Der Streit um das Thüringer Paritätsgesetz geht weiter: Die CDU-Landtagsfraktion will nun in der Landeverfassung festschreiben lassen, dass Wahllisten nicht quotiert werden dürfen. Damit geht sie auf Konfrontationskurs zu Rot-Rot-Grün.
Die CDU-Landtagsfraktion hat umfangreiche Vorschläge für Änderungen der Landesverfassung vorgelegt. Unter anderem will sie dort festschreiben lassen, dass es bei Landtags- und Kommunalwahlen keine gesetzlichen Vorschriften zu Quotierungen der Wahllisten geben darf. Der Sprecher der Fraktion für den Verfassungsausschuss, Christoph Zippel, sagte am Mittwoch in Erfurt, gesetzliche Regelungen, wonach die entsprechenden Wahllisten etwa abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssten, würden Wahlen weniger frei und gleich machen.
Mit diesem Vorschlag geht die CDU auf direkten Konfrontationskurs zu Rot-Rot-Grün. Das Bündnis hatte in der vergangenen Legislaturperiode das Paritätsgesetz verabschiedet, nach dem die Wahllisten für die Landtagswahl abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden solltenn Es war danach vom Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) für verfassungswidrig erklärt worden. Vor allem Linke und Grüne hatten nach der Entscheidung angekündigt, einen neuen Anlauf zu entsprechenden gesetzlichen Regelungen nehmen zu wollen.
Aktuell beschäftigt sich auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Streit um das Gesetz, da 13 Thüringer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des VerfGH eingelegt haben.
vbr/dpa/LTO-Redaktion
Paritätsgesetz in Thüringen: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42815 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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