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Anti-Israel-Demos: Staats­an­walt­schaft Berlin erhebt erste Anklage

03.11.2023

Demo in Berlin

Bei Demos im Zusammenhang mit dem eskalierenden Nahostkonflikt ist es in Berlin teilweise zu Gewalt zwischen Demonstrierenden und der Polizei gekommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun die erste Anklage erhoben. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Michael Kuenne

In den vergangenen Wochen sind Anti-Israel-Demos vor allem in Berlin immer wieder eskaliert. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun die erste Anklage gegen einen Demo-Teilnehmer, unter anderem wegen versuchter Körperverletzung, erhoben.

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In den Wochen nach der Eskalation des Nahostkonflikts ist es gerade in Berlin immer wieder zu teils gewaltätigen Demonstrationen gekommen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin im beschleunigten Verfahren die erste Anklage erhoben.

Der Angeschuldigte, ein 25-jähriger Italiener, war laut Angaben der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Demonstration am 18. Oktober 2023 vorläufig festgenommen worden. Am Folgetag wurde ein Haftbefehl erlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zwei Taten vor: schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter einfacher Körperverletzung.

In Berlin-Neukölln soll der Mann Teil einer Gruppe von Demonstrierenden gewesen sein, die antisemitische und israelfeindliche Parolen skandiert und Gegenstände auf Polizeikräfte geworfen haben soll. Der Angeschuldigte soll dabei einen Pflasterstein auf einen Beamten geworfen und den Polizisten am Rücken getroffen haben. Bei einer anschließenden Identitätsfeststellung durch andere Polizeibeamte soll er nach diesen getreten haben. Verletzt wurde laut Staatsanwaltschaft Berlin dabei niemand.

Nicht nur zu physischer Gewalt war es in den vergangenen Wochen bei einigen Demonstrationen gekommen: Die Berliner Polizei hatte auch Ermittlungen wegen möglicher Billigung von Straftaten sowie Volksverhetzung unternommen. Gegen die Demos insgesamt waren Behörden außerdem mit versammlungsrechtlichen Verboten vorgegangen. Stimmen aus der Politik forderten überdies aufenthaltsrechtliche Konsequenzen zum Beispiel für Hamas-Anhänger.

lst/LTO-Redaktion

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Anti-Israel-Demos: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53072 (abgerufen am: 20.01.2026 )

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