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3580

VerwG Potsdam: Uni Potsdam muss Praktikum bei der NPD anerkennen

24.06.2011

Die Uni Potsdam muss das Praktikum eines Politikstudenten bei der NPD anerkennen. Das VerwG Potsdam gab der Klage eines ranghohen Parteifunktionärs statt, dem seine Fakultät die Zulassung zur Prüfung verweigern wollte.

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Kläger war der stellvertretende Landesvorsitzende der Brandenburger NPD Ronny Zasowk, der Politikwissenschaften an der Potsdamer Uni studierte. Ein Praktikum bei der NPD wurde Zasowk durch den Dekan der zuständigen Fakultät nicht anerkannt. Dessen Begründung: Es sei nicht ersichtlich, welche an der Uni Potsdam erworbenen  Kenntnisse und Fähigkeiten durch ein  Praktikum bei einer Partei, deren Verfassungstreue im Zweifel stehe, eingeübt überprüft oder ergänzt wurden. Außerdem könne er nicht sehen, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermittelt wurden, die zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung  ist nach der Studienordnung ein mindestens dreimonatiges Praktikum, welches Einblicke in die praktische Berufstätigkeit vermittelt und der Einübung, Abrundung und Ergänzung der an der Universität vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten dient. Eine Praktikumsordnung, in der nähere Anforderungen geregelt werden, gibt es nicht. Zasowk absolvierte ein Praktikum in der Parteizentrale der NPD in Berlin.

Das Verwaltungsgericht (VerwG) Portsdam hob den Nichtanerkennungsbescheid und den entsprechenden Widerspruchsbescheid aufgrund von Verfahrensfehlern der Universität auf.
Für die Anerkennung von Praktika sei allein der Prüfungsausschuss, nicht der Dekan zuständig gewesen. Dieser habe jedoch Zasowk zur Diplomprüfung - die er inzwischen auch bestanden hat - zugelassen (Urt. v. 23.6.2011, Az.:VG 1 K 1538/10).

LTO-Redaktion/cd

 

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VerwG Potsdam: Uni Potsdam muss Praktikum bei der NPD anerkennen . In: Legal Tribune Online, 24.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3580/ (abgerufen am: 01.06.2023 )

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