Der 3. Kartellsenat verhandelt am Mittwoch über die Frage, ob die Deutsche Bahn-Tochter DB Energie GmbH ihre Bahnhofs-Stromnetze für Konkurrenten öffnen muss. Pächter von Kiosken, Gaststätten und Geschäften in mehreren tausend Bahnhöfen und an Bahnanlagen könnten dann Strom von anderen Anbietern beziehen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf teilte mit, dass die Bahn sich nicht verpflichtet sehe, das Netz zu öffnen, weil mit diesem vorrangig konzerneigene Gesellschaften mit Strom versorgt würden. Außerdem sei eine Bereitstellung des Netzes für Wettbewerber technisch sehr aufwändig, kurzfristig nicht möglich und mit erheblichen Kosten verbunden.
Ein Bahnsprecher widersprach dieser Darstellung und korrigierte:
Es gehe der Bahn nicht um die Frage der Netzöffnung, sondern nur noch darum, wie schnell dafür eine automatisierte IT-Lösung bereitgestellt werden
müsse. Die Bahn halte die von der Netzagentur gesetzte Frist von drei
Monaten für deutlich zu kurz bemessen.
Ob nun über die Netzöffnung selbst gestritten wird oder aber nur noch über deren Umsetzungsfrist, wird wohl erst der von der Bahn angestrengte Prozess zeigen. Dessen Hintergrund ist ein Beschluss der Bundesnetzagentur vom Oktober letzten Jahres. Die Regulierungsbehörde sah eine missbräuchliche Verweigerung des Netzzugangs und verpflichtete die DB Energie GmbH, an rund 5.400 Bahnhöfen und Bahnanlagen Letztverbrauchern einen Wechsel des Energielieferanten zu ermöglichen und so ihr Stromnetz Wettbewerbern zu öffnen.
Jedenfalls vor einer rechtskräftigen Entscheidung der Düsseldorfer Richter sei das auch nur vorläufig nicht möglich, so die Deutsche Bahn.
dpa/pl/LTO-Redaktion
Bundeskartellamt: Online-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1 untersagt
Kartellverfahren in Hessen: Wasserpreis rückwirkend günstiger
EuG: Geldbuße gegen Siemens Deutschland aufrechterhalten
Prozessbeginn: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2955 (abgerufen am: 08.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag