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Hessische Landesverfassung: Todes­strafe soll end­lich ges­tri­chen werden

05.10.2016

Henkerpodest

© Anna Shakurskaya - Fotolia.com

Die letzte vollstreckte Todesstrafe in Hessen stammt noch aus dem 19. Jahrhundert. Bis heute steht sie aber weiterhin in der Landesverfassung. Dies soll sich nun ändern. Dafür sind sowohl der Landtag als auch die Bevölkerung nötig.

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Seit der Neuordnung Europas nach dem Wiener Kongress im Jahre 1815 bis 1918 wurden in Hessen einem neuen Buch zufolge fast 100 Menschen nach Gerichtsprozessen hingerichtet. Autor Udo Bürger hat insgesamt 96 Hinrichtungen dokumentiert. Ihr Leben verloren die zum Tod Verurteilten durch Schwert, Richtbeil, Guillotine oder Erschießen.

Viele Hinrichtungen in Hessen waren öffentlich. Dies sollte den Abschreckungseffekt erhöhen. Doch daraus entwickelten sich regelrechte Volksbelustigungen, die Tausende von Menschen anzogen. Die Behörden versuchten, Exekutionen eher geheimhalten. Dies gelang aber nicht, wie Autor Bürger der Deutschen Presse-Agentur sagt. Später wurden dann Exekutionen hinter die Gefängnismauern verlegt.

Die letzte öffentliche Hinrichtung in Hessen wurde am 14. Oktober 1864 in Marburg vollstreckt. Es war gleichzeitig auch die vorletzte in ganz Deutschland. Ein Schuhmacher wurde enthauptet, der eine bei ihm arbeitende Tagelöhnerin geschwängert und dann ermordet hatte.

Todesstrafe steht immer noch in der Verfassung

Die Todesstrafe wird in Hessen zwar seit langem nicht mehr vollstreckt. Sie steht aber weiterhin in der Verfassung. Nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Landes Hessens kann der Schuldige bei besonders schweren Verbrechen zum Tode verurteilt werden. Grund dafür ist, dass Hessen nach dem Zweiten Weltkrieg als erstes Bundesland 1946 eine neue Verfassung mit altbekanntem Gedankengut erhielt. Seit Inkraftreten des Grundgesetzes (GG) im Jahr 1949 genießt dieses aber gem. Art. 31 GG Vorrang vor der Landesverfassung.

Seit vielen Jahren wird in Wiesbaden versucht, die Todesstrafe aus der Verfassung zu streichen. Ein Problem: Nicht nur der Landtag muss der Änderung mit absoluter Mehrheit zustimmen, sondern auch die Bevölkerung in einem Volksentscheid. Die Parteien haben nun einen neuen Anlauf zu einer Verfassungsreform unternommen, die auch andere Regelungen betreffen soll. Voraussichtlich bei der nächsten Landtagswahl Ende 2018 könnte dann die Bevölkerung darüber abstimmen.

mgö/dpa/LTO-Redaktion

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Hessische Landesverfassung: Todesstrafe soll endlich gestrichen werden . In: Legal Tribune Online, 05.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20771/ (abgerufen am: 21.03.2023 )

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