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VG München zu sichergestellten Sammlerstücken: Strenge Nach­weispf­licht bei Ein­fuhr von Kul­tur­gü­tern

13.08.2021

Der Zoll winkt einen Verkehrsteilnehmer raus zur Kontrolle

Andreas Scholz - stock.adobe.com

Ein Mann, der antike Münzen im Wert von rund 2.000 Euro aus Amerika nach Hause bestellte, muss damit leben, dass die begehrten Sammlerstücke eingesackt werden, wenn er nicht nachweisen kann, woher sie wirklich kommen, so das VG München.

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Das Verwaltungsgericht (VG) München hat entschieden, dass für die Einfuhr von Kulturgut nach Deutschland eine Nachweispflicht darüber besteht, dass bzw. wann das Kulturgut rechtmäßig den Herkunftsstaat verlassen hat (Urt. v. 22.04.2021, Az. M 30 K 19.6111).

Ein Mann hatte im Wege einer Auktion in den USA für umgerechnet fast 2.000 Euro antike Münzen erworben und nach Deutschland eingeführt. Die Münzen sollen aus der Zeit vom ersten bis zum siebten Jahrhundert vor Christus stammen und wurden durch den Zoll sichergestellt, da diese offenbar aus dem heutigen Iran stammen und der Iran Ansprüche an den Münzen geltend gemacht hat.

In einem Fall wie diesem wird dann das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) relevant, weil es insbesondere den illegalen Handel mit Kulturgütern unterbinden soll. Dementsprechend enthält § 30 KGSG eine Nachweispflicht. Wird diese nicht eingehalten, wirkt sich das zu Lasten des Einführenden aus.

Die Sicherstellung der Münzen durch die Behörden war in diesem Fall rechtmäßig, entschied nun das VG München. Die Nachweispflicht, der der Mann in diesem Fall nicht gerecht werden konnte, greife nachteilig zu Lasten des Einführenden insbesondere dann, wenn als Herkunftsstaat mehrere Staaten in Betracht kommen oder der Zeitpunkt über die Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat ungeklärt bleibt. Nur so könne der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck des Kulturgutschutzgesetzes erreicht werden, den Handel mit geraubten Kulturgütern zu unterbinden und die Rückgabe an den Herkunftsstaat zu unterstützen, so das VG. Um einen späteren Rückgabeanspruch des Herkunftsstaates des Kulturguts zu sichern, sei die Sicherstellung des Kulturguts nach der Einfuhr eine geeignete und erforderliche behördliche Maßnahme.

Es war erst das zweite Urteil betreffend des 2016 in Kraft getretenen KGSG. Erst kürzlich sind mehrere Kunst- und Antiquitätenhändler vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Verfassungsbeschwerden gegen das KGSG gescheitert. 

jb/LTO-Redaktion

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VG München zu sichergestellten Sammlerstücken: Strenge Nachweispflicht bei Einfuhr von Kulturgütern . In: Legal Tribune Online, 13.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45733/ (abgerufen am: 18.05.2022 )

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