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Betreuungsgeld: SPD plant Klage vor dem BVerfG

05.11.2012

Bereits im Vorfeld des Gipfels der Schwarz-gelben Koalition regte sich Widerstand in der Opposition gegen die zu erwatenden Beschlüsse. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles plant, gegen die "Wahlkampfgeschenke" von CDU, CSU und FDP vorzugehen und gegen das Betreuungsgeld notfalls auch das BVerfG anzurufen.

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In einem Interview mit Bild.de sprach Nahles davon, dass die SPD das von der Koalition geplante – und zwischenzeitlich auf dem Koalitionsgipfel beschlossene - Betreuungsgeld "verhindern" wolle. Ein Wahlkampfgeschenk an die CSU nannte sie die seit Jahren umstrittenen Zahlungen an Eltern, die ihre Kinder nicht in einer öffentlichen Kindertagesstätte betreuuen lassen. Notfalls durch eine Klage der SPD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Der Staat greife mit dem Betreuungsgeld in die Wahlfreiheit der Familien ein, indem er das Fernbleiben aus der Kita einseitig finanziell belohne, und somit seine gebotene Neutralität verletze. Es sei durchsichtig, warum Horst Seehofer so auf das Betreuungsgeld dränge: Ein Kitaplatz koste den Staat pro Jahr 10.000 Euro, das Betreuungsgeld von 150 Euro im Monat nur 1.800 Euro im Jahr.

Die CSU versuche, sich mit der billigen Lösung Betreuungsgeld von dem nötigen Kitaausbau freizukaufen, so Nahles weiter. Denn Bayern habe es verschlafen, ausreichend Kitaplätze zu schaffen. Diese müssten aber bereits ab 2013 wegen des dann geltenden Rechtsanspruchs dringend vorhanden sein.

Das Land Hamburg hatte bereits Mitte des Jahres angekündigt, einen Normenkontrollantrag zu prüfen, da das Betreuungsgeld in die Zuständigkeit der Länder und nicht des Bundes falle.

Zuständigkeit des Bundes zumindest fraglich

Nach Ansicht des Staatsrechtlers und Universitätsprofessors Prof. Dr. Joachim Wieland, auf dessen Gutachten auch die SPD ihre Rechtsauffassung stützt, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Klage jedenfalls nicht schlecht. Neben materiellen Schwierigkeiten wie einem Verstoß gegen die Betreuungsfreiheit und Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes hält auch er die Zuständigkeit des Bundes für zweifelhaft. Diese sei im durch das Betreuungsgeld betroffenen Bereich nur gegeben, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich mache.

Es müsse jedenfalls ein gesellschaftlicher Missstand herrschen, den nur der Bundesgesetzgeber durch bundeseinheitliche Regelungen ausräumen könne. Solange ein solcher Missstand aber nicht bestehe, bleibe die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern, so der Staatsrechtler aus Speyer.

Thüringen zum Beispiel zahle schon seit längerem ein Betreuungsgeld. Die Lebensverhältnisse in Deutschland seien dadurch bisher aber wohl nicht in eine derartige Schieflage geraten, dass eine bundeseinheitliche Gesetzgebung erforderlich sei.

mbr/LTO-Redaktion

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Betreuungsgeld: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7464 (abgerufen am: 14.06.2025 )

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