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LG Berlin urteilt: Knapp drei Jahre Haft für U-Bahn-Treter

06.07.2017

Videoaufnahme der Tat

picture alliance / AP Photo

Der Fall sorgte vergangenes Jahr für Empörung, nun steht das Urteil des LG Berlin: Der Mann, der eine ihm unbekannte Frau auf einer Berliner U-Bahn-Treppe in den Rücken getreten hat, muss fast drei Jahre in Haft.

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Rund acht Monate nach einem brutalen Fußtritt gegen eine junge Frau auf einer Berliner U-Bahn-Treppe ist der Täter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Berlin sprach den 28-Jährigen am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Laut Urteil hatte der Mann Ende Oktober 2016 die Studentin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe im U-Bahnhof Hermannstraße im Stadtteil Neukölln hinuntergetreten. Die junge Frau erlitt einen Armbruch und eine Platzwunde am Kopf. Im Prozess hatte sie ausgesagt, sie habe monatelang unter dem Geschehen gelitten. In der ersten Zeit habe sie den Kontakt zur Außenwelt gemieden.

Der Angriff hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der aus Bulgarien stammende Angeklagte hatte im Prozess gestanden und um Entschuldigung gebeten. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten beantragt hatte. Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert.

Gutachter: Angeklagter vermindert schuldfähig

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Täter eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt - wegen einer hirnorganischen Störung nach einem Autounfall sowie wegen Missbrauchs von Alkohol und Drogen.

Der Angreifer war durch Aufnahmen einer Überwachungskamera ermittelt worden. Dies hatte auch Forderungen nach verstärkter Videoüberwachung an öffentlichen Orten nach sich gezogen, um Kriminelle zu fassen.

Nach dem Angriff war der Angreifer zunächst geflüchtet, wurde aber kurz vor Weihnachten in Berlin festgenommen, als er mit einem Bus aus Frankreich ankam.

cvl/dpa/LTO-Redaktion

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LG Berlin urteilt: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23390 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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