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1,53 Euro pro Stunde: Rechtsanwalt hat sittenwidrige Löhne bezahlt

10.11.2014

Das LAG Berlin-Brandenburg hält einen Stundenlohn von 1,53 bzw. 1,64 Euro für unangemessen. Die Berliner Richter haben der Klage eines Jobcenters stattgegeben, das den Lohn von zwei Bürohilfen bisher aufstocken musste. Die viel beachtete gegenläufige Entscheidung der Vorinstanz ist damit vom Tisch.

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Im Streit um Lohndumping war eine Arbeitsagentur aus Südbrandenburg erfolgreich mit ihrer Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg. Weil er sittenwidrige Löhne gezahlt hat, muss ein Rechtsanwalt aus Großräschen rund 3.400 Euro an das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz zahlen. Dieses hatte den Lohn von zwei Bürohilfen aufgestockt, die einen Stundenlohn von 1,53 beziehungsweise 1,64 Euro erhalten hatten.

Das sei für den Steuerzahler nicht hinnehmbar, hieß es in der Klage des Jobcenters. Das Gericht gab der Behörde Recht, teilte ein Sprecher am Montag mit (Urt. v. 10.11.2014, Az. 6 Sa 1148/14, 6 Sa 1149/14).

Damit war die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom vergangenen April erfolgreich. Die Entscheidung der Richter war damals auf heftige Kritik gestoßen.

"Nun sind wir in unserer Rechtsauffassung bestätigt worden", sagte Hans-Jörg Milinski, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters. Ein solches Verhalten von Arbeitgebern sei gesellschaftlich als verwerflich anzusehen. "Außerdem kann es nicht sein, dass sich die Arbeitgeber zulasten des Steuerzahlers bereichern", sagte Milinski.

Jobcenter gehen erfolgreiche gegen Lohndumping vor

Die Behörde ist schon mehrfach mit Erfolg gegen Lohndumping vorgegangen. Die Fälle seien teils außergerichtlich oder vor Gericht mit einem Vergleich abgeschlossen worden. Derzeit seien von seinem Jobcenter keine weiteren Klagen anhängig. Ziel sei jedoch nicht der Rechtsstreit, hieß es. Vielmehr solle bei den Arbeitgebern das Bewusstsein geschärft werden für eine angemessene Bezahlung ihrer Mitarbeiter.

Auch andere Agenturen sind gezielt gegen Lohndumping vorgegangen. So hatte beispielsweise das Jobcenter Uckermark 2013 erfolgreich gegen einen Pizza-Lieferservice geklagt, der seinen Mitarbeitern Stundenlöhne von 1,59 Euro und 1,65 Euro gezahlt hatte.

Einem Sprecher der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg zufolge schauen alle Behörden genau hin. Verhärte sich mit Blick auf Tarif und ortsübliche Bezahlung der Verdacht, dass der Lohn sittenwidrig niedrig sei, werde dagegen vorgegangen.

dpa/una/LTO-Redaktion

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1,53 Euro pro Stunde: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13762 (abgerufen am: 14.06.2025 )

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