Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Verschmelzung der Daimler-Benz AG mit der zwischenzeitlich in Daimler AG umbenannten DaimlerChrysler AG ist beendet. Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass das Umtauschverhältnis für die Aktien der beiden Unternehmen, das bei der Verschmelzung im Jahr 1998 vereinbart worden war, angemessen war. Die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz hat die Daimler AG in diesem Verfahren beraten.
Entsprechend dem Verschmelzungsvertrag der beteiligten Unternehmen waren die Aktien der Aktionäre der ehemaligen Daimler-Benz AG 1998 im Verhältnis 1 zu 1,005 gegen Aktien der DaimlerChrysler AG umgetauscht worden. Da einige ehemalige Aktionäre der Daimler-Benz AG dieses Umtauschverhältnis als zu niedrig empfanden, leiteten sie beim Landgericht (LG) Stuttgart ein Spruchverfahren ein. Das LG Stuttgart gab den Aktionären in erster Instanz recht und setzte für die ca. 10,4 Mio. betroffenen Aktien eine bare Zuzahlung von EUR 22,15 je Aktie fest.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat nun den Beschluss des LG aufgehoben und einer Beschwerde der Daimler AG stattgegeben. Die Unternehmensbewertung aus dem Jahr 1998 sei nicht zu beanstanden, alle Forderungen nach Zuzahlungen wurden zurückgewiesen.
Daimler wurde von Dr. Bodo Riegger, Dr. Dirk Wasmann und Dr. Thorsten Gayk aus dem Stuttgarter Gleiss Lutz-Büro beraten.
Kanzleien: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1747 (abgerufen am: 01.12.2024 )
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