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Endergebnisse des Rosenburg-Projekts vorgestellt: Maas: "Es gibt kein Ende der Geschichte"

10.10.2016

Rosenburg in Bonn

Rosenburg in Bonn, von 1950 bis 1973 Sitz des Bundesjustizministeriums.

Bild: Wolkenkratzer, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Vier Jahre lang hat eine unabhängige wissenschaftliche Kommission untersucht, wie das BMJV in den fünfziger und sechziger Jahren mit der NS-Vergangenheit umgegangen ist. Die Ergebnisse seien "bedrückend", so Bundesjustizminister Maas.

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Am Montag wurde der Abschlussbericht der unabhängigen wissenschaftlichen Kommission (UWK) zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit unter dem Titel "Die Akte Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit" im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgestellt. Das Projekt wurde 2012 von der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ins Leben gerufen. Ein Team von Historikern und Juristen untersuchte bis jetzt unter der Leitung des Historikers Professor Manfred Görtemaker und des Juristen Professor Christoph Safferling den Umgang des Ministeriums mit der NS-Vergangenheit, die personellen und sachlichen Kontinuitäten, die Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Holocaust sowie Fragen von Amnestie und Verjährung.

Der Bericht macht die hohe personelle Kontinuität zwischen der Nazi-Justiz und dem Justiz-ministerium der jungen Bundesrepublik deutlich. Mehr als die Hälfte aller Führungskräfte waren ehemalige NSDAP-Mitarbeiter, jeder fünfte war Mitglied der SA, viele stammten aus dem Reichsministerium. Der Bericht zeigt auch, zu welchen fatalen Folgen die Einstellung dieser Beamten führte: Die Strafverfolgung von NS-Tätern wurde hintertrieben, die Diskriminierung einstiger Opfer, wie etwa Homosexuelle oder Sinti und Roma, fortgesetzt und Gesetze, beispielsweise im Jugendstrafrecht, nur oberflächlich entnazifiziert.

Insgesamt wurden 258 Personalakten eingesehen, wobei sich die Auswertung auf die bis 1927 geborenen Mitarbeiter – rund 170 – konzentrierte, die bei Kriegsende 1945 mindestens 18 Jahre alt waren, ihre Schulzeit im nationalsozialistischen Deutschland absolviert hatten, in  NS-Jugendorganisationen aktiv gewesen sein konnten und in der Regel beim Arbeitsdienst und bei der Wehrmacht gewesen waren. Das Hauptinteresse galt denjenigen Personen, die bereits im ersten Jahrzehnt  des 20. Jahrhunderts geboren waren. Sie hatten ihre juristische Ausbildung vor dem Krieg abgeschlossen und waren schon im Nationalsozialismus als Juristen tätig, bevor sie nach 1945 in die Landesjustiz- oder die alliierten Zonenverwaltungen und schließlich in das Bundesministerium der Justiz gelangten.

Personal bestand zu über 50 Prozent aus Ex-NSDAP-Mitgliedern

Im Durchschnitt lag die Zahl der ehemaligen NSDAP-Mitglieder im Untersuchungszeitraum deutlich über 50 Prozent und in manchen Abteilungen des Ministeriums zeitweilig sogar über 70 Prozent. Viele führende Mitarbeiter waren dabei vor 1945 in den Ministerien des NS-Staates direkt an der Umsetzung des Führerwillens beteiligt gewesen. Andere hatten durch ihre Tätigkeit an Gerichten – unter anderem an den "Sondergerichten" des Dritten Reiches oder Gerichten in den "besetzten Gebieten" und in der Militärgerichtsbarkeit – die verbrecherischen Gesetze, die im früheren Reichsjustizministeriums vorbereitet und auf den Weg gebracht worden waren, angewandt und damit ebenfalls schwere persönliche Schuld auf sich geladen, so der Bericht.

Unter ihnen waren auch einige spektakuläre Fälle: Franz Maßfeller, vor 1945 im Reichsjustizministerium für Familien- und Rasserecht zuständig, Teilnehmer an den Folgebesprechungen zur Wannsee-Konferenz und Kommentator des Blutschutzgesetzes, war  nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1960 Ministerialrat im damaligen BMJ und Referatsleiter im Familienrecht. Eduard Dreher, vor 1945 Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck, Mitwirkender an zahlreichen Todesurteilen wegen Nichtigkeiten, war von 1951 bis 1969 im BMJ beschäftigt, zuletzt als Ministerialdirigent.

Ab 1959 entwarf die Bundesregierung sogar ein geheimes Kriegsrecht. Sonderausgaben des Bundesgesetzblattes mit Notverordnungen lagen in den Schubladen bereit, um im Kriegsfall verkündet zu werden. Vom Grundgesetz nicht gedeckt, hätten sie rechtsstaatliche Garantien ausgehebelt. Selbst eine Neuauflage der berüchtigten "Schutzhaft" war vorgesehen. Die Beamten des Bundesjustizministeriums zeigten dabei keine Skrupel, am geplanten Verfassungsbruch mitzuarbeiten.

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    "Akte Rosenburg" untersucht ehemalige BMJ-Mitarbeiter

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    Über 60 Prozent Prädikat, knapp 60 Prozent mit Dr.

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Endergebnisse des Rosenburg-Projekts vorgestellt: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20818 (abgerufen am: 13.09.2026 )

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