Die Deutsche Bahn will den laufenden Lokführerstreik mit einer einstweiligen Verfügung vorzeitig gerichtlich beenden lassen. Ein entsprechender Antrag werde beim ArbG Frankfurt am Main gestellt, kündigte das Unternehmen am Donnerstag in Berlin an. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) habe das Angebot zu einer Schlichtung "offenbar ohne ernsthafte Prüfung abgelehnt".
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Bahn am Mittwoch aufgefordert, gegen den Streik vor Gericht zu ziehen: "Eine Klage wegen Unverhältnismäßigkeit des Streiks ist im Interesse der Bahnkunden, der Beschäftigten und der Aufrechterhaltung der Güterversorgung in Deutschland geboten."
Die Bahn hatte sich zuvor jedoch skeptisch geäußert, was die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte angeht. "Wir wollen nichts unversucht lassen und haben uns schweren Herzens entschieden, jetzt auch mit juristischen Mitteln gegen diesen Streik vorzugehen", sagte Personalvorstand Ulrich Weber am Donnerstag.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt am Main bestätigte zwischenzeitlich den Eingang eines Verfügungsantrages. Die Bahn habe beantragt, der GDL zu untersagen, ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Bahn zu Streiks für den Zeitraum bis zum 10. November 2014, 4:00 Uhr aufzurufen beziehungsweise im genannten Zeitraum Streiks in den Betrieben der Bahn durchzuführen, um ihre in den Streikaufrufen vom 5. November 2014 genannten Streikforderungen durchzusetzen. Das Gericht will noch am Donnerstag über den Antrag entscheiden.
Bei der Bahn läuft seit Mittwochnachmittag bis zum frühen Montag der längste Streik in der Unternehmensgeschichte. Seit Donnerstag ist auch der Personenverkehr betroffen.
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) stellte unlängst einen eigenen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vor. Durch das Regelwerk sollen künftig Tarifkollisionen konkurrierender Gewerkschaften im Betrieb zugunsten der stärkeren Koalition gelöst werden. Größter Streitpunkt zwischen der Bahn und der GDL ist der Anspruch der GDL, nicht nur Lokführer, sondern auch das übrige Zugpersonal bei Tarifverhandlungen zu vertreten. Die Bahn lehnt dies ab, da sie bereits einen enstprechenden Tarifvertrag mit der Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EGV) geschlossen hat.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Lokführerstreik der GDL: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13725 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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