Ein junger Mann soll als angeblicher Rechtsanwalt aufgetreten sein und deutschlandweit Auszahlungen von zahlreichen Amtsgerichten erschlichen haben, rund 20 Mal hatte er offenbar Erfolg. Nun muss er sich vor dem LG Berlin verantworten.
Ein vorbestrafter Hochstapler, der sich jahrelang als Rechtsanwalt ausgegeben haben soll, steht nach einer Serie von 348 mutmaßlichen Straftaten vor dem Berliner Landgericht (LG). Der 24-Jährige, der Angaben zufolge einen erweiterten Hauptschulabschluss und keinen erlernten Beruf hat, soll in vielen Fällen versucht haben, Gebühren zu erschleichen.
Der Angeklagte erklärte zu Prozessbeginn am Donnerstag, er sei an einer Verständigung zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und Verteidigung interessiert. Die Richter wollen am zweiten Verhandlungstag Anfang kommender Woche einen Vorschlag unterbreiten.
Drei Anklagen führten zum Prozess wegen Betrugs, Urkundenfälschung sowie Missbrauchs von Titeln. Allein in 275 Fällen soll der 24-Jährige den Ermittlungen zufolge bei Amtsgerichten im ganzen Bundesgebiet Beratungshilfeanträge gestellt und sich dabei wahrheitswidrig als Rechtsanwalt ausgegeben haben. Es sei ihm allein darum gegangen, Gebühren zu kassierten.
Etwa 20 Mal sei es zu Auszahlungen von Gerichten an den Angeklagten gekommen. Der 24-Jährige habe in diesen Fällen Prozesskostenhilfe oder Gebühren für angebliche Beratungen erschlichen - Beträge von bis zu jeweils 300 Euro. Insgesamt soll der Mann in der Zeit von 2014 bis März 2016 rund 4.800 Euro von Amtsgerichten erhalten haben. In den meisten Fällen sei jedoch die fehlende Legitimation des Angeklagten aufgefallen.
"Aufgeweckter junger Mann, der etwas sein wollte"
Der gebürtige Brandenburger ist bereits als Jugendlicher wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt worden. In Cottbus erhielt er als 17-Jähriger zweieinhalb Jahre Jugendhaft. Später hatte der Angeklagte in Sachsen-Anhalt mit erfundenen Mahnbescheiden in Millionenhöhe für Aufsehen gesorgt.
Derzeit verbüßt der Mann eine Gesamtstrafe von fünf Jahren Haft. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten in einem früheren Prozess als einen "aufgeweckten jungen Mann" bezeichnet, der "etwas sein wollte". Eine psychische Erkrankung liege nicht vor, hieß es damals.
Die Richter wollen am nächsten Verhandlungstag mitteilen, wie eine Strafe im Falle eines Geständnisses des 24-Jährigen aus ihrer Sicht ausfallen könnte. Der Angeklagte will danach entscheiden, ob er sich im Prozess äußern wird.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Prozess am LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23465 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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