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LG Osnabrück: Straf­ver­fahren "Ame­land" ist abge­sch­lossen

31.08.2011

Vier Jugendliche im Alter zwischen 15 und 16 Jahren mussten sich für Misshandlungen anderer Teilnehmer einer Jugendfreizeit auf der niederländischen Insel Ameland im Sommer 2010 verantworten. Die Jugendkammer hat nach drei Verhandlungstagen am Mittwoch Weisungen und Auflagen gegen die Jugendlichen verhängt.

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Zur Überzeugung des Gerichts haben sich die vier angeklagten Fälle im Wesentlichen wie folgt abgespielt: Die Angeklagten suchten sich ein Opfer aus, hielten es fest und zogen ihm die Hose herunter. In zwei Fällen wurde dabei der Po mit Sonnenspray eingesprüht.

Zwischen die Pobacken schoben die Angeklagten dann eine PET-Flasche bzw. einen Handfegerstiel, wobei diese Gegenstände jedoch nicht anal eingeführt wurden. Zwar spürte ein Opfer kurzzeitig leichte Schmerzen am Steißbein und in einem Fall brannte die Sonnencreme leicht auf der Haut, es kam aber bei allen Opfern zu keinerlei Verletzungen oder Blutungen.

Keine sexuelle Motivation

Durch dieses Verhalten hätten sich die Angeklagten wegen Nötigung in vier Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, strafbar gemacht. Der Vorwurf der sexuellen Nötigung habe sich hingegen mangels Penetration nicht bestätigt, zumal die Beteiligten mit den Übergriffen keine sexuelle Motivation verbunden haben. Erst aufgrund der anschließenden medialen Berichterstattung sei bei den Betroffenen der Gedanke eines sexuellen Bezugs aufgekommen.

Wegen dieser Straftaten hat die Jugendkammer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft mit Beschluss gegen die Angeklagten Weisungen und Auflagen nach dem Jugendgerichtsgesetz verhängt; aus erzieherischen Gründen war keine Entscheidung durch Urteil angezeigt (Beschl. v. 31.08.2011, Az. 3 KLs 9/11).

Das Landgericht (LG) hat hierbei zugunsten der Täter berücksichtigt, dass diese zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten und geständig gewesen sind. Außerdem haben alle Angeklagte freiwillig - bereits während des laufenden Strafverfahrens - über mehrere Monate hinweg bis zu zehn mehrstündige Termine im Rahmen eines Einzelcoachings bei der Jugendgerichtshilfe absolviert.

Entschuldigung bei den Opfern und Einzelcoaching

Die in der Hauptverhandlung angehörten Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe hätten deutlich gemacht, dass sich die Angeklagten dabei umfassend mit ihren Taten, Motiven und auch mit der Opferperspektive auseinander gesetzt haben. Alle Täter hätten sich zudem bei den Opfern persönlich auf eine Art und Weise entschuldigt, die Scham und Betroffenheit der Angeklagten erkennen ließ, so dass die Entschuldigungen angenommen worden sind. Das Gericht hat auch die erhebliche Belastung der Angeklagten durch die Medienberichterstattung berücksichtigt.

Da die Angeklagten aber gleichwohl durch ihr Tun Schuld auf sich geladen und sich mehrfach Zimmergenossen in erniedrigender Weise bemächtigt hätten, gab ihnen die Kammer neben dem bereits durchgeführten Einzelcoaching und der Entschuldigung auf, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Jugendgerichtshilfe zu leisten.

tko/LTO-Redaktion

 

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LG Osnabrück: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4167 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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