"Pro Chemnitz" darf am Freitag eine Stunde lang mit 15 Leuten demonstrieren. Damit erzielte die rechtsextreme Vereinigung einen Teilerfolg gegen die Stadt, die die Versammlung für infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar hielt.
Die rechtsextreme Vereinigung Pro Chemnitz hat vor dem Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz einen Teilerfolg gegen die Stadt erstritten. Trotz der Coronakrise darf die Vereinigung am Freitag vor dem Karl-Marx-Monument im Zentrum der Stadt eine Versammlung abhalten, aber nicht wie gewünscht mit 500 Teilnehmern, sondern nur mit 15. Das entschied das Gericht am Donnerstagabend (Beschl. v. 23.04.2020, Az. 7 L 228/20). Außerdem müssen die Teilnehmer einen Mindestabstand von zwei Metern halten und Mundschutz tragen, wie das Gericht weiter mitteilte. Die Versammlungszeit wurde auf eine Stunde begrenzt, beantragt waren fünfeinhalb Stunden.
Versammlungen sind in Sachsen aufgrund der derzeitigen Krisensituation grundsätzlich verboten. Auf Antrag können Versammlungen durch die zuständige Behörde erlaubt werden, wenn diese infektionsschutzrechtlich vertretbar sind.
Um zu verhindern, dass viel mehr Demonstranten kommen, müssen sich Interessenten vor Beginn um halb sieben abends räumlich getrennt vom Versammlungsort auf dem Stadtwerkeparkplatz beim Versammlungsleiter anmelden, entschied das VG. Die von ihm zugelassenen Teilnehmer sollen der Polizei gemeldet werden. Damit werde der Polizei die notwendige Kontrolle über die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Schutzvorkehrungen erleichtert, wie das Gericht befand. Diese zusätzliche Maßgabe sei erforderlich, weil in Auswertung der zurückliegenden Versammlung davon auszugehen sei, dass sich - ungeachtet der begrenzten Teilnehmerzahl - eine Vielzahl von Personen zum Versammlungsort begeben werde.
Am zurückliegenden Montag waren - obwohl ebenfalls nur 15 Teilnehmer erlaubt waren - einige Hundert Menschen in die Nähe des Karl-Marx-Monuments gekommen. Sie wurden von der Polizei mit Verweis auf den Infektionsschutz und die Kontaktbeschränkungen nicht zu der Demonstration gelassen. Den polizeilichen Anweisungen sei nur zum Teil Folge geleistet worden.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Teilerfolg für rechtsextreme Vereinigung: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41405 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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