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LG Dortmund: Verschwundener Renoir nur billige Kopie

16.10.2011

Der Staatsanwaltschaft in Essen war ein vermeintlich echter Renoir abhanden gekommen, weshalb der Eigentümer im Prozess 32 Millionen Euro Schadensersatz vom Land NRW verlangt hatte. Am Freitag entschied das LG Dortmund nun, dass ein solcher Anspruch nicht bestehe: Bei der Pastellzeichnung "Mädchen mit Orange" handele es sich um einen wertlosen Nachdruck.

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Die Essener Staatsanwaltschaft hatte das Bild 2004 beschlagnahmt, nachdem der Kläger, ein Kunstsammler, angeblich versucht hatte, es als Original des französischen Malers Pierre-Auguste Renoir (1841-1919) in Deutschland zu verkaufen. Die 40,5 Mal 33,5 Zentimeter große Zeichnung wurde in einem Panzerschrank der Asservatenkammer aufbewahrt und ein Jahr später von einem Kunsthistoriker auf seine Echtheit überprüft.

Dabei kam bereits dieser Gutachter zu dem Ergebnis, es handele sich um einen sogenannten Faksimiledruck und nicht um ein Original. Als der Eigentümer Jahre später trotzdem die Herausgabe des Bildes forderte, musste die Behörde einräumen, dass es weg war. "Und das darf natürlich nicht sein", stellte das Landgericht (LG) Dortmund fest.

Wertlose Kopie

Das LG hatte für die Verhandlung gleich zwei Kunstsachverständige beauftragt. Da das Bild verschollen ist, konnten den beiden Gutachtern lediglich Fotografien des Werks vorgelegt werden. Trotzdem kam auch die renommierte Kunstsachverständige Mayme Neher-Fritzen zu dem Schluss, dass das Bild "ein Druck, kein Original" sei. Außerdem sei der Druck in dem Zustand, in dem er sich offenbar befinde, nahezu wertlos und nicht zu verkaufen. Deshalb sahen die Richter nun davon ab, den Eigentümer auch nur mit einem einzigen Euro für den erlittenen Verlust zu entschädigen.

Der Kunstsammler überlegt, das Urteil in der nächsten Instanz anzufechten. Immerhin hatte er für den Prozess bereits rund 275.000 Euro Gerichtskosten vorgestreckt. Außerdem verweist er auf drei selbst in Auftrag gegebene Privat-Gutachten, die angeblich die Echtheit des Werkes bestätigen.

dpa/asc/LTO-Redaktion

 

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LG Dortmund: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4565 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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