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LVerfG Mecklenburg-Vorpommern zu Volksentscheid: Regie­rung darf für Gerichts­re­form werben

02.09.2015

Justitia

© helmutvogler - Fotolia.com

Die Initiative "Pro Justiz" wollte erreichen, dass die Landesregierung nicht öffentlich zum Volksentscheid Stellung bezieht, mit dem am Sonntag über eine Gerichtsstrukturreform entschieden wird.  

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Die Landesregierung darf vor dem Volksentscheid zur umstrittenen Gerichtsstrukturreform am Sonntag weiter ihre Position öffentlich darstellen. Die Initiatoren des Volksentscheids sind mit einem Vorstoß dagegen beim Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern gescheitert (LVerfG, Beschl. v. 01.09.2015, Az. 6/15 e.A.).

Der Richterbund des Landes und der Verein "Pro Justiz" wollten erreichen, dass das Justizministerium eine Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernt, in der Ministerin Uta-Maria Kuder (CDU) praktisch zum Votum mit "Nein" aufruft. Auch sollten künftige Äußerungen in diese Richtung untersagt werden. Die Richter in Greifswald lehnten den Antrag der Initiatoren des Volksentscheids auf einstweiligen Rechtsschutz jedoch ab, wie aus einer Mitteilung des Verfassungsgerichts vom Mittwoch hervorgeht.

Die Richter gaben eine ganze Reihe von Gründen für ihre Entscheidung an. Dazu gehört, dass die Antragsteller nicht andeutungsweise umschrieben hätten, was eigentlich der "Streitfall" sein soll. Zudem sei das LVerfG möglicherweise gar nicht zuständig. "Nicht jede denkbare rechtliche Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichsten Beteiligten, die sich im Um- und Vorfeld einer Abstimmung im Wege des Volksentscheids ergeben kann, ist eine Streitigkeit über die Durchführung eines Volksentscheids [...] und begründet damit die Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts", heißt es in der Mitteilung. Das Gericht ließ ferner durchblicken, dass die Landesregierung durchaus ihre Meinung zum Gegenstand eines Volksentscheids äußern kann, wenn sie dabei dem Sachlichkeitsgebot folgt.

Justizministerin Kuder reagierte erfreut auf die Entscheidung aus Greifswald. "Ich hatte nie Zweifel daran, auf dem Boden der Verfassung zu stehen", sagte sie. Der Richterbund und der Verein "Pro Justiz" äußerten sich zurückhaltend. Sie sähen das Neutralitätsgebot der Landesregierung verletzt, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. "Dem Landesverfassungsgericht genügte das nicht."

Der Volksentscheid findet am Sonntag statt. Dabei sind 1,34 Millionen Wahlberechtigte im Land aufgerufen, über die Reform abzustimmen. Die Initiatoren des Volksentscheides wollen die Reform zurückdrehen, mit der sich die Zahl der Amtsgerichtsbezirke von 21 auf 10 reduziert. Fünf Gerichte werden geschlossen, sechs in Außenstellen umgewandelt. Einiges wurde schon umgesetzt. So schloss das Amtsgericht Wolgast am vergangenen Montag seine Pforten.

dpa/una/LTO-Redaktion

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LVerfG Mecklenburg-Vorpommern zu Volksentscheid: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16783 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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