Druckversion
Samstag, 10.06.2023, 10:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-rheinland-pfalz-erstattungspflicht-der-stadt-mainz-fuer-finanzhilfen/
Fenster schließen
Artikel drucken
2654

OVG Rheinland-Pfalz: Erstattungspflicht der Stadt Mainz für Finanzhilfen

01.03.2011

Die Stadt Mainz muss nach einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz die Finanzhilfen für den Bau der verlängerten Industriestraße L 423 zurückzahlen, soweit sie die Kosten der Verlegung von Versorgungsleitungen betrafen.

Anzeige

Diese Kosten seien nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht zuwendungsfähig gewesen (Urt. v. 11.02.2011, Az. 2 A 10895/10.OVG).

Die Stadt Mainz erhielt für den in den Jahren 1996 bis 1998 durchgeführten Bau der verlängerten Industriestraße (L 423) vom Land Rheinland-Pfalz Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Zuwendungen bezogen sich auch auf die Kosten der Verlegung von Versorgungsleitungen der Stadtwerke Mainz AG, welche durch die Baumaßnahme erforderlich wurde.

Bei einer Prüfung, die andere Straßenbaumaßnahmen in Mainz betraf, kam der Rechnungshof Rheinland-Pfalz 2006 zu dem Ergebnis, dass die Kosten für die Änderung von Versorgungsleitungen nicht zuwendungsfähig waren, weil nicht die Stadt, sondern die Stadtwerke diese Aufwendungen tragen mussten. Daraufhin forderte das Land die Stadt auf, die diesbezüglichen Zuwendungen zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen.

Das Verwaltungsgericht hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen. Die Berufung der Stadt hatte allerdings insoweit Erfolg, als das Land Zinsen für den Rückforderungsbetrag geltend gemacht hatte.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) ist es Zweck des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, die Kommunen als Träger der Straßenbaulast beim Bau oder Ausbau von unter anderem verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen finanziell zu fördern. Deshalb könnten so genannte Folgekosten einer Straßenbaumaßnahme nicht bezuschusst werden, wenn sie nicht die Stadt, sondern die Stadtwerke zu tragen haben. Um solche Kosten handele es sich bei den Aufwendungen für die Leitungsverlegung. Sie seien nach dem zwischen der Stadt und den Stadtwerken abgeschlossenen Konzessionsvertrag von den Stadtwerken zu tragen. Die Stadt könne sich wegen ihrer besonderen Gesetzesbindung als öffentlicher Rechtsträger nicht darauf berufen, dass das Land in Übereinstimmung mit dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz seit 1979/1980 bei Straßenbaumaßnahmen auch die Aufwendungen für die Änderungen an Leitungen finanziell gefördert hat.

Allerdings sei die Erhebung von Zinsen ermessensfehlerhaft, weil die Stadt die Umstände für die Rücknahme der Zuwendung nicht zu vertreten habe.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

OVG Rheinland-Pfalz: Bürgermeister durfte Weidenthaler Feuerwehrführer entlassen

VG Koblenz: Keine Erstattung bei Kabelerneuerung im Rahmen gemeindlichen Straßenausbaus

OVG Rheinland-Pfalz: Platzverweis gegen Organisator des "Wintertreffens" rechtmäßig

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG Rheinland-Pfalz: Erstattungspflicht der Stadt Mainz für Finanzhilfen . In: Legal Tribune Online, 01.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2654/ (abgerufen am: 10.06.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Städtebau
    • Stadtwerke
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
15.05.2023
Städtebau

Tag der Städtebauförderung:

Vom Stra­ßen­ver­kehrs­recht aus­ge­b­remst?

In Städten konkurrieren Wohnungsbau und der Verkehrssektor um verfügbare Flächen. Auch der Klimaschutz muss berücksichtigt werden. Die engen Voraussetzungen der StVO erschweren aber die notwendige Verkehrswende, erklärt Marius Möller.

Artikel lesen
02.02.2023
Städtebau

VG Mainz zum Baurecht:

Auch ein kleiner Kfz-Betrieb gehört nicht ins Wohn­ge­biet

Die volle Packung BauGB, BauNVO und Nutzungsänderung: Ein Mann wollte seine Garage als Kfz-Werkstatt nutzen. In einem allgemeinen Wohngebiet geht das aber nicht, hat das VG Mainz entschieden.

Artikel lesen
10.06.2023
Anwaltsberuf

Verfolgt und unter Druck: Preis für iranische Anwälte:

"Wenn die Welt hin­schaut, lässt sich das Regime beein­dru­cken"

Die Holtfort-Stiftung zeichnet sechs iranische Anwälte für ihren Einsatz für Bürger- und Menschenrechte aus. Abgeordnete des Bundestags übernehmen politische Patenschaften, ebenso der RAV. Die Öffentlichkeit soll vor Repression schützen. 

Artikel lesen
09.06.2023
Abfindung

Keine Einigung im Millionenstreit "Springer vs. Reichelt":

Sch­lechte Karten für Axel Springer

Der Springer-Verlag will zwei Millionen Euro Abfindung von seinem ehemaligen Chefredakteur Reichelt zurückerhalten, weil er vertrauliche Nachrichten weitergegeben habe. Nach einem gerichtlichen Sieg des Verlages sieht es nicht aus.  

Artikel lesen
08.06.2023
Medien

Schertz Bergmann übernimmt Vertretung:

Till Lin­de­mann geht in den Angriffs­modus über

Mehrere Frauen erheben schwere Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann. Es geht um K.O.-Tropfen, Alkohol und sexuelle Handlungen. Der Sänger kündigt nun mit Schertz Bergmann Rechtsanwälten rechtliche Schritte wegen der Vorwürfe an.

Artikel lesen
07.06.2023
Diskriminierung

Diskriminierungsvorwurf in München:

Jura­fa­kultät der LMU dis­tan­ziert sich von Semina­ran­kün­di­gung

An der LMU sorgt eine Seminarankündigung zum Arbeitsrecht für Aufsehen. Die zu diskutierenden Rechtsfragen darin seien diskriminierend und herablassend formuliert worden. Nun distanziert sich das Professorium von den Passagen seines Kollegen.

Artikel lesen
TopJOBS
Probe­rich­te­rin/Probe­rich­ter (w/m/d)

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern , Schwe­rin

VOLL­JU­RIS­TIN/VOLL­JU­RIST (M/W/D) IN ZI­VIL, VER­GA­BE-, VER­TRAGS- UND...

Bundeswehr , Ko­b­lenz

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Ju­rist*in­nen (m/w/d) in Voll- und Teil­zeit für die in­ter­ne Rechts­be­ra­tung ...

Stadt Köln , Köln

Rechts­an­walt m/w/d Ver­wal­tungs­recht / Bau­pla­nungs­recht /...

iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB , Stutt­gart

Ju­rist*in (m/w/d) für die in­ter­ne Rechts­be­ra­tung im Rechts­ge­biet...

Stadt Köln , Köln

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ver­wal­tungs­recht / Öf­f­ent­li­ches Bau­recht ...

Rechtsanwälte Klemm & Partner mbB , Ham­burg

Chief Pro­duct Ma­na­ger - di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Health & Law: Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen

12.06.2023, Berlin

Out & About - Ein Event mit unserem LGBTQ+-Netzwerk in Berlin

29.06.2023, Berlin

DRAFTING INTERNATIONAL CONTRACTS – ONE-DAY CRASH COURSE

27.06.2023

Masterclass with Prof. Dr. Christine Eckert: Win-Win-Situation.

12.06.2023

mach-mIT 2023 | Agilität in depth

13.06.2023, Köln

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH