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Dobrindt verschiebt Start wegen EU-Verfahrens: Die Pkw-Maut liegt auf Eis

18.06.2015

Pkw-Maut

© Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Die EU-Kommission plant, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Bundesverkehrsminister Dobrindt würde in diesem Fall den Start der Pkw-Maut verschieben, bis der EuGH über die umstrittene Abgabe entschieden hat.

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Bis der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) über die in Deutschland geplante PKW-Maut entschieden hat, wird es laut EU-Kommission erfahrungsgemäß noch zwei Jahre dauern - damit wäre der ursprünglich geplante Starttermin im Laufe von 2016 faktisch kaum haltbar. "Mit der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens bremst die EU-Kommission die Umsetzung der Infrastrukturabgabe", sagte der CSU-Politiker der Bild-Zeitung. "Wir verhalten uns rechtsstaatlich und werden eine Gerichtsentscheidung abwarten."

Die EU-Kommission will wegen europarechtlicher Bedenken gegen die Maut vorgehen. Die letzte politische Grundsatzentscheidung sei bei einer Sitzung am Mittwoch gefallen, hieß es aus Kommissionskreisen. Offiziell sollte am Donnerstagmittag bekanntgegeben werden, ob ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet wird.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat bereits "erhebliche Zweifel", dass das Gesetz das Prinzip der Nicht-Diskriminierung von Ausländern erfülle. Denn die Abgabe belastet unterm Strich nur ausländische Fahrer, Inländer bekommen das Geld über die Kfz-Steuer zurück. Kippt der EuGH die Maut, müsste Dobrindt seine Pläne nachbessern.

Dobrindt will Vorhaben "bis zum Schluss durchfechten"

Der Minister kündigte an, das seit jeher umstrittene Vorhaben bis zum Schluss durchfechten zu wollen. "Ich werde mit Brüssel eine harte Auseinandersetzung führen. Am Schluss wird der Europäische Gerichtshof entscheiden", sagte er gegenüber Bild. Damit schloss er aus, dass die Regierung der EU-Kommission entgegenkommt, um den Streit vor einer Klage einvernehmlich beizulegen. Dobrindt bekräftigte: "Die Bundesregierung hat eindeutig nachgewiesen, dass die Maut-Gesetze EU-konform sind."

Das Verfahren wird eingeleitet, indem die Kommission ein Mahnschreiben zustellt. Die Bundesregierung hat dann zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Bekräftigt die EU-Kommission ihre Bedenken und kommt Deutschland dem in weiteren zwei Monaten nicht entgegen, geht der Fall vor den EuGH. Die Zeitung Die Welt zitierte Kommissionskreise mit den Worten: "Alle weiteren Schritte hängen maßgeblich davon ab, wie Deutschland reagiert."

Dobrindt sagte, sein Haus bereite weiter die Ausschreibung und Vergabe des Maut-Modells vor. "Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können dann Suche und Auswahl eines Betreibers erfolgen, um die Infrastrukturabgabe umzusetzen." Für das Vorgehen der EU-Kommission habe er kein Verständnis.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Dobrindt verschiebt Start wegen EU-Verfahrens: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15918 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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