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Stasi-Vorwürfe gegen Gregor Gysi: Vor­erst keine Anklage

28.08.2015

Gregor Gysi (2007)

Bild: Armin Kübelbeck via Wikimedia.org (CC BY-SA 3.0)

Gregor Gysi wird vorerst nicht wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung angeklagt. Die Hamburger Justizbehörde hat eine Weisung des Generalstaatsanwalts aufgehoben, mahnte aber weitere Ermittlungen an.

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Die Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt bei der Untersuchung von Stasi-Vorwürfen vorerst keine Anklage gegen den Linken-Politiker Gregor Gysi. Eine Überprüfung habe ergeben, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine falsche eidesstattliche Versicherung bestehe, teilte die Justizbehörde am Freitag mit. Die Behörde hob damit die Weisung von Hamburgs Generalstaatsanwalt Lutz von Selle auf, gegen den Fraktionschef der Linken im Bundestag Anklage zu erheben.

Gysi hatte in zwei Zivilverfahren erklärt, er habe in der DDR als Anwalt niemals Mandanten ausspioniert oder an die Stasi verraten. "Dass hierin eine falsche Erklärung lag, wird sich nicht beweisen lassen", teilte die Behörde mit. Eine Bestätigung der Weisung des Generalstaatsanwalts komme damit unabhängig von der fehlenden Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten nicht in Betracht.

Die Justizbehörde, welche die Ermittlungsakten am Freitag an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt habe, wies aber auch darauf hin, "dass nachträglich eingegangene Unterlagen Anlass zu weiteren Ermittlungen geben". Worum es in ihnen geht, konnte ein Sprecher der Justizbehörde zunächst nicht sagen.

Die Behörde musste sich mit dem Fall befassen, weil der eigentlich zuständige Staatsanwalt sich geweigert hatte, den Willen des Generalstaatsanwalts umzusetzen und Anklage zu erheben. Er sah keinen hinreichenden Tatverdacht. Daher beschwerte er sich bei der Behörde über die von ihm "als nicht rechtmäßig angesehene Weisung".

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Stasi-Vorwürfe gegen Gregor Gysi: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16744 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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