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LG Dresden zu Abgasskandal: Soft­wa­reup­date statt "Super­deal"

08.11.2017

Skoda

© losonsky - stock.adobe.com

Ein VW-Kunde, dessen fünfeinhalb Jahre altes Auto vom Abgasskandal betroffen ist, hat keinen Anspruch auf Lieferung eines Neuwagens, entschied das LG Dresden. Der Mann hatte ein Software-Update abgelehnt und geht nun leer aus.

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Das Landgericht (LG) Dresden hat eine erste Klage im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal abgewiesen. Demnach hat der 33 Jahre alte Kläger keinen Anspruch auf Lieferung eines Neuwagens für sein altes Diesel-Modell gegen den Händler (Urt. v. 08.11.2017, Az. E 127-1/17(009)). Zwar habe ein Käufer grundsätzlich die Wahl zwischen der Behebung von Mängeln und einer Neulieferung - nicht aber wenn letztere für den Händler unverhältnismäßig ist, urteilte das LG am Mittwoch.

Im konkreten Fall hatte der Mann 2011 einen Skoda-Diesel gekauft, der im Frühjahr 2012 ausgeliefert wurde. In fünfeinhalb Jahren fuhr der Besitzer gut 150.000 Kilometer mit dem Auto. Nach Bekanntwerden der Abgas-Manipulationen begehrte er vom Autohaus einen Neuwagen. Allerdings wurde der entsprechende Fahrzeugtyp damals schon nicht mehr produziert. Das vom Händler angebotene Software-Update lehnte der Mann ab.

Richter Gilbert Häfner konnte sich bei seiner Urteilsbegründung eine ironische Bemerkung nicht verkneifen. Es wäre ja ein "Superdeal", wenn man ein fünfeinhalb Jahre altes Auto mit 150.000 Kilometern auf dem Tacho gegen ein Neuwagen  einer neuen Modellklasse eintauschen könnte. Im Vergleich zu dem 100 bis 200 Euro teuren Software-Update seien die Kosten einer Neulieferung für den Händler aber unverhältnismäßig.

Erst nach erfolglosen Updates Schadensersatz

Der Richter räumte ein, dass Kläger im VW-Abgasskandal oft von ihren Anwälten den Rat erhielten, kein Update der Schummelsoftware vorzunehmen. Das Angebot sei aber "eine Form der Nachbesserung", die sich der Käufer gefallen lassen müsse.

Erst wenn das Update zwei Mal erfolglos sei, könne Schadenersatz eine Rolle spielen. Es gebe keine generelle Information darüber, dass die Updates für die Wagen von Nachteil sind. Nur in Einzelfällen sei es zu Problemen gekommen. Das sei aber kein Grund, das Update abzulehnen. "Beim Zahnarzt geht auch mal etwas schief", brachte Häfner einen Vergleich.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass mit seiner Entscheidung nichts über Ansprüche an den Hersteller VW gesagt ist. Es sind inzwischen zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit dem Abgasskandal an den Zivilgerichten anhängig. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

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LG Dresden zu Abgasskandal: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25431 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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