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Mitarbeiter beleidigten Häftlinge: Fall um WhatsApp-Gruppe in JVA Köln weitet sich aus

17.03.2020

Mann mit Smartphone

Studio Porto Sabbia - stock.adobe.com

Mitarbeiter der Kölner JVA sollen Häftlinge in einer Whatsapp-Gruppe beleidigt haben und Fotos und Videos der Häftlinge verschickt haben. Inzwischen werden gegen 20 Mitarbeiter Vorwürfe erhoben.

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Der Fall um Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln, die in einer WhatsApp-Gruppe beleidigende Fotos und Kommentare von Häftlingen ausgetauscht haben sollen, weitet sich aus: Die Gefängnisleitung erhebt inzwischen Vorwürfe gegen 20 Mitarbeiter. Im Februar war zunächst nur von drei Bediensteten die Rede. Etwa zwölf Gefangene sollen gefilmt, fotografiert oder aufgenommen worden sein. Die neuen Zahlen stammen aus einem Bericht für den Justizausschuss des Landtags.

Laut Bericht hatte ein Gefangener im vergangenen Herbst einen JVA-Mitarbeiter angeschwärzt, der Handys in die Kölner JVA geschmuggelt habe. Bei den Ermittlungen stieß man im Handy des Mannes auf die WhatsApp-Gruppe mit Kollegen. Die große Datenmenge auf dem Mobiltelefon - fast 100 Gigabyte - konnte die Polizei noch nicht ganz auswerten. Unter anderem sollen Häftlinge aber als "Bastard", "biologischer Abschaum", "Halbmenschen" und "Primaten" bezeichnet worden sein. Auch der Satz "Ich schlage dem bestimmt in die Fresse vor Langeweile" soll gefallen sein.

Der mutmaßliche Handy-Schmuggler wurde bereits im November fristlos entlassen, die Polizei ermittelt gegen ihn. Von vier weiteren Beschäftigen, denen besonders schwere Vorwürfe gemacht werden, hat sich die JVA getrennt. Gegen neun Beamte laufen Disziplinarverfahren. Bei sechs weiteren Beschäftigten prüft die JVA noch, was sie tut.

"Das Ausmaß der unerlaubten Handynutzung durch Bedienstete der JVA Köln und die menschenverachtenden Äußerungen über Gefangene sind erschreckend", sagte ein Sprecher des Justizministeriums der dpa: "Für Bedienstete, die sich daran beteiligen, ist im Justizvollzug kein Platz."

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Mitarbeiter beleidigten Häftlinge: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40883 (abgerufen am: 13.12.2025 )

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