu einer Betonpflasterstraße ausgebaut. Im Fall eines beschädigten Privatwegs hätten die dafür eingesetzten Fluthilfen in Höhe von mehr als 70.000 Euro hingegen nicht ausgezahlt werden dürfen. Das Landratsamt hatte das Geld deshalb zurückgefordert - plus Zinsen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/plö/LTO-Redaktion
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VG Chemnitz: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2749 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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