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USA: Trump klagt gegen Twitter, Face­book und Google

08.07.2021

Former President Donald Trump speaks at Trump National Golf Club in Bedminster, N.J., Wednesday, July 7, 2021. (AP Photo/Seth Wenig)

(c) picture alliance - ASSOCIATED PRESS - Seth Wenig

Donald Trump verlor vor mehr als einem halben Jahr den Zugang zu großen Online-Plattformen. Nun zieht der Ex-Präsident vor Gericht und wirft Twitter, Facebook und Google eine Verletzung der Redefreiheit vor.

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Der amerikanische Ex-Präsident Donald Trump will sich zu Twitter, Facebook und Youtube zurückklagen. Er fordere die rasche Wiederherstellung seiner Accounts, sagte der 75-Jährige am Mittwoch. Bei Facebook soll Trump noch mindestens bis Anfang 2023 gesperrt bleiben. Twitter sieht sogar gar keinen Weg zurück für den früheren Präsidenten.

Laut den in Florida eingereichten Klagen wirft Trump Facebook, Twitter und dem Youtube-Inhaber Google sowie den Firmenchefs Mark Zuckerberg, Jack Dorsey und Sundar Pichai persönlich eine verfassungswidrige Verletzung der Redefreiheit vor. "Wenn sie das mir antun können, können sie es jedem antun", sagte Trump und sprach von einem "korrupten Zensurregime". Er strebt eine Sammelklage an, bei der alle teilnehmen können sollen, deren Accounts bei den Online-Plattformen nach dem 1. Juni 2018 "zensiert" worden seien.

Trump behauptete, dass die Online-Plattformen zu einer "Zensurabteilung" der aktuellen US-Regierung geworden seien - unter anderem, weil sie gegen von Wissenschaftlern angezweifelte Äußerungen zum Coronavirus vorgingen. Unter den potenziellen Sammelklägern ist zum Beispiel eine Lehrerin, die sich online dagegen aussprach, dass Kinder Masken tragen sollten. Der Status als Sammelklage muss in den USA üblicherweise von einem Richter anerkannt werden.

Sperrungen vor dem Ende seiner Amtszeit

Facebook und Twitter hatten Trump im Januar kurz vor dem Ende seiner Amtszeit gesperrt. Auslöser war die Erstürmung des US-Kapitols durch Anhänger Trumps - und dass er Sympathie für die Angreifer bekundete. Außerdem behauptet er nach wie vor ohne jegliche Belege, dass ihm der Sieg bei der Präsidentenwahl im November durch Betrug gestohlen worden sei. Damit heizte er die Stimmung im Land auf.

Twitter, wo Trump mehr als 80 Millionen Nutzer folgten, war für ihn bis dahin die wichtigste Kommunikationsplattform. Facebook hatte Trumps Account zunächst bis auf Weiteres gesperrt. Das unabhängige Aufsichtsgremium des Online-Netzwerks bemängelte später aber, dass eine unbefristete Sperre von den Facebook-Regeln nicht vorgesehen sei. Deshalb ist Trump nun für zwei Jahre bei Facebook suspendiert, wobei die Frist seit Anfang Januar dieses Jahres läuft. Dann will Facebook neu abwägen, ob von dem Ex-Präsidenten immer noch eine Gefahr ausgehe.

Googles Videoplattform Youtube will Trump ebenfalls erst wieder zulassen, wenn man kein Risiko für die öffentliche Sicherheit mehr sehe, nannte aber keinen Zeitraum dafür. Für Trump ist die Präsenz auf großen Online-Plattformen auch wichtig mit Blick auf eine mögliche Kandidatur bei der Präsidentenwahl 2024, die immer wieder ins Gespräch gebracht wird.

Er sei nicht auf einen Vergleich mit den Tech-Konzernen aus und wisse auch nicht, ob er bei einem Sieg ihre Plattformen wieder nutzen werde, behauptete Trump. Er nimmt speziell die als "Section 230" bekannte gesetzliche Regelung ins Visier, die Online-Plattformen vor Haftung für von Nutzern veröffentlichte Inhalte schützt. Zugleich gibt sie ihnen Freiheiten im Vorgehen gegen Nutzer und Inhalte. Trump hatte schon als Präsident versucht, "Section 230" zu kippen oder einzuschränken.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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USA: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45419 (abgerufen am: 10.10.2026 )

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