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Museumsbetreiber ziehen vor VG: Berlin will keinen zer­schos­senen rus­si­schen Panzer auss­tellen

26.08.2022

Russischer Panzer

Ein von der ukrainischen Armee zerstörter Panzer wie dieser hier soll ausgestellt werden - Berlin lehnt das ab. Foto: picture alliance / Zoonar | Yuriy Malashchenko

Ein im Ukraine-Krieg zerschossener Panzer sollen als Zeichen der Solidarität ausgestellt werden, doch die Stadt Berlin hat etwas dagegen. Nun geht der Fall vor das VG Berlin.

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Ein im Ukraine-Krieg zerschossener russischer Panzer soll als Zeichen des Protests gegen Russlands Angriffs- und Vernichtungskrieg vor der russichen Botschaft in Berlin ausgestellt werden. Das zuständige Bezirksamt Mitte hat den Antrag der Kunstaussteller abgelehnt. Nun ziehen sie vor das Verwaltungsgericht (VG) Berlin, die Ablehnung verletze sie in ihren Grundrechten auf Kunst- und Meinungsfreiheit.

Betreiber eines Museums bemühen sich seit Ende Juni 2022 vergebens beim zuständigen Bezirksamt Mitte von Berlin um eine Erlaubnis, einen zerschossenen russischen Panzer vor der Botschaft der Russischen Föderation Unter den Linden aufzustellen. Einen entsprechenden Antrag lehnte das Bezirksamt Anfang August mit der Begründung ab, das Zeigen eines russischen Panzerwracks sei pietätlos und könne die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik berühren. Die darauffolgende Bitte um ein persönliches Gespräch zur Suche einer einvernehmlichen Lösung schlug das Bezirksamt Mitte des Monats ohne Angabe von Gründen aus. Rechtsanwalt Dr. Patrick Heinemann, der die Museumsbetreiber vor dem VG vertritt, berichtete darüber vor seiner Mandatierung bei LTO.

Die Initiatoren verfolgen ihr Projekt nunmehr vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit dem Eilantrag weiter. Darin machen sie geltend, dass die Entscheidung des Bezirksamts die Grundrechte der Meinungs- und Kunstfreiheit nicht beachtet habe. Demgegenüber seien die vom Bezirksamt angestellten Erwägungen sachfremd und dürfen daher nicht berücksichtigt werden.

cp/LTO-Redaktion

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Museumsbetreiber ziehen vor VG: Berlin will keinen zerschossenen russischen Panzer ausstellen . In: Legal Tribune Online, 26.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49441/ (abgerufen am: 26.09.2023 )

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