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Straßenblockaden in Berlin: Staats­an­walt­schaft bean­tragt Straf­be­fehle gegen Kli­maak­ti­visten

09.08.2022

Ein Klimaaktivist hat sich am 11. Juli 2022 auf einer Straße in Berlin festgeklebt

Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragt gegen viele der Klimaaktivisten unter anderem Strafbefehle wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Michael Kuenne

Klimaaktivisten haben in letzter Zeit mehrfach Straßen in Berlin blockiert. Neben den Staus sorgten insbesondere die schleppenden Strafverfahren für Unmut. Die Staatsanwaltschaft verzeichnet nun erste abgeschlossene Verfahren.

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Nach Straßenblockaden von Klimaaktivisten hat die Berliner Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben bis Anfang August 76 Strafverfahren abgeschlossen. In diesen Fällen sei beim Amtsgericht (AG) Tiergarten beantragt worden, einen Strafbefehl zu erlassen, sagte ein Behördensprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. In der Regel gehe es in den Verfahren um Geldstrafen wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

In den Strafbefehlsverfahren können die Rechtsfolgen gem. § 407 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden, wenn das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgt. Die Beschuldigten können nach § 410 Abs. 1 StPO Einspruch einlegen, sodass es doch noch zu einem Prozess käme.

Bei der Staatsanwaltschaft gibt es derzeit nach Angaben des Sprechers noch 120 weitere Verfahren im Zusammenhang mit Blockaden von Klimaschutz-Demonstranten. Inzwischen gehörten auch Fälle dazu, bei denen es um Blockaden im Juni und Juli gehe. Zunächst war es vor allem um Strafanzeigen nach Blockaden im vergangenen Januar gegangen.

Beschleunigte Verfahren gegen Straßenblockierer?

Die Gruppe "Letzte Generation" hatte zuletzt immer wieder Straßen im Berliner Stadtgebiet blockiert. Sie fordert von der Bundesregierung mehr Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel. Mitte Juli hatte die Organisation ihre Blockaden vorerst unterbrochen und kündigte weitere mögliche Aktionen im Herbst an.

Vor einigen Wochen hatten einzelne Politiker und Polizeigewerkschaften vermehrt gefordert, Strafverfahren gegen Blockierer zu beschleunigen und die Personen schneller zu verurteilen. Diese Möglichkeit sieht die StPO in den §§ 417 ff. vor. Hier würde es schon bereits innerhalb weniger Tage zur Hauptverhandlung kommen.

Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hatte sich jedoch entschieden gegen eine Einmischung in Ermittlungen ausgesprochen. Die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft solle jedoch weiter verbessert werden, hieß es, nachdem bis Anfang Juli keine der Verfahren abgeschlossen worden waren.

Diskussion um Strafbarkeit 

Ob sich Klimaaktivisten durch Straßenblockaden strafbar machen, wird kontrovers diskutiert. Während etwa Bundesrichter a.D. Thomas Fischer in seiner LTO-Kolumne dies unter Voraussetzungen grundsätzlich bejaht, spricht Rechtsprofessor Tim Wihl angesichts der Klimarkrise auf LTO von einem "Notstand in Permanenz". Unter Umständen könne die Versammlungsfreiheit zur Zulässigkeit der Blockaden führen, so Wihl.

 

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Straßenblockaden in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49273 (abgerufen am: 15.11.2025 )

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