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Verdienstausfall bei Quarantäne in NRW: Keine Ent­schä­d­i­gung für Unge­impfte

13.09.2021

Eine Frau ist zu Hause in Quarantäne und schaut auf dem Fensterbrett sitzend nach draußen.

(c) Tunatura/stock.adobe.com

Ungeimpften wird das Land NRW bei einer Quarantäne den Verdienstausfall nicht mehr ausgleichen. Das finden die einen eine gefährliche Holzhammermethode, die anderen eine richtige Entscheidung. Für das Land geht es um Millionen.

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Für Verdienstausfälle bei Quarantäne zahlt das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) demnächst in der Regel keine Entschädigungen mehr an Ungeimpfte. Das Land werde entsprechend des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes zum 11. Oktober die bisherige Regelung für Ungeimpfte auslaufen lassen, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bereits am Freitag in Düsseldorf mit.

Bisher zahlen Arbeitgeber im Quarantänefall den Lohn fort und können sich den Betrag dann von den kommunalen Landschaftsverbänden erstatten lassen. Nach Ministeriumsangaben wurden in NRW bislang rund 120 Millionen Euro für Entschädigung des Verdienstausfalls in Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Quarantäne ausgegeben.

"Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegen spricht, steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein - nicht der Arbeitgeber, nicht die Solidargemeinschaft", sagte Laumann. Ebenso sei klar: Wer sich wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Schwangerschaft nicht impfen lassen könne, erhalte weiter Unterstützung. Einen Entschädigungsanspruch hätten weiterhin auch Genesene und Geimpfte, die wegen so genannten Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssten. Seinen Kurswechsel begründete Laumann damit, dass mittlerweile ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung stehe.

Kritik von Patientenschützern und Gewerkschaften, Unterstützung von Unternehmerverbänden

Die Stiftung Patientenschutz sprach von einer "Holzhammermethode". "Das eignet sich fürs Festzelt und den Stammtisch und nicht für ein so hochsensibles Thema", sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa. Er befürchtet, dass Betroffene trotzdem zum Arbeitsplatz gehen, um nicht das Risiko tragen zu müssen, 14 Tage auf Lohn zu verzichten. Gerade in der Altenpflege könnten solche Schritte die fatale Wirkung haben, dass noch mehr Arbeitnehmer ihren Job aufgeben. "Eine Holzhammermethode ist in der Impfkampagne hochgefährlich."

Die DGB-Landesvorsitzende Anja Weber hält das Vorhaben ebenfalls für falsch. Laumanns Anliegen sei zwar nachvollziehbar. "Seine Entscheidung, die Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte auslaufen zu lassen, führt dennoch ins Leere: Damit werden die Konflikte in die Betriebe verlagert, nicht aber die Impfquote gesteigert." Anstatt auf mehr Druck sollte die Regierung auf Überzeugungsarbeit und mobile Impfangebote setzen.

Von den Unternehmensverbänden hingegen kam Lob. Wer sich gegen eine Impfung entscheide, müsse mit Einschränkungen rechnen. "Das gilt auch für den Arbeitsplatz", erklärte Hauptgeschäftsführer Johannes Pöttering. Arbeitgeber dürften keine einseitigen Nachteile haben, weil sich Beschäftigte nicht impfen ließen. "Wer nicht geimpft ist, deswegen in Quarantäne muss und daher seine Arbeit nicht machen kann, kann weder von der Allgemeinheit noch vom Arbeitgeber eine Weiterzahlung seiner Vergütung verlangen."

Auch Baden-Württemberg hatte bereits mitgeteilt, dass Ungeimpfte damit rechnen müssen, dass sie ihren Verdienstausfall während einer Corona-Quarantäne nicht mehr erstattet bekommen.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Verdienstausfall bei Quarantäne in NRW: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45993 (abgerufen am: 15.11.2025 )

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