Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Unbekannt wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen aufgrund der Weitergabe vertraulicher Dokumente des Verfassungsschutzes an die Blogger von Netzpolitik.org.
In der Affäre um Veröffentlichungen des Blogs Netzpolitik.org führt nun die Staatsanwaltschaft Berlin die weiteren Ermittlungen - es wird jedoch nur noch wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt und nicht mehr wegen Landesverrats. Die Ermittler suchen diejenigen, die vertrauliche Dokumente des Verfassungsschutzes, in denen es um Pläne zur stärkeren Überwachung des Internets ging, an die Blogger weitergegeben haben. Das Verfahren richte sich derzeit gegen Unbekannt, teilte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Die Behörde hatte bereits angekündigt, dass sie die weiteren Ermittlungen abgeben werde, da die Verletzung von Dienstgeheimnissen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle - unklar war, an wen. Die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen die Blogger von Netzpolitik.org selbst waren vergangene Woche eingestellt worden.
Darüber hinaus kamen weitere Informationen über die Affaire ans Tageslicht: Das Bundesinnenministerium war noch viel tiefer in den Fall verstrickt war als bisher bekannt. Beide Strafanzeigen waren im Ministerium nicht nur bekannt, sondern wurden auch explizit gebilligt. Auch Netzpolitik.org berichtet über die weiteren Entwicklungen.
Kanzleramt als "treibende Kraft" des Strafverfahrens?
Wie aus dem Rechtsausschuss des Bundestages bekannt wurde, gab der Parlamentarische Innenstaatssekretär Günter Krings an, dass bereits bei einem Treffen im Innenministerium am 3. März über die Veröffentlichung vertraulicher Dokumente gesprochen worden sei. "Leider war es dem Staatssekretär nicht möglich, die Teilnehmer dieses Treffens zu benennen", sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. "So bleibt offen, ob nicht zumindest Teile des Bundeskanzleramts von Anfang an treibende Kraft dieses Strafverfahrens wegen Landesverrats waren." Das Bundeskanzleramt war in der Affaire bereits zuvor unter Druck geraten. Dort soll man schon früher als zugegeben von der Anzeige des Verfassungsschutzes gegen die Journalisten gewusst haben.
Sechs Tage vor dem besagten Treffen im Innenministerium hatten die Blogger die internen Pläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur stärkeren Internetüberwachung ins Netz gestellt. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums stammt die erste Strafanzeige des Verfassungsschutzes zu dem Fall vom 25. März. Range leitete daraufhin gegen die Macher des Blogs Netzpolitik.org Ermittlungen wegen Landesverrats ein.
Ein in Auftrag gegebenes Gutachten wurde jedoch seitens des Bundesinnenministeriums gestoppt. Als sich Range nach mehreren Telefonaten mit dem Ministerium über einen "unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" beklagte, schickte ihn Maas in den Ruhestand. Angeblich soll ihn das Bundesministerium der Justiz zuvor massiv unter Druck gesetzt haben. Erst am Mittwoch standen sich Maas und Range bei einer Sitzung des Rechtsausschusses zur Netzpolitik-Affäre gegenüber.
dpa/ahe/age/LTO-Redaktion
Landesverrats-Affäre um Netzpolitik.org: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16670 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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